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Station 3 · Akt II · Bedarf decken

Wärmeerzeugung

Erst wenn die Hülle geplant ist, steht fest, wie groß der Wärmeerzeuger sein muss. Und die Leistung des alten Kessels ist dafür die falsche Auskunft: Sie sagt, was einmal eingebaut wurde, nicht, was dein Haus braucht.

Das Wichtigste zuerst

Die Leistung deines alten Kessels ist keine Auskunft über deinen Wärmebedarf. Sie sagt, was einmal eingebaut wurde. Was dein Haus braucht, steckt in deiner Heizkostenabrechnung — und lässt sich mit zwei Angaben daraus überschlagen: Verbrauch im Jahr und Wohnfläche.

Für 20.000 Kilowattstunden im Jahr und 150 m² Wohnfläche ergibt das 5,5 bis 8,0 kW. Ein Kessel mit 24 kW deckt selbst diesen oberen Rand noch um das 3,0-fache. Die Spanne ist breit, weil zwei ihrer Eingangsgrößen Annahmen sind — und sie ist trotzdem eindeutig.

Die zweite Zahl, die alles verschiebt, ist die Vorlauftemperatur Wie heiß das Wasser ist, das die Heizung zu den Heizflächen schickt. Sie ist die wichtigste Stellgröße einer Wärmepumpe: Jedes Grad weniger heißt weniger Strom für dieselbe Wärme. : Zwischen 35 und 55 °C liegt rund ein Drittel der Leistungszahl. Deshalb steht sie vor der Gerätewahl fest und nicht danach.

Betrifft das dein Haus?

Ein Heizungstausch ist selten ein Vorhaben und meistens ein Ereignis: Der Kessel fällt aus, und dann bleiben drei Tage für eine Entscheidung, die zwanzig Jahre hält. Wer vorher weiß, welche Zahlen zählen, entscheidet in diesen drei Tagen anders.

Gebäude mit Wohnraum nach Baujahr: Kreis Lippe gegen Deutschland

0% 9% 18% ohne Wärmeschutzverordnung ← <1919 1919–1949 1950–1959 1960–1969 1970–1979 1980–1989 1990–1999 2000–2009 2010–2015 ab 2016 Kreis Lippe Deutschland

In Kreis Lippe stehen 95.099 Gebäude mit Wohnraum. 67 % davon wurden vor 1979 errichtet, also bevor die erste Wärmeschutzverordnung überhaupt Anforderungen an die Hülle stellte. In Deutschland sind es 61 %. Geheizt wird hier zu 30 % mit Heizöl (Deutschland: 25 %), und 78 % der Gebäude stehen frei. Eine freistehende Hülle verliert über alle vier Seiten und über das Dach.

Zensus 2022 2

Ölheizungen stehen fast immer in Gebäuden ohne Gasanschluss — kein Anschluss, den man am Tag des Ausfalls noch prüfen könnte. Und unsanierte Bestandsgebäude wie diese wurden durchweg für hohe Vorlauftemperaturen ausgelegt: Die Frage nach dem Gerät kommt deshalb erst nach der Frage nach der Temperatur.

Die Leistung deines Kessels sagt nichts über deinen Bedarf

Der häufigste Fehler: Die alte Anlage hatte 24 kW, also nimmt man wieder 24 kW. Nur war die alte Anlage schon beim Einbau großzügig ausgelegt. Die Zahl auf dem Typenschild ist eine Obergrenze, kein Messwert.

Was dein Haus tatsächlich gebraucht hat, steht dagegen in deiner Abrechnung. Zwei Angaben daraus — Jahresverbrauch und Wohnfläche — ergeben eine Spanne: Bei 20.000 Kilowattstunden im Jahr und 150 m² Wohnfläche liegt sie bei 5,5 bis 8,0 kW. Selbst an ihrem oberen Rand deckt ein Kessel mit 24 kW noch das 3,0-fache. Wer die Spanne für zu grob hält, muss erklären, wie 24 kW trotzdem hineinpassen sollen.

Die Rechnung dazu: Warmwasserabzug, Heizwerte, Vollbenutzungsstunden

Schritt 1: Warmwasser abziehen

Der Jahresverbrauch enthält beides, Heizung und Warmwasser. Für den Abzug gibt es einen amtlichen Ersatzwert. Wenn weder die Wärmemenge noch das Volumen des verbrauchten Warmwassers gemessen werden können, kann die auf die zentrale Warmwasserbereitung entfallende Wärmemenge als Q = 32 × A_Wohn in Kilowattstunden pro Jahr bestimmt werden. Bei brennwertbezogener Abrechnung von Erdgas ist dieser Wert mit 1,11 zu multiplizieren. Wird das Warmwasser dezentral erzeugt, etwa mit Durchlauferhitzern, taucht es im Heizungsverbrauch gar nicht auf und wird nicht abgezogen.3

Schritt 2: Brennstoffmenge in Kilowattstunden umrechnen

Gas und Fernwärme werden ohnehin in Kilowattstunden abgerechnet, Öl und Pellets nicht. Auch dafür steht die Umrechnung in derselben Verordnung — und sie stellt klar, dass die Werte auf deiner eigenen Abrechnung vorgehen. Die folgenden Zahlen sind nur Ersatzwerte für den Fall, dass dort keine stehen.

