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Photovoltaik

Wallbox und Wärmepumpe

Photovoltaik und Wärmepumpe laufen zeitlich gegeneinander: Die Erzeugung ist im Sommer am höchsten, der Wärmebedarf im Winter. Was diese Lücke kleiner macht, ist nicht ein größeres Dach, sondern eine niedrigere Vorlauftemperatur — und eine Ladung, die sich verschieben lässt.

Zwei große Verbraucher an einer Erzeugung: Das Auto lässt sich in die Stunden mit Solarstrom verschieben, die Wärmepumpe nicht — sie braucht am meisten, wenn am wenigsten ankommt.

Das Wichtigste zuerst

Ob sich Photovoltaik und Wärmepumpe gut ergänzen, entscheidet die Vorlauftemperatur deiner Heizung — nicht die Größe des Dachs. Beide Anlagen laufen zeitlich gegeneinander: Die Erzeugung ist im Sommer am höchsten, der Wärmebedarf im Winter. Diese Verschiebung lässt sich mit keiner Anlagengröße und mit keinem Speicher auflösen — sie ist Monate lang, und ein Speicher überbrückt Stunden.

Was sie kleiner macht, ist eine niedrigere Vorlauftemperatur. Dieselbe Wärme braucht bei 35 °C statt 55 °C rund ein Drittel weniger Strom, und zwar in jedem Monat des Jahres. Deshalb kommt die Heizfläche vor dem Dach: Ein zusätzliches Kilowatt-Peak liefert im Dezember 0,78 kWh am Tag, ein um zwanzig Grad kühlerer Vorlauf senkt den Bedarf ganzjährig.

Der zweite Teil ist die Wallbox, und für sie gilt das Gegenteil. Ein Auto ist eine verschiebbare Last: Es lässt sich in die Stunden legen, in denen etwas ankommt. Wärmepumpe und Wallbox gehören deshalb in dieselbe Planung, aber nicht in dieselbe Regel.

Zwei Verbraucher, die sich nicht gleich verhalten

Eine Photovoltaikanlage liefert Strom in einem schmalen Fenster um die Mittagsstunden. Aus der Stundenreihe für diesen Standort gerechnet, sind es 7 Stunden am Tag, in denen mindestens die Hälfte der stärksten Stunde ankommt — von 10 Uhr bis 16 Uhr bei einem Süddach. Dagegen stehen 10 Stunden, in denen praktisch nichts kommt.1

Beide großen Verbraucher liegen in diesem Bild an verschiedenen Stellen, und darin liegt die ganze Planungsfrage.

Das Auto ist eine verschiebbare Last. Es steht in der Regel länger am Haus als es zum Laden braucht, und wann geladen wird, ist eine Einstellung und keine Eigenschaft. Wer die Ladung in das Erzeugungsfenster legt, verbraucht eigenen Strom, ohne etwas am Gebäude zu ändern.

Die Wärmepumpe ist im Winter eine gebundene Last. Sie läuft, wenn es kalt ist, und kalt ist es nachts und morgens. Ein Teil davon lässt sich vorziehen — darum geht es weiter unten bei der Steuerung —, aber der Rahmen ist eng: Vorgezogen wird in einen Speicher oder in das Gebäude selbst, und beide halten Stunden, keine Tage.

Deshalb ist die häufigste Frage zu dieser Kombination nach der Anlagengröße schon die zweite Frage. Die erste ist, wie viel von deinem Verbrauch überhaupt in dieses Fenster passt — und die hängt am Gebäude und am Alltag, nicht am Dach. Wie eine Anlage nach dem Verbrauchsverlauf statt nach der Dachfläche ausgelegt wird, steht auf Photovoltaik; was von der Erzeugung im Haus bleibt, auf Eigenverbrauch.

Mittlere Erzeugung je Stunde des Tages für ein Süddach und ein Ost-West-Dach bei 35 Grad Neigung, in Kilowattstunden je Kilowatt-Peak und Jahr. Beide haben ihre stärkste Stunde um 13 Uhr: das Süddach mit 132,2, das Ost-West-Dach mit 94,0. Mindestens die Hälfte dieser Spitze erreicht das Süddach in 7 Stunden von 10 bis 17 Uhr, das Ost-West-Dach in 9 von 9 bis 18 Uhr. Zwischen 21 und 7 Uhr liefert das Süddach im ganzen Jahr 0,9 Kilowattstunden, das Ost-West-Dach zwischen 21 und 6 Uhr 0,4. Zwischen 17 und 21 Uhr sind es 103 gegenüber 119 Kilowattstunden. Mittlere Erzeugung je Stunde des Tages für ein Süddach und ein Ost-West-Dach bei 35 Grad Neigung, in Kilowattstunden je Kilowatt-Peak und Jahr. Beide haben ihre stärkste Stunde um 13 Uhr: das Süddach mit 132,2, das Ost-West-Dach mit 94,0. Mindestens die Hälfte dieser Spitze erreicht das Süddach in 7 Stunden von 10 bis 17 Uhr, das Ost-West-Dach in 9 von 9 bis 18 Uhr. Zwischen 21 und 7 Uhr liefert das Süddach im ganzen Jahr 0,9 Kilowattstunden, das Ost-West-Dach zwischen 21 und 6 Uhr 0,4. Zwischen 17 und 21 Uhr sind es 103 gegenüber 119 Kilowattstunden. Mittlere Erzeugung je Stunde, in kWh je kWp und Jahr — Neigung 35° halbe Tagesspitze 036912151821 Uhr Süd lädt in 7 Stunden Ost-West in 9 10 Stunden ohne Erzeugung: 21 bis 7 Uhr — im ganzen Jahr 0,9 kWh je kWp Mittlere Erzeugung je Stunde des Tages für ein Süddach und ein Ost-West-Dach bei 35 Grad Neigung, in Kilowattstunden je Kilowatt-Peak und Jahr. Beide haben ihre stärkste Stunde um 13 Uhr: das Süddach mit 132,2, das Ost-West-Dach mit 94,0. Mindestens die Hälfte dieser Spitze erreicht das Süddach in 7 Stunden von 10 bis 17 Uhr, das Ost-West-Dach in 9 von 9 bis 18 Uhr. Zwischen 21 und 7 Uhr liefert das Süddach im ganzen Jahr 0,9 Kilowattstunden, das Ost-West-Dach zwischen 21 und 6 Uhr 0,4. Zwischen 17 und 21 Uhr sind es 103 gegenüber 119 Kilowattstunden. Mittlere Erzeugung je Stunde des Tages für ein Süddach und ein Ost-West-Dach bei 35 Grad Neigung, in Kilowattstunden je Kilowatt-Peak und Jahr. Beide haben ihre stärkste Stunde um 13 Uhr: das Süddach mit 132,2, das Ost-West-Dach mit 94,0. Mindestens die Hälfte dieser Spitze erreicht das Süddach in 7 Stunden von 10 bis 17 Uhr, das Ost-West-Dach in 9 von 9 bis 18 Uhr. Zwischen 21 und 7 Uhr liefert das Süddach im ganzen Jahr 0,9 Kilowattstunden, das Ost-West-Dach zwischen 21 und 6 Uhr 0,4. Zwischen 17 und 21 Uhr sind es 103 gegenüber 119 Kilowattstunden. kWh je kWp und Jahr, je Stunde 061218 Uhr Süd lädt in 7 Stunden, Ost-West in 9. 10 Stunden ohne Erzeugung
Sieben Stunden am Tag lässt sich Verbrauch in die eigene Erzeugung legen, zehn Stunden lang kommt keine — das ist der Rahmen, in dem die Kopplung überhaupt arbeitet.