Heizwerte Hi als Ersatzwerte nach § 9 Absatz 3 HeizkostenV
EnergieträgerHeizwert
Leichtes Heizöl EL 10 kWh je Liter
Erdgas H 10 kWh je Kubikmeter
Erdgas L 9 kWh je Kubikmeter
Flüssiggas 13 kWh je Kilogramm
Holzpellets 5 kWh je Kilogramm
Brennholz, lufttrocken 4,1 kWh je Kilogramm

Schritt 3: durch die Vollbenutzungsstunden teilen

Jetzt der Schritt, für den es keinen amtlichen Wert gibt. Aus einer Jahresarbeit in Kilowattstunden wird eine Leistung in Kilowatt, indem man durch die Vollbenutzungsstunden So viele Stunden im Jahr müsste eine Heizung mit voller Leistung laufen, um genau die Wärme zu liefern, die tatsächlich gebraucht wurde. Damit lässt sich aus dem Jahresverbrauch auf die benötigte Leistung zurückrechnen. teilt — und vorher berücksichtigt, dass ein Teil der eingekauften Energie den Raum nie erreicht, sondern über Abgas und Kesselverluste verloren geht.

Zwei Annahmen, und sie stehen hier, weil sie Annahmen sind. Jahresnutzungsgrad des alten Wärmeerzeugers: 0,80 bis 0,95. Ein Teil der eingekauften Energie verlässt das Haus durch den Schornstein und über die Verluste des Kessels, statt in den Räumen anzukommen. Wie groß dieser Teil ist, hängt an Bauart, Alter und Betriebsweise und ist ohne Messung nicht bekannt. Dazu 1.800 bis 2.200 Vollbenutzungsstunden im Jahr. So viele Stunden müsste die Anlage mit voller Leistung laufen, um die Jahreswärme zu liefern. Der Wert hängt am Standort, am Nutzerverhalten und an der Gebäudeträgheit. Deshalb steht unten eine Spanne und keine Zahl. Wer aus diesen Eingangsgrößen einen einzelnen Wert macht, behauptet eine Genauigkeit, die sie nicht hergeben.

Überschlägige Heizlast aus dem Jahresverbrauch, gerechnet für 150 m² beheizte Wohnfläche
Jahresverbrauchdavon Heizung nach Abzug WarmwasserHeizlast Spanne aus den Annahmen24 kW decken davon
12.000 kWh Warmwasser 4.800 kWh 7.200 kWh 2,6 bis 3,8 kW das 6,3-fache
16.000 kWh Warmwasser 4.800 kWh 11.200 kWh 4,1 bis 5,9 kW das 4,1-fache
20.000 kWh Warmwasser 4.800 kWh 15.200 kWh 5,5 bis 8,0 kW das 3,0-fache
25.000 kWh Warmwasser 4.800 kWh 20.200 kWh 7,3 bis 10,7 kW das 2,3-fache
30.000 kWh Warmwasser 4.800 kWh 25.200 kWh 9,2 bis 13,3 kW das 1,8-fache
35.000 kWh Warmwasser 4.800 kWh 30.200 kWh 11,0 bis 15,9 kW das 1,5-fache

Lies die letzte Spalte von oben nach unten: Selbst am oberen Rand der Spanne — der für diese Aussage ungünstigsten Kombination aus bestem Nutzungsgrad und wenigsten Vollbenutzungsstunden — reicht ein Erzeuger mit 24 kW über den gesamten Bereich hinaus.

Gerechnet als Jahresarbeit geteilt durch Vollbenutzungsstunden, mit dem Jahresnutzungsgrad des alten Erzeugers. Warmwasserabzug und Heizwerte stammen aus § 9 HeizkostenV, die beiden anderen Größen sind die oben genannten Annahmen. Die Wohnfläche geht nur in den Warmwasserabzug ein: Für deine Fläche multiplizierst du 32 kWh mit deinen Quadratmetern und ziehst das Ergebnis vom Jahresverbrauch ab. Eigene Berechnung vom 1. August 2026.

Was diese Rechnung ausdrücklich nicht ist

Kein Nachweis, und keine Heizlastberechnung: Die Technische FAQ der Förderung verlangt dafür eine Heizlastermittlung nach DIN EN 12831-1 und DIN/TS 12831-1 und schließt die geometrischen Vereinfachungen der Normen ausdrücklich aus.4 Dieselbe raumweise Berechnung trägt dann auch die Auslegung der Heizflächen.

Die Vorlauftemperatur entscheidet über den Stromverbrauch

Eine Wärmepumpe wird effizient durch die Physik, nicht durch den Namen auf dem Gerät: Die höchstmögliche Leistungszahl COP, coefficient of performance Wie viel Wärme eine Wärmepumpe in einem bestimmten Betriebspunkt je Einheit Strom abgibt. Eine Momentaufnahme unter festgelegten Bedingungen, kein Jahreswert. ergibt sich aus dem Verhältnis der beiden Temperaturen, zwischen denen die Maschine arbeitet — zweiter Hauptsatz der Thermodynamik, nicht Marktmeinung.

Vorlauftemperatur und Leistungszahl, bei einer Wärmequelle von 0 °C

0,0 2,5 5,0 7,5 10,0 3040506070 Leistungszahl Vorlauftemperatur in °C 35 °C 55 °C Carnot-Grenze Gütegrad 0,50 Gütegrad 0,40
Dieselben Werte als Tabelle, Wärmequelle 0 °C
Vorlauftemperatur Carnot-Grenze physikalisch nicht überschreitbar bei Gütegrad 0,50 angenommenbei Gütegrad 0,40 angenommen
35 °C 8,8 4,43,5
45 °C 7,1 3,52,8
55 °C 6,0 3,02,4
65 °C 5,2 2,62,1
Zwischen 35 und 55 °C liegt rund ein Drittel der Leistungszahl. Die physikalische Obergrenze fällt von 8,8 auf 6,0; mit einem angenommenen Gütegrad von 0,50 sind es 4,4 gegen 3,0.
Woher der Verlauf kommt, und was er nicht ist

Der Verlauf ist keine Herstellerangabe, sondern die Umformung von ε = Twarm / (Twarm − Tkalt) in Kelvin. Gerechnet mit einer Wärmequellentemperatur von 0 °C. Der Gütegrad ist eine offengelegte Annahme und keine Herstellerangabe; die tatsächliche Leistungszahl eines Geräts steht in seinem Prüfbericht nach EN 14511. Wird die Quelle kälter — bei einer Luft-Wasser-Wärmepumpe am kalten Tag —, fällt jede Zahl dieser Tafel weiter: bei -7 °C um rund 13 %.

Und keine dieser Zahlen ist eine Jahresarbeitszahl: Die mittelt über ein ganzes Jahr, in dem die Vorlauftemperatur über die Heizkurve fast immer unter dem Auslegungswert liegt, und sie wird für die Förderung nach VDI 4650 Blatt 1 mit den Randbedingungen vor Ort gerechnet.

Die Förderrichtlinie bestätigt dieselbe Physik, nur amtlich

Man muss der Rechnung oben nicht glauben, um ihr Ergebnis zu übernehmen. Die technischen Mindestanforderungen der Förderung stellen für dieselbe Wärmequelle zwei verschiedene Anforderungen auf, je nachdem, bei welcher Vorlauftemperatur gemessen wird.

Geforderte Raumheizungs-Energieeffizienz für förderfähige Wärmepumpen mit Beheizung über Wasser
Wärmequellebei 35 °Cbei 55 °C
Wärmequelle Luft150 %125 %
Wärmequelle Erdwärme180 %140 %
Wärmequelle Wasser180 %140 %
sonstige Wärmequellen, etwa Abwärme oder Solarwärme180 %140 %

Zwei Fälle fehlen in dieser Tafel, und zwar nicht aus Versehen: Wärmepumpen, die mit Gas betrieben werden, und solche, die Raumluft als Wärmequelle nutzen, werden gar nicht gefördert1. Das steht in Nummer 3.4 und gilt vor jeder Effizienzanforderung — an ihnen scheitert es dann nicht mehr, weil sie schon vorher ausgeschlossen sind.

Die letzte Zeile der Tafel ist deshalb enger, als sie klingt. „Abwärme" meint einen Wärmestrom, der ohnehin anfällt und verloren ginge — Abluft aus einem Betrieb, Prozesswärme, ein Kühlaggregat. Sie meint nicht die warme Luft in deinem Heizungskeller: Was aus einem Raum kommt, den du selbst heizt, ist keine Umweltwärme, sondern verschobene Heizwärme.

Dass die Anforderung bei der höheren Temperatur niedriger liegt, ist keine Nachsicht, sondern die Anerkennung dessen, was die Kurve oben zeigt: Bei 55 °C ist dasselbe Ergebnis physikalisch nicht mehr zu holen. Bei der Wärmequelle Luft liegen zwischen den beiden Spalten 20 Prozentpunkte — und der Unterschied entsteht nicht im Gerät, sondern im Haus.1

Gesenkt wird sie nicht am Gerät

Sondern am Raum, der am schlechtesten versorgt ist: Ein einziger zu kleiner Heizkörper zwingt die ganze Anlage zu höherer Temperatur. Deshalb steht der hydraulischer Abgleich Die Einstellung der Anlage, damit jeder Heizkörper genau die Wassermenge bekommt, die sein Raum braucht. Ohne ihn ist die Vorlauftemperatur immer so hoch wie der am schlechtesten versorgte Raum es verlangt. in der Förderrichtlinie als Voraussetzung, nicht als Zugabe — mehr dazu auf der Seite zum hydraulischen Abgleich.

Welcher Wärmeerzeuger zu welchem Haus passt

Der größte Fragenblock dieses Themas, und im Markt fast immer als Rangliste beantwortet. Eine Rangliste steht hier nicht: Die Entscheidung hängt an der Heizlast, an der erreichbaren Vorlauftemperatur und an dem, was das Grundstück hergibt — bei jedem Haus anders.