Der Dezember entscheidet, nicht das Jahr

Der Widerspruch zwischen Erzeugung und Wärmebedarf wird oft genannt und selten beziffert. Für diesen Standort lässt er sich rechnen: Ein Kilowatt-Peak liefert im Juni 4,16 kWh am Tag und im Dezember 0,78 kWh — das ist etwas mehr als der Faktor fünf. In 2 Monaten des Jahres liegt die mittlere Tagesernte unter einer Kilowattstunde je Kilowatt-Peak, bevor irgendetwas davon im Haus verbraucht wurde.1

Der Heizbedarf verläuft genau andersherum. Weder ist das ein Mangel der Anlage noch ein Planungsfehler — es ist die Sache selbst, und daraus folgen zwei Dinge, die die Entscheidung verändern.

Erstens: Ein Batteriespeicher löst das nicht. Er verschiebt innerhalb eines Tages, und die Lücke ist ein halbes Jahr lang. Ein Speicher hat auf einer Anlage mit Wärmepumpe trotzdem seinen Platz, nur mit einer anderen Begründung — er bedient die Abendstunden. Woraus seine Größe folgt, steht auf Stromspeicher.

Zweitens: Der Nutzen der Kopplung liegt in der Übergangszeit und im Sommer. Dort läuft die Wärmepumpe nur noch für Warmwasser, und dieser Teil des Bedarfs lässt sich fast vollständig in das Erzeugungsfenster legen. Im Winter deckt die Anlage einen kleinen Anteil, im Sommer einen großen — und was am Ende herauskommt, ist ein Mittelwert über zwei sehr verschiedene Halbjahre.

Wer die Kombination allein über das Jahresmittel begründet, rechnet an dieser Verschiebung vorbei. Eine Anlage, die im Jahr mehr Kilowattstunden erzeugt als das Haus verbraucht, kann im Januar trotzdem fast nichts zur Heizung beitragen. Beide Sätze sind gleichzeitig wahr, und nur der zweite hilft bei der Auslegung.

Mittlere Tagesernte je Kilowatt-Peak in jedem Monat, für ein Süddach mit 35 Grad Neigung, in Kilowattstunden: Januar 0,92, Februar 1,72, März 2,78, April 3,85, Mai 4,01, Juni 4,16, Juli 3,94, August 3,64, September 3,17, Oktober 2,09, November 1,17, Dezember 0,78. Im Jahresmittel sind es 2,69. In 2 Monaten liegt die Tagesernte unter einer Kilowattstunde. Mittlere Tagesernte je Kilowatt-Peak in jedem Monat, für ein Süddach mit 35 Grad Neigung, in Kilowattstunden: Januar 0,92, Februar 1,72, März 2,78, April 3,85, Mai 4,01, Juni 4,16, Juli 3,94, August 3,64, September 3,17, Oktober 2,09, November 1,17, Dezember 0,78. Im Jahresmittel sind es 2,69. In 2 Monaten liegt die Tagesernte unter einer Kilowattstunde. Mittlere Tagesernte je Kilowatt-Peak, in Kilowattstunden — Süd, 35° 0,92 J 1,72 F 2,78 M 3,85 A 4,01 M 4,16 J 3,94 J 3,64 A 3,17 S 2,09 O 1,17 N 0,78 D Faustregel: 1 kWh je kWp In 2 Monaten liefert ein Kilowatt-Peak an einem mittleren Tag weniger, als diese Regel ihm an Kapazität zuordnet. Im Jahresmittel sind es 2,69. Mittlere Tagesernte je Kilowatt-Peak in jedem Monat, für ein Süddach mit 35 Grad Neigung, in Kilowattstunden: Januar 0,92, Februar 1,72, März 2,78, April 3,85, Mai 4,01, Juni 4,16, Juli 3,94, August 3,64, September 3,17, Oktober 2,09, November 1,17, Dezember 0,78. Im Jahresmittel sind es 2,69. In 2 Monaten liegt die Tagesernte unter einer Kilowattstunde. Mittlere Tagesernte je Kilowatt-Peak in jedem Monat, für ein Süddach mit 35 Grad Neigung, in Kilowattstunden: Januar 0,92, Februar 1,72, März 2,78, April 3,85, Mai 4,01, Juni 4,16, Juli 3,94, August 3,64, September 3,17, Oktober 2,09, November 1,17, Dezember 0,78. Im Jahresmittel sind es 2,69. In 2 Monaten liegt die Tagesernte unter einer Kilowattstunde. Tagesernte je kWp, in kWh J 0,92 F 1,72 M 2,78 A 3,85 M 4,01 J 4,16 J 3,94 A 3,64 S 3,17 O 2,09 N 1,17 D 0,78 Die gestrichelte Linie ist eine Kilowattstunde Speicher je kWp. 2 Monate liegen darunter.
Zwei Monate im Jahr liefert ein Kilowatt-Peak weniger als eine Kilowattstunde am Tag — es sind die beiden Monate mit dem höchsten Wärmebedarf.

Die Größe, die auch im Dezember hilft

Es gibt genau einen Hebel, der den Strombedarf der Wärmepumpe in jedem Monat senkt, und er liegt nicht auf dem Dach: die Vorlauftemperatur. Bezogen auf 55 °C — der Temperatur, mit der ein Altbau mit vorhandenen Heizkörpern heute oft läuft — braucht dieselbe Wärmemenge bei 45 °C rund ein Sechstel weniger Strom und bei 35 °C rund ein Drittel weniger.

Diese Aussage trägt keine Annahme über ein Gerät. Sie folgt aus dem Verhältnis zweier Betriebspunkte, und in einem Verhältnis kürzt sich die Güte der Maschine heraus: Sie steht in Zähler und Nenner. Was übrig bleibt, gilt für jede Wärmepumpe und lässt sich nachrechnen, statt geglaubt zu werden.

Damit steht die Reihenfolge fest. Ein zusätzliches Kilowatt-Peak bringt im Dezember 0,78 kWh am Tag, und der größte Teil davon fällt in Stunden, in denen die Heizung schon läuft und der Haushalt ebenfalls Strom braucht. Zehn Grad weniger Vorlauf senken den Bedarf dagegen ganzjährig und unabhängig vom Wetter. Wer beides finanzieren muss, fängt mit der Heizfläche an.

Die Förderrichtlinie sieht das genauso, und sie sagt es in ihren eigenen Zahlen: Sie verlangt je Wärmequelle zwei Effizienzwerte, einen für 35 °C und einen für 55 °C Vorlauf. Bei der Wärmequelle Luft sind es 150 % und 125 %, bei Erdwärme 180 % und 140 %.2 Dieselbe Maschine an derselben Quelle, zwei Werte — der Unterschied ist die Vorlauftemperatur.

Was das für den Bestand heißt, hängt an den Heizflächen. Große Flächen kommen mit niedrigen Temperaturen aus; kleine nicht. Welche Wege es dabei gibt, steht auf Heizkörper und Fußbodenheizung, und was insgesamt an einer Wärmepumpe hängt, auf Wärmepumpe.

Strom für dieselbe Wärmemenge · 55 °C Vorlauf = 100 % 68 % 35 °C 32 % weniger 84 % 45 °C 16 % weniger 100 % 55 °C heute üblich 115 % 65 °C 15 % mehr Gilt für jedes Gerät: Im Verhältnis zweier Vorlauftemperaturen kürzt sich der Wirkungsgrad heraus. Die Höhe der Rechnung sagt das nicht — nur ihre Richtung. Strom für dieselbe Wärme · 55 °C = 100 % 35 °C 68 % 45 °C 84 % 55 °C 100 % 65 °C 115 % Gilt für jedes Gerät — der Wirkungsgrad kürzt sich heraus. Die Zahlen sagen die Richtung, nicht die Höhe deiner Rechnung.
Dieselbe Wärme braucht bei 35 statt 55 Grad Vorlauf rund ein Drittel weniger Strom — in jedem Monat, auch in dem, in dem das Dach am wenigsten liefert.
Warum diese Zahlen ohne Geräteannahme gelten

Die Leistungszahl einer Wärmepumpe hat eine physikalische Obergrenze, die nur von zwei Temperaturen abhängt: der Temperatur, auf die geheizt wird, und der Temperatur der Wärmequelle. Ein wirkliches Gerät erreicht davon einen Anteil, den Gütegrad, und der ist eine Eigenschaft der Maschine.