Luft-Wasser-Wärmepumpe
Der Regelfall: überall verfügbar, keine Erschließung nötig. Die Leistungszahl fällt mit der Außentemperatur — deshalb ist der Bivalenzpunkt Die Außentemperatur, ab der eine Wärmepumpe die Last nicht mehr allein deckt und ein zweiter Erzeuger zuschaltet, meist ein elektrischer Heizstab. Wo dieser Punkt liegt, ist eine Auslegungsentscheidung. eine echte Auslegungsfrage.
Sole-Wasser-Wärmepumpe mit Erdwärmesonde oder Kollektor
Konstante Quelle, höhere Arbeitszahl, dafür Bohrung oder Fläche, Genehmigung und zertifizierte Bohrfirma: eine Frage des Grundstücks.
Pelletheizung und andere Biomasse
Wenn die Vorlauftemperatur nicht sinnvoll sinkt: hohe Temperaturen ohne Effizienzeinbruch, dafür Lagerraum und Schornstein. Mehr auf der Seite zur Pelletheizung.
Anschluss an ein Wärmenetz
Wo verfügbar, die einfachste Lösung. Ob es eines geben wird, entscheidet die kommunale Wärmeplanung Der Plan einer Gemeinde, welche Gebiete künftig über ein Wärmenetz versorgt werden und welche nicht. Er entscheidet mit darüber, ab wann für einen Heizungstausch im Bestand die 65-Prozent-Anforderung gilt. — ihr Zeitplan bestimmt mit, ab wann die Pflicht greift. Mehr zur Fernwärme.
Hybrid aus Wärmepumpe und Brennstoffkessel
Ein Erzeuger für die Grundlast, einer für die Spitzen — vom Gesetz ausdrücklich anerkannt. Preis: zwei Anlagen, zwei Wartungen. Mehr zur Hybridheizung.

Bei Bestandsgebäuden mit vorhandenen Heizkörpern hilft meist zuerst die Seite zur Wärmepumpe im Altbau. Auch das Kältemittel Der Stoff, der im Kreislauf der Wärmepumpe verdampft und wieder verflüssigt und dabei die Wärme transportiert. Natürliche Kältemittel wie Propan haben ein sehr geringes Treibhauspotenzial, synthetische ein hohes. entscheidet mit: Ab 1. Januar 2028 fördert die Richtlinie nur noch natürliche Kältemittel — ein Kriterium, das der Markt kaum nennt.

Warmwasser: die Frage, die der Markt überspringt

Warmwasser ist der viertstärkste Fragenblock dieses Themas — nur drei von hundert der 9.236 gemessenen Marktseiten widmen ihm eine eigene Überschrift. Dabei ändert sich beim Heizungstausch am Warmwasser mehr als an der Heizung: höhere Zieltemperatur, eigener Betriebspunkt, eigene Wirkung auf die Arbeitszahl. Was das für dein Haus bedeutet, steht auf der Seite zur Warmwasserbereitung.

Warum das Warmwasser den Betriebspunkt der Wärmepumpe verschiebt

Der Grund ist die Temperatur. Heizwasser darf in einem sanierten Haus mit 45 °C auskommen; Trinkwarmwasser muss deutlich höher liegen, und zwar nicht aus Komfort, sondern aus hygienischen Gründen. Für eine Wärmepumpe heißt das: Der Betriebspunkt für Warmwasser ist immer der ungünstigere, und je größer der Warmwasseranteil am Gesamtbedarf ist, desto stärker zieht er die Arbeitszahl nach unten.

Wie groß dieser Anteil ist, lässt sich beziffern, und zwar mit derselben Verordnung wie oben: 32 Kilowattstunden je Quadratmeter und Jahr.3 Bei 150 m² sind das 4.800 Kilowattstunden. In einem gut gedämmten Haus ist das kein Nebenposten mehr, sondern ein erheblicher Teil des gesamten Wärmebedarfs.

Daraus folgen drei Fragen, die vor der Gerätewahl beantwortet gehören:

  • Zentral oder dezentral? Wird das Warmwasser dezentral erzeugt, etwa mit Durchlauferhitzern, taucht es im Heizungsverbrauch gar nicht auf — und dann ist auch der Abzug oben null. Das verändert die Heizlastrechnung und die Gerätewahl gleichermaßen.
  • Wie viel Zirkulation läuft mit? Eine Zirkulationsleitung hält das Warmwasser ständig in Bewegung, damit es an der Zapfstelle sofort warm ist. Sie ist der stillste große Verbraucher im Haus, und ihre Betriebszeit ist einstellbar.
  • Speicher oder Frischwasserstation? Beides erzeugt Trinkwarmwasser, aber mit unterschiedlichen Temperaturanforderungen an den Erzeuger — und damit unterschiedlicher Wirkung auf die Arbeitszahl.

Was hier bewusst nicht steht: eine Zahl dafür, wie viel eine dieser drei Entscheidungen bringt. Sie hängt an der Zahl der Bewohner, am Zapfverhalten und an der Länge der Leitungen, und keine dieser drei Größen kennt eine Website.