Für die Frage „was bringt es, den Vorlauf zu senken“ braucht man diesen Gütegrad nicht zu kennen. Verglichen werden zwei Betriebspunkte derselben Anlage, also derselben Maschine; der Gütegrad steht dann in Zähler und Nenner des Verhältnisses und fällt heraus. Nachgerechnet mit zwei sehr verschiedenen Gütegraden kommen dieselben Anteile heraus.

Wofür die Zahlen nicht taugen: eine Stromrechnung. Sie sagen, wie sich der Bedarf verhält, nicht wie hoch er ist. Die absolute Höhe hängt an der Heizlast des Gebäudes, an der Nutzung und am Gerät — und die Heizlast wird berechnet, nicht geschätzt.

Zweite Einschränkung, die in dieselbe Richtung geht: Gerechnet ist mit einer festen Quellentemperatur. Wird die Außenluft kälter, fallen alle Werte, und zwar am oberen Ende der Skala etwas weniger als am unteren. Am Verhältnis zwischen 35 und 55 Grad ändert das wenig; an der absoluten Leistung an einem sehr kalten Tag viel.

Woraus die Größe der Anlage folgt

Zur Anlagengröße für ein Haus mit Wärmepumpe kursieren Faustregeln in Kilowatt-Peak. Sie beantworten eine Frage, die niemand gestellt hat: Wie viel im Jahr erzeugt wird. Entscheidend für die Kopplung ist, wie viel davon in den Stunden anfällt, in denen die Wärmepumpe läuft oder laufen darf.

Deshalb wird die Größe aus vier Angaben abgeleitet, und keine davon ist eine Faustregel:

Der Verbrauch mit Zeitbezug. Die Jahressumme aus der Abrechnung genügt dafür nicht; gebraucht wird der Verlauf. Wann wird im Haus Strom gebraucht, wann läuft die Heizung, wann steht das Auto da? Für den Haushaltsstrom liefert der Zähler das inzwischen selbst; für die Wärmepumpe folgt der Verlauf aus Heizlast und Heizkurve.

Die Heizlast des Gebäudes. Sie ist die Größe, aus der der Wärmebedarf und damit der Strombedarf folgt, und sie wird nach den Normen berechnet — die vereinfachten geometrischen Verfahren, die die Normen zulassen, sind für den Nachweis ausdrücklich nicht anwendbar.3

Die Zielvorlauftemperatur. Sie kommt aus der raumweisen Betrachtung der Heizflächen und bestimmt, wie viel Strom jede Kilowattstunde Wärme kostet.

Die Erzeugung deines Dachs, nach Ausrichtung und Neigung. Sie ist die einzige der vier Größen, die sich ohne Begehung annähern lässt — und auch sie nur ohne Nahverschattung: Bäume, Gauben, Schornsteine und Nachbargebäude stehen in keinem Geländemodell.1

Erst aus diesen vier zusammen ergibt sich eine Leistung, und zwar als Spanne. Was dabei regelmäßig herauskommt, ist eine Anlage, die im Sommer deutlich mehr erzeugt als das Haus braucht, und im Winter deutlich weniger. Als Fehler der Auslegung liest sich das nur von außen; es ist ihr Ergebnis. Und es ist der Grund, warum die Einspeisung in der Rechnung bleibt und nicht als Verlust gilt, den man wegoptimieren müsste.

Was die Überschusssteuerung leistet

Damit eigener Strom in der Wärmepumpe landet, muss jemand merken, dass er da ist. Dafür gibt es die Überschusssteuerung: Ein Zähler oder der Wechselrichter meldet, dass mehr erzeugt wird als das Haus gerade verbraucht, und die Wärmepumpe zieht diesen Überschuss vor — sie heizt den Speicher höher auf oder nimmt den Warmwasserteil vorzeitig mit.

Der Nutzen davon ist echt und begrenzt, und die Grenze steckt in der Physik der Speicher. Vorgezogen werden kann nur, was das Haus danach nicht wieder verliert. Ein Warmwasserspeicher hält seine Wärme über Stunden, ein Pufferspeicher ebenfalls, das Gebäude selbst je nach Bauart einen halben bis einen ganzen Tag. Vorziehen über Wochen gibt es nicht.

Dazu kommt ein Preis, der selten genannt wird: Höher aufheizen heißt höhere Vorlauftemperatur, und die kostet Strom. Wer den Speicher mit Überschuss um zehn Grad höher fährt, verschenkt einen Teil des Gewinns an genau die Temperaturabhängigkeit, die weiter oben steht. Eine Überschussfunktion, die einfach die Zieltemperatur hebt, ist deshalb nicht automatisch ein Gewinn — sie ist einer, solange der vorgezogene Strom sonst eingespeist worden wäre, und ein Verlust, wenn er aus dem Netz nachgekauft wird.

Technisch verlangt das drei Dinge, die zusammenpassen müssen: eine Schnittstelle an der Wärmepumpe, eine Messung, die den Überschuss erkennt, und eine Stelle, die entscheidet, welches Gerät zuerst darf. Ohne die dritte konkurrieren Wärmepumpe, Wallbox und Batteriespeicher um dieselbe Erzeugung. Die Prioritäten sind eine Planungsentscheidung und keine Werkseinstellung.

Bei neu eingebauten Wärmepumpen gehört die Schnittstelle nicht mehr in die Ausstattungsliste, sie steht in den Fördervoraussetzungen: Sie muss die netzorientierte Steuerung ermöglichen und an ein intelligentes Messsystem anschließbar sein, und ab 1. Juli 2027 in einem festgelegten Format ausgeführt sein.2 Wer heute ein Gerät bestellt, das diese Anforderung nicht erfüllt, kauft ein Gerät, das kurz darauf nicht mehr förderfähig ist. Dieselbe Logik gilt für das Kältemittel: Ab 1. Januar 2028 werden nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln gefördert.2

Steuerbare Verbrauchseinrichtung — was das am Haus verlangt

Wärmepumpe und Wallbox sind für den Netzbetreiber nicht zwei Geräte, sondern eine Kategorie. Das Energiewirtschaftsgesetz führt sie in derselben Aufzählung: Als steuerbare Verbrauchseinrichtungen gelten insbesondere Wärmepumpen, nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte für Elektromobile, Anlagen zur Erzeugung von Kälte oder zur Speicherung elektrischer Energie und Nachtstromspeicherheizungen.4

Deshalb werden beide zusammen geplant und nicht nacheinander gekauft. Sie fallen unter dieselbe Regel, sie hängen am selben Anschluss, und sie werden im Zweifel von derselben Stelle heruntergefahren.

Der Handel dahinter ist ein Tausch: Wer die netzorientierte Steuerung vereinbart, zahlt ein reduziertes Netzentgelt. Das Gesetz nennt dafür eine bauliche Voraussetzung — die Verbrauchseinrichtung muss über einen separaten Zählpunkt verfügen. Und sobald die Messstelle ein intelligentes Messsystem hat, läuft die Steuerung über dessen Gateway und nicht über eine eigene Leitung.4

Aus diesen Sätzen wird am Haus eine Liste, und an ihr scheitern Planungen in der Praxis — nicht am Gerät und nicht am Dach.