Was das Gesetz beim Heizungstausch verlangt

Im Juli 2026 wurde aus dem GEG das GModG, und das war mehr als ein neuer Name. Der Teil, der den Heizungstausch regelt, wurde neu gefasst. Wer heute liest, was vor diesem Datum geschrieben wurde — und das ist im Netz noch fast alles —, liest eine Rechtslage, die es nicht mehr gibt.

Der Ausgangspunkt ist § 425. Wird eine Heizungsanlage in einem bestehenden Gebäude ersetzt, wählst du aus 10 im Gesetz genannten Optionen — von der Wärmepumpe über den Anschluss an ein Wärmenetz bis zur Anlage für Gas, Heizöl oder Flüssiggas. Aus dieser Wahl folgen die Maßgaben der §§ 43 bis 46. Auch eine Kombination mehrerer Optionen ist ausdrücklich zugelassen.

Eine feste Mindestquote für die einzelne Anlage gibt es nicht mehr. Die Anforderung hängt jetzt an der gewählten Technik, nicht an einem Anteil am Ganzen. Prüf bei jeder Auskunft zu diesem Thema zuerst ihr Datum — alles, was vor Juli 2026 geschrieben wurde, rechnet noch mit einer Quote.

Für dich heißt das: Die erste Frage ist nicht mehr „wie viel Prozent muss meine Heizung schaffen“, sondern „welche Option“. Und die beantwortest du nicht am Gerät, sondern am Gebäude — an der Heizlast, an der Vorlauftemperatur, die deine vorhandenen Flächen tragen, und daran, ob für dein Grundstück ein Wärmenetz in Frage kommt.

Wählst du Gas, Heizöl oder Flüssiggas, greift § 436. Für Anlagen, die nach dem 29. Juli 2026 neu in ein bestehendes Gebäude eingebaut werden, steigt der Anteil der Wärme, der aus Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff stammen muss, in vier Stufen: 10 % ab dem 1. Januar 2029, 15 % ab dem 1. Januar 2030, 30 % ab dem 1. Januar 2035 und 60 % ab dem 1. Januar 2040. Das Gesetz nennt daneben Wege, diese Pflicht anders zu erfüllen — über eine solarthermische Anlage, über eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung oder über eine Wärmepumpen-Hybridheizung.

Wer heute eine Gasheizung einbaut, kauft also keine Heizung ohne Pflichten. Er kauft eine mit später einsetzenden — und die erste Stufe liegt innerhalb der üblichen Lebensdauer des Geräts.

Der einzige Termin im Gesetz, der weiter in die Zukunft reicht, steht in § 42a7: Bis zum 1. Dezember 2026 hat die Bundesregierung ein Gesetz über eine Grüngas-/Grünheizölquote vorzulegen. Es soll die Brennstoffe für die Gebäudewärme ab dem Jahr 2045 vollständig auf klimaneutrale umstellen. Verpflichtet werden die Inverkehrbringer von Gas, Heizöl und Flüssiggas — die Lieferanten also, nicht du. Du merkst es am Brennstoff und an seinem Preis, nicht an einer Frist an deiner Anlage.

Was aus dem Gesetz verschwunden ist — und warum du es überall noch liest

Drei Regeln, die den öffentlichen Streit um das sogenannte Heizungsgesetz geprägt haben, stehen im geltenden Text nicht mehr. Du wirst sie trotzdem noch überall antreffen — in älteren Ratgebern, in Verkaufsgesprächen und in Suchergebnissen, die niemand nachgeführt hat. Hier steht, was aus jeder von ihnen geworden ist.

Die 65-Prozent-Anforderung. Sie stand in GEG § 71 und verlangte, dass eine neu eingebaute Heizungsanlage mindestens 65 Prozent der bereitgestellten Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme erzeugt. Der Paragraf ist aufgehoben. Im Volltext des geltenden Gesetzes kommt die Wortfolge „65 Prozent“ kein einziges Mal vor.

Die Übergangsfristen nach Gemeindegröße. Bis zum 31. Oktober 2026 in Gemeinden über 100.000 Einwohnern, bis zum 30. Juni 2028 darunter — auch das stand in § 71 und ist mit ihm entfallen. Die Einwohnerzahl der Gemeinde entscheidet über nichts mehr.

Das Betriebsverbot für alte Heizkessel. Kein Betrieb für Kessel von vor 1991, dreißig Jahre Frist danach, Schluss für fossilen Betrieb Ende 2044: Das stand in §§ 72 und 73. Beide sind aufgehoben, und im geltenden Gesetz steht an keiner Stelle ein Nachfolger. Wenn dir jemand sagt, dein Kessel müsse zu einem bestimmten Datum abgeschaltet werden, dann kann er dafür heute keine Fundstelle nennen.

Ein Vorbehalt gehört zu dieser Auskunft: Das Gesetz vom 23. Juli 2026 hat drei weitere Stufen, die zum 1. Januar 2027, 2028 und 2030 in Kraft treten und in der konsolidierten Fassung ausdrücklich noch nicht eingearbeitet sind. Was ab diesen Tagen gilt, steht damit noch nicht im geltenden Text — wer dir heute eine Anforderung für 2030 nennt, kann sie dort nicht nachweisen.