Platz im Zählerschrank. Ein zweiter Zählplatz, der Raum für die Steuereinrichtung und die Verdrahtung dahin brauchen Fläche in einem Schrank, der in vielen Häusern seit Jahrzehnten unverändert ist. Ein zu kleiner Schrank wird getauscht, und das ist eine Elektroarbeit mit Wandöffnung, keine Zubehörbestellung.

Anschlussleistung. Wärmepumpe, Wallbox und Haushalt zusammen können den vorhandenen Hausanschluss übersteigen. Der Netzbetreiber muss anschließen, darf aber ablehnen, soweit es ihm aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist — und muss diese Ablehnung in Textform begründen. Auf Verlangen gehört dazu, welche Maßnahmen zum Netzausbau erforderlich wären.5

Wer arbeiten darf. Hinter der Hausanschlusssicherung darf nur der Netzbetreiber oder ein in dessen Verzeichnis eingetragenes Installationsunternehmen tätig werden.6 Das betrifft auch die Steuerleitung zur Wärmepumpe.

Die Reihenfolge der Anmeldungen. Anschlussanfrage, Anmeldung der steuerbaren Verbrauchseinrichtung und Registrierung der Photovoltaikanlage sind drei Vorgänge bei zwei Stellen. Sie laufen unterschiedlich lange, und die längste bestimmt den Termin.

Was davon in deinem Haus ansteht, sieht man am Zählerschrank in fünf Minuten und in keinem Angebot. Deshalb steht diese Prüfung vor der Auswahl der Geräte und nicht danach.

Warmwasser aus dem Überschuss

Warmwasser ist der Teil des Wärmebedarfs, der zur Erzeugung passt. Er fällt das ganze Jahr über an, er ist in Grenzen vorziehbar, und im Sommer ist er der einzige Grund, warum die Wärmepumpe überhaupt läuft. Wer eigenen Strom in Wärme stecken will, fängt hier an und nicht bei der Raumheizung.

Dafür gibt es zwei Wege, und sie unterscheiden sich um den Faktor drei bis vier. Ein Heizstab macht aus einer Kilowattstunde Strom eine Kilowattstunde Wärme. Eine Wärmepumpe macht daraus drei oder mehr — die Förderung verlangt eine Auslegung auf mindestens 3,0 als Jahresarbeitszahl.2 Als Ersatz taugt ein Heizstab damit nicht — als Notlösung für Spitzen und für Überschuss, der sonst eingespeist würde, schon.

Steht die Warmwasserbereitung als eigenes Gerät im Keller, entscheidet eine Größe, die in kaum einem Angebot auftaucht: die Temperatur der Luft am Aufstellort. Ein Gerät im beheizten Heizungskeller arbeitet mit warmer Luft, eines in der unbeheizten Garage mit kalter — und derselbe Speicher braucht dann deutlich mehr Strom für dieselbe Wassermenge. Über den Aufstellort entscheidet damit die Effizienz und nicht der freie Platz.

Und hier liegt die Bedingung, an der die verbreitete Empfehlung „Brauchwasserwärmepumpe am Photovoltaiküberschuss“ förderrechtlich scheitert. Die Förderrichtlinie schließt Wärmepumpen aus, die Raumluft als Wärmequelle nutzen.2 Genau das tut die klassische Warmwasserwärmepumpe im Umluftbetrieb: Sie kühlt den Raum, in dem sie steht.

Wichtig ist dabei die Trennung. Nicht der Zweck ist das Problem — die Warmwasserbereitung ist ausdrücklich ein förderfähiger Zweck, sofern mehr als die Hälfte der erzeugten Wärme darauf entfällt.2 Es ist die Wärmequelle, an der es scheitert. Ein Gerät, das seine Wärme über Kanäle aus der Außenluft holt oder an einen Erdkollektor hängt, fällt nicht unter den Ausschluss; dasselbe Gerät im Umluftbetrieb schon.

Was insgesamt an der Warmwasserbereitung hängt — Temperaturen, Speichergröße, Verteilverluste —, steht auf Warmwasser.

Strom für dieselbe Warmwassermenge je Lufttemperatur am Aufstellort: 20 °C 100 %, 15 °C 115 %, 10 °C 130 %, 5 °C 145 %, 0 °C 161 %. Bezug ist der Prüfpunkt A20/W10-53 nach EN 16147 mit 20 °C Luft, gesetzt als 100 Prozent. Bei 15 °C (Keller, halbwarm) sind es 115 Prozent, also 15 Prozent mehr. Bei 10 °C (Keller, unbeheizt) sind es 130 Prozent, also 30 Prozent mehr. Bei 5 °C (Garage oder Anbau) sind es 145 Prozent, also 45 Prozent mehr. Bei 0 °C (Außenluft, kalter Tag) sind es 161 Prozent, also 61 Prozent mehr. Strom für dieselbe Warmwassermenge · Luft mit 20 °C = 100 % 100 % 20 °C Prüfpunkt 115 % 15 °C 15 % mehr 130 % 10 °C 30 % mehr 145 % 5 °C 45 % mehr 161 % 0 °C 61 % mehr Heizungskeller Keller Keller Garage oder Anbau Außenluft Gilt für jedes Gerät: Im Verhältnis zweier Quellentemperaturen kürzt sich der Wirkungsgrad heraus. Die Zahlen sagen die Richtung, nicht die Höhe der Rechnung. Strom für dieselbe Warmwassermenge je Lufttemperatur: 20 °C 100 %, 15 °C 115 %, 10 °C 130 %, 5 °C 145 %, 0 °C 161 %. Luft am Aufstellort · 20 °C = 100 % 20 °C 100 % Heizungskeller, beheizt 15 °C 115 % Keller, halbwarm 10 °C 130 % Keller, unbeheizt 5 °C 145 % Garage oder Anbau 0 °C 161 % Außenluft, kalter Tag Gilt für jedes Gerät — der Wirkungsgrad kürzt sich heraus. Die Zahlen sagen die Richtung, nicht die Höhe deiner Rechnung.
Wo eine Warmwasserwärmepumpe steht, verändert ihren Strombedarf stärker als die Frage, ob sie am Überschuss hängt.
Die Förderrichtlinie verlangt je Wärmequelle zwei Werte — bei 35 Grad 150 bis 180 Prozent, bei 55 Grad 125 bis 140 — und schließt Geräte aus, die Raumluft als Quelle nutzen. Mindestwerte der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz je Wärmequelle, in Prozent, bei 35 und bei 55 Grad Vorlauf: Luft 150 und 125, Erdwärme 180 und 140, Wasser 180 und 140, sonstige Wärmequellen 180 und 140. Dieselbe Wärmequelle muss bei 35 Grad also zwischen 25 und 40 Prozentpunkte mehr erreichen als bei 55 Grad. Zusätzlich gilt eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3. Wärmepumpen, die mit Gas betrieben werden oder Raumluft als Wärmequelle nutzen, werden nicht gefördert. Ab 1. Januar 2028 werden nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln gefördert. Was die Förderung je Wärmequelle verlangt — zweimal, für zwei Vorlauftemperaturen Jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz ηs in Prozent, mindestens. BEG EM vom 17. Juli 2026, Nummer 3.4.2. Luft 150 bei 35 °C 125 bei 55 °C Erdwärme 180 bei 35 °C 140 bei 55 °C Wasser 180 bei 35 °C 140 bei 55 °C sonstige Wärmequellen 180 bei 35 °C 140 bei 55 °C Dazu, unabhängig von der Wärmequelle: Jahresarbeitszahl mindestens 3 (Nummer 3.4.6). Ab 1. Januar 2028 nur noch natürliche Kältemittel (Nummer 3.4.4). Nicht in dieser Tafel, weil ausgeschlossen (Nummer 3.4): Wärmepumpen mit Gasbetrieb — und Wärmepumpen, die Raumluft als Wärmequelle nutzen. Die Förderrichtlinie verlangt je Wärmequelle zwei Werte — bei 35 Grad 150 bis 180 Prozent, bei 55 Grad 125 bis 140 — und schließt Geräte aus, die Raumluft als Quelle nutzen. Mindestwerte der jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz je Wärmequelle, in Prozent, bei 35 und bei 55 Grad Vorlauf: Luft 150 und 125, Erdwärme 180 und 140, Wasser 180 und 140, sonstige Wärmequellen 180 und 140. Dieselbe Wärmequelle muss bei 35 Grad also zwischen 25 und 40 Prozentpunkte mehr erreichen als bei 55 Grad. Zusätzlich gilt eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3. Wärmepumpen, die mit Gas betrieben werden oder Raumluft als Wärmequelle nutzen, werden nicht gefördert. Ab 1. Januar 2028 werden nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln gefördert. Was die Förderung je Wärmequelle verlangt ηs in Prozent, mindestens — Nummer 3.4.2 Luft 150 · 35 °C 125 · 55 °C Erdwärme 180 · 35 °C 140 · 55 °C Wasser 180 · 35 °C 140 · 55 °C sonstige Wärmequellen 180 · 35 °C 140 · 55 °C Jahresarbeitszahl mindestens 3 Ab 1. Januar 2028: natürliche Kältemittel Ausgeschlossen (Nummer 3.4): Gasbetrieb — und Raumluft als Wärmequelle
Die Förderrichtlinie verlangt je Wärmequelle zwei Werte — einen bei 35 und einen bei 55 Grad Vorlauf — und schließt Geräte aus, die Raumluft als Quelle nutzen.
Was die Tafel nicht zeigt