Die Termine, die eine Entscheidung von heute verändern

Fünf Termine aus zwei Regelwerken, sortiert nach Datum. Zwei verändern, was gefördert wird; drei stehen im Gesetz. Keiner ist eine Ankündigung — alle stehen im geltenden Text.

DatumWas sich ändertFundstelle
1. Dezember 2026 noch offenDie Bundesregierung hat bis zu diesem Tag ein Gesetz über eine Grüngas-/Grünheizölquote vorzulegen. Es verpflichtet die Lieferanten, nicht die Eigentümer.§ 42a
1. Juli 2027 noch offenFür die netzdienliche Schnittstelle einer geförderten Wärmepumpe gilt ein festgelegtes Format.BEG EM, Technische Mindestanforderungen Nummer 3.4.3
1. Januar 2028 noch offenNur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln sind förderfähig.BEG EM, Technische Mindestanforderungen Nummer 3.4.4
1. Januar 2029 noch offenHeizungen für Gas, Heizöl oder Flüssiggas, die nach dem 29. Juli 2026 eingebaut wurden, müssen 10 % ihrer Wärme aus Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff erzeugen.§ 43 Absatz 1
1. Januar 2030 noch offenDerselbe Anteil steigt auf 15 %; später auf 30 % und 60 %.§ 43 Absatz 1

Fundstellen: BEG EM, Anlage „Technische Mindestanforderungen“8, sowie § 42a7 und § 436.

Der wichtigste dieser Termine ist der 1. Januar 2028. Er verändert nicht eine Bedingung an der Förderung, sondern die Menge der überhaupt förderfähigen Geräte — und er liegt nah genug, um in eine heutige Planung zu gehören. Der zweitwichtigste ist der 1. Januar 2029, wenn du über Gas nachdenkst: Er trifft dann genau die Anlage, die du jetzt einbaust.

Was den Preis bestimmt

Hier steht kein Gerätepreis: Ein erheblicher Teil sind Arbeiten, die mit dem Erzeuger selbst nichts zu tun haben und die niemand kennt, der das Haus nicht gesehen hat.

Belastbar ist dagegen die amtliche Obergrenze: Nach Nummer 8.3.1 a der BEG EM vom 17. Juli 2026 liegt sie bei 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, dazu 15.000 Euro je zweiter bis sechster und 8.000 Euro ab der siebten. Das ist ein Deckel, kein Preis.1

Und dieser Deckel sinkt — halbjährlich, nur beim Wärmeerzeuger. Für die erste Wohneinheit sinkt der Betrag ab 1. Februar 2027 halbjährlich um 750 Euro, bis auf 22.000 Euro ab 1. August 2030. Für die Gebäudehülle gilt das nicht. Kein Grund, vor der Hülle zu kaufen: Ein zu großes Gerät kostet mehr, als eine gesunkene Obergrenze je einbringt — nur das Antragsfenster hat jetzt ein Datum.

Was den Preis dagegen treibt, lässt sich genau benennen:

  • Zustand des Verteilsystems. Reichen die vorhandenen Heizflächen für die Zielvorlauftemperatur, oder müssen einzelne getauscht werden — der größte, am häufigsten übersehene Hebel.
  • Aufstellort und Anschlüsse. Elektroanschluss, Zählerschrank, Kondensatablauf, Durchbrüche, Abstand zum Nachbarn.
  • Speicher und Warmwasser. Ob ein Pufferspeicher gebraucht wird und wie groß er ausfällt.
  • Erschließung der Wärmequelle. Bei Erdwärme: Bohrung, Genehmigung, zertifizierte Bohrfirma, Versicherung — eine eigene Baumaßnahme.
  • Rückbau und Entsorgung. Alter Kessel, Öltank samt Reinigung und Nachweis, Schornsteinkopf.
  • Der hydraulische Abgleich. Voraussetzung der Förderung, keine Zugabe — siehe weiter unten.
Höchstgrenze für Fachplanung und Baubegleitung

Für Fachplanung und Baubegleitung liegt die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben nach Nummer 8.3.1 b bei 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern — ein eigener Deckel neben dem des Wärmeerzeugers.

Was vorher und was nachher kommt

Die Heizlast bestimmt die Gerätegröße, jede Maßnahme an der Hülle senkt sie. Wer die Heizung vor der Dämmung kauft, zahlt zweimal: im Kaufpreis und dauerhaft im Betrieb, weil ein zu großes Gerät in kurzen Schüben taktet. Die Hülle muss deshalb nur geplant sein, nicht fertig — genau dafür gibt es den Sanierungsfahrplan.

Gefördert wird der Einbau eines Wärmeerzeugers nur, wenn er mit einer Optimierung des gesamten Heizungsverteilsystems verbunden wird, einschließlich der Durchführung des hydraulischen Abgleichs.1 Ohne Abgleich läuft die Anlage so heiß, wie es der schlechteste Raum verlangt — teuer, siehe weiter oben. Was in welcher Folge beantragt wird, gehört in die Fördermittelberatung: Antrag vor Auftrag.

Was wir für deine Heizung machen

Wir bauen keine Heizungen ein und verkaufen keine Geräte. Wir rechnen, planen und weisen nach; ausgeführt wird von einem Betrieb deiner Wahl. Das ist der Grund, warum die Empfehlung am Ende unabhängig ist.

  1. 1 Aufnahme vor Ort Gebäudehülle, Heizflächen je Raum, Verteilsystem, Aufstellort, Elektroanschluss und Warmwasserbereitung.
  2. 2 Heizlast und Zieltemperatur Raumweise Heizlast nach DIN EN 12831-1, daraus die erreichbare Vorlauftemperatur für heute und für den geplanten Endzustand.
  3. 3 Variantenvergleich statt Empfehlung Welche Erzeuger möglich sind und die technischen Mindestanforderungen erfüllen, mit Begründung je Ausschluss.
  4. 4 Förderweg und Antrag Welcher Weg passt, welche Nachweise wann fällig sind, und der Antrag vor der Beauftragung.
  5. 5 Begleitung bis zum Nachweis Leistungsverzeichnis, Angebotsprüfung, Abnahme des hydraulischen Abgleichs und die Baubegleitung bis zum Verwendungsnachweis.

Wie groß muss meine neue Heizung sein?

Kleiner, als fast alle denken. Wir haben die Spanne für sechs Verbrauchswerte durchgerechnet: Bei 20.000 Kilowattstunden im Jahr und 150 m² Wohnfläche liegt sie bei 5,5 bis 8,0 kW. Ein Kessel mit 24 kW Nennleistung deckt selbst diesen oberen Rand noch um das 3,0-fache.

Die Spanne entsteht aus zwei offengelegten Annahmen und ist deshalb breit. Sie ist trotzdem eindeutig, und das ist der Punkt: Wo genau in ihr dein Haus liegt, ändert nichts daran, dass die alte Kesselleistung als Antwort ausscheidet.

Ein Nachweis ist das nicht. Für die Auslegung verlangt die Technische FAQ der Bundesförderung in Nummer 8.05 eine Heizlastermittlung nach DIN EN 12831-1 und DIN/TS 12831-1 und schließt die geometrischen Vereinfachungen der Normen ausdrücklich aus.

Muss ich meine alte Heizung austauschen?

Nach dem geltenden Gesetz: nein — jedenfalls nicht wegen ihres Alters. Die Regeln, die das früher verlangten, sind aufgehoben. Weder das Baujahr des Kessels noch eine Betriebsdauer von dreißig Jahren löst heute eine Austauschpflicht aus, und es gibt auch keinen Endtermin mehr für den fossilen Betrieb.

Anders wird es erst, wenn die Anlage ersetzt wird — ob weil sie ausfällt oder weil du dich dafür entscheidest. Dann greift § 425 mit den 10 Optionen und den daran hängenden Maßgaben.

Der praktische Rat dazu bleibt derselbe wie vorher, und er hat nichts mit Recht zu tun: Ein Kessel, der ausfällt, wird unter Zeitdruck ersetzt, und unter Zeitdruck wird die Heizlast geschätzt statt gerechnet. Wer die Entscheidung vorbereitet, solange die alte Anlage noch läuft, hat die Wahl zwischen allen 10 Optionen statt zwischen denen, die am Freitagnachmittag lieferbar sind.

Darf ich überhaupt noch eine Gasheizung einbauen?

Ja. Eine Anlage für Gas, Heizöl oder Flüssiggas ist eine der 10 Optionen, die § 425 beim Ersatz einer Heizungsanlage ausdrücklich nennt. Eine Frist nach Gemeindegröße, die das begrenzt, gibt es nicht mehr.

Was daran hängt, steht in § 436: Wurde die Anlage nach dem 29. Juli 2026 eingebaut, muss ab dem 1. Januar 2029 ein Anteil von 10 % der Wärme aus Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff stammen. Ab dem 1. Januar 2030 sind es 15 %, ab dem 1. Januar 2035 30 % und ab dem 1. Januar 2040 60 %.

Die Frage, die daraus folgt, ist keine rechtliche, sondern eine des Preises: Diese Anteile musst nicht du besorgen, sondern dein Lieferant liefern — und was ein Brennstoff mit steigendem grünen Anteil in zehn Jahren kostet, weiß heute niemand. Wer dir dazu eine Zahl nennt, hat sie geschätzt.

Eine Gasheizung von heute ist also erlaubt und keine Heizung ohne Pflichten. Sie ist eine mit später einsetzenden.

Lohnt sich eine Wärmepumpe in meinem Altbau?

Das entscheidet nicht das Baujahr, sondern die Vorlauftemperatur, die dein Haus im Auslegungsfall braucht. Und die hängt an den Heizflächen und am hydraulischen Abgleich, nicht am Gerät.

Warum das die ganze Frage ist, lässt sich rechnen: Zwischen 35 und 55 °C Vorlauf liegt nach der physikalischen Obergrenze rund ein Drittel der Leistungszahl. Die Förderrichtlinie bestätigt das an ihrer eigenen Anforderung — für die Wärmequelle Luft verlangt sie 150 % bei 35 °C und 125 % bei 55 °C.