Die Werte gelten für Wärmepumpen mit Beheizung über Wasser, also für die übliche Anlage mit Heizkörpern oder Flächenheizung. Für Wärmepumpen mit Beheizung über Luft führt die Richtlinie eine zweite, anders gebaute Tabelle mit einer Grenze bei der Heizleistung.2 Beide nebeneinander in ein Bild zu setzen hieße, zwei Maßstäbe als einen zu zeigen.

Ebenfalls nicht in der Tafel: die Ausnahme für Geräte, die nach der europäischen Ökodesign-Systematik als Niedertemperatur-Wärmepumpen gelten. Sie müssen nur den Wert bei 35 °C erfüllen — was folgerichtig ist, weil sie für höhere Vorlauftemperaturen nicht gedacht sind, aber im Vergleich zweier Geräte leicht als der bessere Wert missverstanden wird.

Und die Tafel sagt nichts darüber, ob ein bestimmtes Gerät die Werte erreicht. Nachgewiesen wird das durch eine Einzelprüfung oder eine darauf gestützte Zertifizierung durch ein akkreditiertes Prüfinstitut; die förderfähigen Geräte führt das zuständige Bundesamt in einer eigenen Liste.2

Welche Bauart die Kopplung leichter macht

Die Frage „welche Wärmepumpe passt zur Photovoltaik“ hat eine unspektakuläre Antwort: dieselbe, die auch ohne Photovoltaik passt. Ausgewählt wird sie nach Gebäude, Heizflächen und Platz — das Dach kommt darin nicht vor. Was sich durch die Kopplung ändert, sind zwei Gewichtungen.

Die Wärmequelle wird wichtiger. Eine Anlage, die aus dem Erdreich oder aus Wasser arbeitet, hält ihre Leistung im Winter besser als eine, die die Außenluft nutzt — und der Winter ist genau der Zeitraum, in dem das Dach nichts beiträgt. Die Förderung spiegelt diesen Unterschied in ihren Anforderungswerten: Für Erdwärme und Wasser verlangt sie höhere Werte als für Luft, weil dort mehr möglich ist.2 Dagegen steht der Aufwand für die Erschließung, und der entscheidet meist.

Ein thermischer Speicher wird nützlicher. Er ist das Gefäß, in das ein Überschuss vorgezogen werden kann, und er ist deutlich billiger als die gleiche Menge elektrisch gespeicherter Energie. Einen Batteriespeicher ersetzt er nicht — Wärme lässt sich nicht zurück in Strom verwandeln —, aber für den Teil des Verbrauchs, der am Ende Wärme werden soll, ist er der direkte Weg.

Bei einer Hybridanlage, also einer Wärmepumpe neben einem vorhandenen Kessel, kommt eine dritte Überlegung dazu. Sie kann eine Zwischenlösung sein, wenn die Heizflächen noch nicht tragen — sie bringt aber eine Regelungsfrage mit, die die Kopplung berührt: Wann übernimmt welcher Erzeuger, und was hat der eigene Strom dabei zu sagen. Eine Regelung, die nach Außentemperatur umschaltet, weiß nichts vom Dach. Welche Bedingungen an eine Hybridanlage geknüpft sind, steht auf Hybridheizung.

Was in allen Fällen gilt und mit der Photovoltaik nichts zu tun hat: Der Einbau eines Wärmeerzeugers wird nur gefördert, wenn er mit der Optimierung des gesamten Verteilsystems verbunden wird, hydraulischer Abgleich eingeschlossen.2 Das ist dieselbe Maßnahme, die auch die Vorlauftemperatur senkt — sie zahlt hier zweimal.

Zwei Anträge, eine Grenze

Für Photovoltaik und Wärmepumpe gibt es keine gemeinsame Förderung. Es gibt zwei getrennte Verfahren mit zwei getrennten Regelwerken — und eine Grenze, die über beiden liegt.

Die Bundesförderung für Einzelmaßnahmen fördert die Wärmepumpe. Was sie prüft, ist die Wärmeerzeugung — Wärmequelle, Effizienz bei zwei Vorlauftemperaturen, Schnittstelle, Kältemittel, hydraulischer Abgleich. Die Herkunft des Stroms gehört nicht dazu: Eine Photovoltaikanlage verbessert die Förderung der Wärmepumpe nicht, und sie verschlechtert sie auch nicht.

Auf der Stromseite wirkt stattdessen das Erneuerbare-Energien-Gesetz über die Einspeisevergütung. Bei ihr zählt nicht die Höhe zum Zeitpunkt der Planung, sondern der Mechanismus: Der anzulegende Wert sinkt nach dem Gesetz in festen Halbjahresschritten, und maßgeblich ist der Zeitpunkt der Inbetriebnahme.7 Eine Verzögerung im Bauablauf über einen dieser Stichtage hinaus verändert die Vergütung für die ganze Laufzeit; die jeweils geltenden Werte veröffentlicht die Bundesnetzagentur.8

Die Grenze darüber ist die Kumulierungsgrenze. Werden öffentliche Mittel kombiniert, dürfen sie zusammen höchstens 60 % der tatsächlich geförderten Kosten je Maßnahme erreichen.9 Wird sie überschritten, ist das anzuzeigen, die Förderung wird gekürzt und der überschüssige Betrag zurückgefordert.

Und für dieselben förderfähigen Ausgaben ist die gleichzeitige Inanspruchnahme mehrerer Programme ausgeschlossen — die Richtlinie zählt sie einzeln auf, das Erneuerbare-Energien-Gesetz darunter.9 Für Photovoltaik und Wärmepumpe ist das in der Regel unproblematisch, weil es zwei verschiedene Ausgaben sind. Es wird genau dort zum Thema, wo eine Rechnung beides enthält oder ein Komplettpaket nicht nach Gewerken aufgeteilt ist.

Der Fehler, der am häufigsten Geld kostet, liegt aber nicht in der Kombination, sondern in der Reihenfolge. Der Merksatz dazu lautet „Antrag vor Auftrag.“, und er ist als Anleitung unvollständig: Bei Antragstellung muss bereits ein Liefer- oder Leistungsvertrag vorliegen — geschlossen unter der Bedingung der Förderzusage. Wer wörtlich erst beantragt und dann beauftragt, hat bei Antragstellung keinen Vertrag; wer ohne Bedingung beauftragt, hat begonnen.9

Ausdrücklich unschädlich sind Planungs- und Beratungsleistungen: Sie dürfen vor der Antragstellung erbracht werden und gelten für sich genommen nicht als Vorhabenbeginn.9 Vor der Unterschrift jemanden rechnen zu lassen, kostet also keine Förderung.

Was neben der Bundesförderung an Landes- und kommunalen Programmen greift, steht auf Fördermittelberatung mit dem jeweiligen Stand-Datum — an einer Stelle, damit es nur eine gibt, die nachgeführt werden muss.

Zuschuss und Einspeisevergütung sind zwei Verfahren mit einer gemeinsamen Grenze: 60 Prozent der geförderten Ausgaben, und für dieselben Ausgaben addieren sie sich nicht. Wie sich die Bundesförderung mit anderen Förderungen verträgt, nach BEG EM vom 17. Juli 2026, Nummer 8.6: ein Landesprogramm (zum Beispiel progres.nrw) — begrenzt; die steuerliche Förderung nach § 35c EStG — dieselbe Maßnahme — ausgeschlossen; § 35c EStG — verschiedene Maßnahmen am selben Haus — zulässig; ein kommunales Programm oder ein Programm des Energieversorgers — unbekannt; KWKG, EEG, Kommunalrichtlinie oder ein Wärmenetz-Programm des Bundes — ausgeschlossen. Die Kumulierungsgrenze liegt bei 60 Prozent der tatsächlich geförderten Kosten pro Maßnahme, bei kommunalen Antragstellern bei 90 Prozent. Wird sie überschritten, wird die Förderung gekürzt und der überschüssige Betrag ist zurückzuerstatten. Wo sich zwei Förderungen nicht addieren — die Grenze gilt für alle Zeilen darunter BEG EM vom 17. Juli 2026, Nummer 8.6. 60 % Höchstens 60 Prozent der tatsächlich geförderten Kosten pro Maßnahme aus allen öffentlichen Quellen zusammen — 90 Prozent nur bei kommunalen Antragstellern. begrenzt ein Landesprogramm (zum Beispiel progres.nrw) BEG EM Nummer 8.6 und progres.nrw Nummer 5.3.3 ausgeschlossen die steuerliche Förderung nach § 35c EStG — dieselbe Maßnahme BEG EM Nummer 8.6 und § 35c Absatz 3 EStG zulässig § 35c EStG — verschiedene Maßnahmen am selben Haus BEG EM Nummer 8.6 unbekannt ein kommunales Programm oder ein Programm des Energieversorgers ohne Angabe in den geprüften Programmen — wird im Einzelfall nachgefragt ausgeschlossen KWKG, EEG, Kommunalrichtlinie oder ein Wärmenetz-Programm des Bundes BEG EM Nummer 8.6 „Ausgeschlossen“ heißt: für dieselben förderfähigen Ausgaben. Zwei getrennte Anlagen sind zwei Ausgaben. Wird die Grenze überschritten, wird die Förderung gekürzt und der Überschuss zurückgefordert. Zuschuss und Einspeisevergütung sind zwei Verfahren mit einer gemeinsamen Grenze: 60 Prozent der geförderten Ausgaben, und für dieselben Ausgaben addieren sie sich nicht. Wie sich die Bundesförderung mit anderen Förderungen verträgt, nach BEG EM vom 17. Juli 2026, Nummer 8.6: ein Landesprogramm (zum Beispiel progres.nrw) — begrenzt; die steuerliche Förderung nach § 35c EStG — dieselbe Maßnahme — ausgeschlossen; § 35c EStG — verschiedene Maßnahmen am selben Haus — zulässig; ein kommunales Programm oder ein Programm des Energieversorgers — unbekannt; KWKG, EEG, Kommunalrichtlinie oder ein Wärmenetz-Programm des Bundes — ausgeschlossen. Die Kumulierungsgrenze liegt bei 60 Prozent der tatsächlich geförderten Kosten pro Maßnahme, bei kommunalen Antragstellern bei 90 Prozent. Wird sie überschritten, wird die Förderung gekürzt und der überschüssige Betrag ist zurückzuerstatten. Wo sich zwei Förderungen nicht addieren Nummer 8.6 der Richtlinie 60 % Höchstens 60 Prozent der geförderten Kosten je Maßnahme, aus allen Quellen zusammen. begrenzt ein Landesprogramm (zum Beispielprogres.nrw) ausgeschlossen die steuerliche Förderung nach § 35cEStG — dieselbe Maßnahme zulässig § 35c EStG — verschiedene Maßnahmen amselben Haus unbekannt ein kommunales Programm oder einProgramm des Energieversorgers ausgeschlossen KWKG, EEG, Kommunalrichtlinie oder einWärmenetz-Programm des Bundes Darüber wird gekürzt und der Überschuss zurückgefordert.
Zuschuss und Einspeisevergütung sind zwei Verfahren mit einer gemeinsamen Obergrenze — für dieselben Ausgaben addieren sie sich nicht.
Die Reihenfolge im Einzelnen

Maßgeblich für den Zeitpunkt der Antragstellung ist das Datum des Antragseingangs beim Durchführer, nicht das Datum, an dem du den Antrag abschickst.9

Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Liefer- oder Leistungsvertrags. Der bedingte Vertrag, den die Richtlinie zum Antrag verlangt, ist genau deshalb bedingt: Er ist ein Vertrag, aber kein Beginn.9

Ein Vorhabenbeginn vor der Bewilligung ist zulässig, erfolgt aber auf eigenes Risiko und begründet keinen Anspruch auf Förderung.9 Das ist ein anderer Satz als „vorher anfangen ist verboten“ — und er ist der Grund, warum sich der Termindruck einer Heizungshavarie und die Antragsfrist überhaupt vereinbaren lassen.

Landesprogramme können die Reihenfolge zusätzlich verschärfen. Sie fördern regelmäßig nur Maßnahmen, mit denen vor dem Zuwendungsbescheid noch nicht begonnen wurde, und rechnen jede verbindliche Bestellung als Beginn. Wer zwei Anträge stellt, richtet sich nach dem strengeren.

Was den Preis dieser Kombination bestimmt

Eine Preisspanne für „Photovoltaik mit Wärmepumpe“ wäre eine Zahl über zwei Anlagen, drei Gewerke und ein unbekanntes Gebäude. Was sich stattdessen sagen lässt: welche Posten die Summe treiben, und welche davon an deinem Haus schon entschieden sind.

Auf der Wärmeseite bestimmen den Preis die Wärmequelle — Erschließung von Erdreich oder Wasser gegen Aufstellung eines Außengeräts —, die Zahl der Heizflächen, die getauscht werden müssen, und der Zustand der Verteilung. Der hydraulische Abgleich ist dabei kein Zusatz, sondern Voraussetzung der Förderung.2

Auf der Stromseite bestimmen ihn die nutzbare Dachfläche, die Zahl der Ausrichtungen (jede zusätzliche Fläche ist ein eigener Strang), die Verschattung, der Zustand der Dachdeckung und die Frage, ob ein Speicher dazu kommt.

Und dazwischen liegt der Posten, der in Angeboten am häufigsten fehlt und in Rechnungen am häufigsten auftaucht: die Elektroseite. Zählerschrank, zweiter Zählplatz, Messtechnik, Steuerleitungen, gegebenenfalls die Verstärkung des Hausanschlusses. Was davon anfällt, entscheidet der Bestand und nicht das Angebot.

Ein Punkt, der die Rechnung in die andere Richtung verschiebt: Auf die Lieferung und Installation einer Photovoltaikanlage samt Speicher fällt unter bestimmten Voraussetzungen keine Umsatzsteuer an — die Grenze hängt an der Bruttoleistung der Anlage im Marktstammdatenregister, nicht an der Kapazität des Speichers.10 Für die Wärmepumpe gilt das nicht; sie läuft über den Zuschuss.

Wer zwei Anlagen zusammen plant, spart an einer Stelle wirklich: Gerüst, Elektroarbeiten, Anmeldungen und Wanddurchführungen fallen einmal an statt zweimal. Genau deshalb wird die Reihenfolge geklärt, bevor bestellt wird — und kein Grund, beides gleichzeitig zu bauen, wenn nur eins davon dran ist.

In welcher Reihenfolge gebaut wird

Über die Reihenfolge entscheidet weder der Preis noch die Förderung, sondern die Frage, welcher Schritt einen anderen festlegt. Vier davon, in dieser Ordnung:

Erst die Hülle, soweit sie ohnehin ansteht. Jede Maßnahme, die den Wärmebedarf senkt, verkleinert die Wärmepumpe und die Lücke im Winter. Wird zuerst die Heizung gekauft, wird sie für ein Gebäude ausgelegt, das es danach nicht mehr gibt — und zu groß.

Dann die Heizflächen und die Zielvorlauftemperatur. Sie bestimmen den Strombedarf jeder Kilowattstunde Wärme und damit alles, was danach kommt. Diese Zahl ist die Eingangsgröße der Anlagenauswahl, nicht ihr Ergebnis.

Dann die Elektroseite. Anschlussleistung, Zählerschrank, Messkonzept. Sie entscheidet über Termine, weil daran Dritte beteiligt sind, und sie entscheidet mit über die Kosten. Sie steht deshalb vor der Bestellung und nicht danach.

Zuletzt die Geräte, und beide Anträge dazu. Die Wärmepumpe mit bedingtem Vertrag und Antrag vor Auftrag, die Photovoltaikanlage mit Anmeldung beim Netzbetreiber und Registrierung im Marktstammdatenregister — dort innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme.11

Es gibt eine Ausnahme, und sie ist häufiger als der Regelfall: Wenn die Heizung ausgefallen ist, gilt diese Ordnung nicht mehr. Dann wird die Wärmepumpe für den heutigen Zustand ausgelegt, mit einer Zielvorlauftemperatur, die spätere Hüllenmaßnahmen mitdenkt, statt auf sie zu warten. Das ist ein Kompromiss und kein Fehler — man muss ihn nur bewusst schließen.

Ob das Dach dabei vor oder nach einer Dachsanierung dran ist und was die Landespflicht bei einer vollständigen Erneuerung der Dachhaut verlangt, steht auf Solarpflicht und auf Photovoltaik.

Was eine Autarkiezahl aussagt und was nicht

Ein Autarkiegrad ist der Anteil des Verbrauchs, der aus eigener Erzeugung gedeckt wird. Die Zahl ist nicht falsch, aber sie ist eine Eigenschaft von drei Dingen zusammen: einer Erzeugung, einem Verbrauchsverlauf und einem Jahr. Ohne alle drei ist sie eine Aussage über ein anderes Haus.

Das lässt sich am eigenen Ergebnis zeigen. Die Verschiebung zwischen Sommer und Winter beträgt an diesem Standort etwas mehr als den Faktor fünf, gemessen an der Tagesernte. Ein gut gedämmtes Haus mit Flächenheizung und niedriger Vorlauftemperatur braucht im Winter wenig Strom für die Heizung — sein Autarkiegrad steigt. Ein Altbau mit Heizkörpern bei hoher Vorlauftemperatur braucht im Winter viel — sein Autarkiegrad sinkt, bei identischer Anlage auf identischem Dach. Dieselbe Kennzahl beschreibt hier zwei völlig verschiedene Vorhaben.

Deshalb steht die Zahl erst am Ende einer Rechnung und nicht an ihrem Anfang. Was am Anfang steht, sind die Größen, aus denen sie folgt: Heizlast, Zielvorlauftemperatur, Verbrauchsverlauf, Erzeugung deines Dachs. Liegen die vor, lässt sich der Deckungsanteil ausrechnen und auch nachrechnen. Vorher wäre jede Prozentzahl eine Annahme mit Nachkommastelle.

Ebenso wenig lässt sich vollständige Unabhängigkeit erreichen, und der Grund ist derselbe: Der Bedarf ist im Winter am höchsten und die Erzeugung am niedrigsten. Was die Kopplung leistet, ist die Senkung der Betriebskosten. Was sie nicht leistet, ist ein Haus ohne Netzanschluss.

Das ist die brauchbarere Auskunft, weil sie eine Entscheidung erlaubt: Der Netzbezug im Winter ist der Posten, den man verkleinert — über die Vorlauftemperatur und über die Hülle. Nicht über ein größeres Dach.

Lohnt sich eine Wärmepumpe ohne Photovoltaik?

Ja. Eine Wärmepumpe macht aus einer Kilowattstunde Strom mehrere Kilowattstunden Wärme, und das gilt unabhängig davon, woher der Strom kommt; die Förderung verlangt eine Auslegung auf mindestens 3,0 als Jahresarbeitszahl.2 Die Photovoltaikanlage senkt den Preis des Stroms für einen Teil des Jahres — sie ist kein Bestandteil der Heizung. Umgekehrt gilt dasselbe: Eine Photovoltaikanlage rechnet sich auch ohne Wärmepumpe.

Wie groß muss die Anlage sein, wenn eine Wärmepumpe dazukommt?

Das ergibt sich aus vier Größen, nicht aus einer Faustregel: dem Verbrauchsverlauf im Haus, der Heizlast des Gebäudes, der Zielvorlauftemperatur und der Erzeugung deines Dachs. Eine Zahl in Kilowatt-Peak, die vor diesen vier steht, beschreibt ein anderes Haus. Belastbar ist die Auslegung erst, wenn der Bedarf mit Zeitbezug vorliegt.

Kann ich mit Photovoltaik und Wärmepumpe autark werden?

Nein, und der Grund ist der Jahresverlauf: Ein Kilowatt-Peak liefert im Dezember 0,78 kWh am Tag, im Juni 4,16 kWh — der Wärmebedarf verläuft andersherum.1 Ein Batteriespeicher verschiebt Stunden, nicht Monate. Was erreichbar ist, sind niedrigere Betriebskosten, kein Haus ohne Netzanschluss.

Bringt ein Batteriespeicher bei einer Wärmepumpe mehr?

Gegen die Winterlücke hilft er nicht, gegen die Abendstunden schon — an diesem Standort liegen zwischen der letzten und der ersten Erzeugungsstunde 10 Stunden.1 Seine Größe folgt aus dem Verbrauch in dieser Spanne und nicht aus der Anlagenleistung. Die Rechnung dazu steht auf Stromspeicher.

Was ist eine SG-Ready- oder netzdienliche Schnittstelle, und brauche ich sie?

Sie ist die Verbindung, über die eine Wärmepumpe von außen angesteuert werden kann — für den eigenen Überschuss und für die netzorientierte Steuerung. Für die Förderung ist sie bei neu eingebauten Geräten Voraussetzung, und ab 1. Juli 2027 muss sie in einem festgelegten Format ausgeführt sein.2 Ein Gerät ohne diese Schnittstelle ist damit auch dann die schlechtere Wahl, wenn du die Funktion zunächst nicht nutzen willst.

Muss der Zählerschrank getauscht werden?

Oft ja, und es ist der Posten, der in Angeboten am häufigsten fehlt. Wärmepumpe und privater Ladepunkt sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen; für das reduzierte Netzentgelt verlangt das Gesetz einen separaten Zählpunkt.4 Dafür braucht es Platz, Messtechnik und die Zustimmung des Netzbetreibers. Ob dein Schrank das hergibt, sieht man vor Ort in wenigen Minuten.

Ist die Kombination aus Wärmepumpe und Photovoltaik zusammen gefördert?

Nein. Es sind zwei Verfahren: Die Wärmepumpe läuft über den Investitionszuschuss der Bundesförderung, die Photovoltaikanlage über die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und günstige Kredite. Kombinieren lässt sich das, aber nur bis zu 60 % der tatsächlich geförderten Kosten je Maßnahme, und für dieselben förderfähigen Ausgaben ist die gleichzeitige Inanspruchnahme ausgeschlossen.9

Wird eine Warmwasserwärmepumpe am Photovoltaiküberschuss gefördert?

Nicht, wenn sie Raumluft als Wärmequelle nutzt — diese Geräte schließt die Förderrichtlinie aus.2 Der Zweck ist dabei nicht das Problem: Warmwasserbereitung ist ein förderfähiger Zweck, sofern mehr als die Hälfte der erzeugten Wärme darauf entfällt.2 Es geht um die Wärmequelle. Ein Gerät, das seine Wärme über Kanäle aus der Außenluft holt, fällt nicht unter den Ausschluss.

Ist ein Heizstab am Überschuss eine Alternative zur Wärmepumpe?

Nur als Ergänzung. Ein Heizstab macht aus einer Kilowattstunde Strom eine Kilowattstunde Wärme, eine Wärmepumpe mindestens drei. Für Spitzen und für Strom, der sonst eingespeist würde, kann er sinnvoll sein; als Weg, Wärme aus Strom zu machen, ist er der teuerste.

Verändert eine Photovoltaikanlage die Auswahl der Wärmepumpe?

Wenig. Die Anlage wird nach Gebäude, Heizflächen und Platz gewählt, nicht nach dem Dach. Zwei Gewichtungen verschieben sich: Eine Wärmequelle, die im Winter stabil bleibt, wird wichtiger, und ein thermischer Speicher wird nützlicher, weil er das Gefäß für vorgezogenen Überschuss ist. Die Entscheidung selbst bleibt eine Heizungsentscheidung.

Was muss zuerst gebaut werden, Photovoltaik oder Wärmepumpe?

Beides nach der Elektroseite. Anschlussleistung, Zählerschrank und Messkonzept entscheiden über Termine und Kosten und sind der einzige Schritt, an dem Dritte beteiligt sind. Davor steht die Zielvorlauftemperatur, weil sie den Strombedarf der Wärmepumpe festlegt. Welche der beiden Anlagen danach zuerst kommt, ist eine Frage des Geldes und des Termins — nicht der Technik.

Gilt ein Autarkiegrad, den ich anderswo gelesen habe, auch für mein Haus?

Als Zahl über ein bestimmtes Haus in einem bestimmten Jahr: ja. Als Zahl über dein Haus: nur, wenn Verbrauchsverlauf, Gebäude und Bezugsjahr dieselben sind. Derselbe Deckungsanteil fällt bei gleicher Anlage auf gleichem Dach unterschiedlich aus, wenn die Vorlauftemperatur anders ist. Rechenbar ist er, sobald die Eingangsgrößen vorliegen.

Förderung

Was hier gefördert wird.

Ob diese Maßnahme gefördert wird, hängt am Bauteil, am erreichten Wert und am Zeitpunkt des Antrags. Was davon auf dein Haus zutrifft, prüfen wir vor der Beauftragung.

Keine Fördersätze und keine Beträge auf dieser Seite. Förderkulissen ändern sich, und eine veraltete Zahl ist schlechter als keine. Was sich nicht ändert, ist die Reihenfolge: Antrag vor Auftrag. Wer zuerst beauftragt und dann beantragt, verliert den Zuschuss.

Fördermittelberatung

Weiter im Thema

Wo du weiterliest.

Übersicht Photovoltaik Dort steht, wonach du entscheidest — und was die Reihenfolge mit dem Rest des Hauses macht.

Andere Wege zum selben Ziel. Was für dein Haus in Frage kommt, hängt am Bestand — nicht daran, was sich allgemein am besten liest.

  • Stromspeicher

    Der Posten, der ohne Lastgang am wenigsten begründbar ist — und der am häufigsten nach Anlagenleistung statt nach Verbrauchsprofil verkauft wird.

  • Eigenverbrauch

    Was von der Erzeugung tatsächlich im Haus bleibt. Die Frage, an der Autarkiegrad und Wirtschaftlichkeit hängen — und die ohne Messung keine Zahl hat.

  • Solarpflicht

    Die Landespflicht im Einzelnen: was als vollständige Erneuerung gilt, welche Fläche zählt und wie die beiden Ausnahmetatbestände gerechnet werden.

Wer diese Seite verantwortet

Robert Lammert

Geschäftsführer und Energieberater, zweiund50

  • Eintrag in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes, dena
  • Wohngebäude: Energieberatung (EBW), Energieberatung DIN 18599, Effizienzhaus (BEG WG, mit Zusatzqualifikation Lebenszyklusanalyse), Einzelmaßnahmen (BEG EM)
  • Nichtwohngebäude: BEG NWG (mit Zusatzqualifikation Lebenszyklusanalyse), Einzelmaßnahmen (BEG EM)
  • Schornsteinfegermeister (Bachelor Professional)

Zusätzliche elektrische Verbraucher gehören in dieselbe Lastgang- und Anlagenplanung.

Zuletzt geprüft am 13. August 2026. Rechtsstand und Fördersätze ändern sich; jede Zahl auf dieser Seite trägt ihre Quelle und ihr Abrufdatum.

Quellen

  1. PVGIS, Gemeinsame Forschungsstelle (JRC) der Europäischen KommissionPVGIS 5.3, API v5_3, Abruf für Barntrup, PLZ 32683, 51.9925° N / 9.1147° O. Jahres- und Monatswerte aus dem Zeitraum 2005 bis 2023, Tagesgang aus der Stundenreihe (seriescalc) 2020 bis 2023; die Zusammenfassung nach Tageszeit ist eine eigene Auswertung. PVGIS wird von der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC) der Europäischen Kommission betrieben; die Daten sind frei zugänglich und nachnutzbar.Abgerufen 01.08.2026
  2. Förderrichtlinie BEG EM vom 17. Juli 2026, Anlage: Technische MindestanforderungenAbgerufen 31.07.2026
  3. Bundesförderung für effiziente Gebäude, Liste der technischen FAQ, EinzelmaßnahmenVersion 7.0, in Kraft seit 01.06.2026, Nummer 8.05, Ermittlung der GebäudeheizlastAbgerufen 01.08.2026
  4. Energiewirtschaftsgesetz § 14a, Netzorientierte Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen; FestlegungskompetenzenAbgerufen 13.08.2026
  5. Energiewirtschaftsgesetz § 17, Netzanschluss, Verordnungsermächtigung; FestlegungskompetenzAbgerufen 13.08.2026
  6. Niederspannungsanschlussverordnung § 13, Elektrische AnlageAbgerufen 01.08.2026
  7. Erneuerbare-Energien-Gesetz § 49, Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus solarer StrahlungsenergieAbgerufen 01.08.2026
  8. Erneuerbare-Energien-Gesetz § 48, Solare StrahlungsenergieAbgerufen 01.08.2026
  9. Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 17. Juli 2026in Kraft seit 21. Juli 2026, Geltungsdauer bis 31. Dezember 2030Abgerufen 01.08.2026
  10. Umsatzsteuergesetz § 12 Absatz 3, Steuersatz Null für die Lieferung und Installation von PhotovoltaikanlagenAbgerufen 11.08.2026
  11. Marktstammdatenregisterverordnung § 5, Registrierung von Einheiten und von EEG- und KWK-AnlagenAbgerufen 11.08.2026

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