Was wir hier nicht tun: eine Arbeitszahl für dein Haus nennen. Sie wird nach VDI 4650 Blatt 1: 2019-03 mit den Randbedingungen vor Ort gerechnet, und ohne Aufnahme sind diese Randbedingungen nicht bekannt.

Was kostet eine neue Heizung?

Auf dieser Seite steht kein Gerätepreis. Er hinge an Gerätewahl, Aufstellort, Speicher, Elektroanschluss, Erdarbeiten und am Zustand des Verteilsystems — und jede Zahl ohne diese Angaben wäre entweder ein Durchschnitt über fremde Häuser oder eine Verkaufszahl.

Was sich belastbar sagen lässt, ist die amtliche Obergrenze. Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für Anlagen zur Wärmeerzeugung liegt bei 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, dazu 15.000 Euro je zweiter bis sechster und 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit. Das ist keine Preisangabe und keine Zusage über die Höhe einer Förderung, sondern ein Deckel — aber ein amtlicher.

Und dieser Deckel sinkt. Für die erste Wohneinheit sinkt der Betrag ab 1. Februar 2027 halbjährlich um 750 Euro, bis auf 22.000 Euro ab 1. August 2030. Für den Wärmeerzeuger — und nur für ihn — ist der Zeitpunkt damit selbst ein Faktor: Wer über einen Stichtag hinweg beantragt, rechnet mit einer niedrigeren Obergrenze. Das ist die einzige Stelle in diesem Haus, an der Eile eine sachliche Begründung hat.1

Kann eine Wärmepumpe im Sommer auch kühlen?

Technisch ja, und viele Geräte können es. Ob es im Haus ankommt, entscheidet aber die Übergabe: Gekühlt wird über große Flächen mit geringer Temperaturdifferenz, also über eine Fußbodenheizung, und auch dort nur so weit, dass am Boden kein Tauwasser ausfällt.

Ein Heizkörper ist dafür die falsche Fläche. Das ist deshalb keine Frage an den Wärmeerzeuger, sondern eine an die Wärmeverteilung.

Kann ich die Heizlast selber ausrechnen?

Die Spanne aus dem Verbrauch: ja, und genau dafür steht die Rechnung auf dieser Seite. Du brauchst zwei Angaben von deiner Abrechnung — die Verbrauchsmenge und, wenn nicht in Kilowattstunden abgerechnet wird, den Heizwert. Beide stehen dort.

Die Heizlast als Nachweis: nein, und zwar nicht aus Standesdünkel. Zur korrekten Auslegung einer Heizungsanlage ist die Dimensionierung anhand einer Gebäude-Heizlastermittlung nach den Normen DIN EN 12831-1 und DIN/TS 12831-1 durchzuführen. Die in den Normen beschriebenen geometrischen Vereinfachungen können nicht angewendet werden. Dazu kommt, dass für den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B ohnehin eine raumweise Berechnung gebraucht wird. Die Arbeit fällt also so oder so an und lässt sich zweimal verwenden.

Warum steht hier keine Empfehlung für ein bestimmtes Gerät?

Weil wir keines verkaufen. Wir planen, rechnen und weisen nach; ausgeführt wird von einem Betrieb deiner Wahl. Eine Empfehlung vor der Lastermittlung wäre außerdem sachlich falsch, unabhängig davon, wer sie ausspricht.

Aus demselben Grund steht hier keine Rangliste, kein Testsieger und keine Jahresarbeitszahl eines Fabrikats. Was ein Gerät im Prüfstand leistet, steht in seinem Prüfbericht nach EN 14511; was es in deinem Haus leistet, hängt an deinem Haus.

Jeder Weg für sich

Die Möglichkeiten im Einzelnen.

Bis hierher ging es darum, wonach du entscheidest. Was der einzelne Weg dann in der Ausführung bedeutet — Aufbau, Reihenfolge, was dabei schiefgeht —, steht jeweils auf seiner eigenen Seite.

  • Wärmepumpe

    Die Seite, auf die alles zuläuft: Bestand, vorhandene Heizkörper, eine Vorlauftemperatur, die erst gesenkt werden muss. Die Antwort hängt an der Übergabe, nicht am Gerät.

  • Pelletheizung

    Der Weg, wenn die Vorlauftemperatur nicht zu senken ist. Eigener Platzbedarf, eigene Emissionsanforderungen, eigene Nachweise.

  • Hybridheizung

    Zwei Erzeuger, eine Regelung: der vom Gesetz ausdrücklich anerkannte Weg, wenn weder Wärmepumpe noch Kessel allein die Anforderung tragen sollen.

  • Fernwärme

    Wo ein Wärmenetz liegt oder geplant ist, ist der Anschluss die einfachste Lösung — und die Wärmeplanung der Gemeinde entscheidet mit über den Stichtag.

  • Warmwasserbereitung

    Der viertstärkste Fragenblock des Themas, und der am stärksten übersehene: Beim Heizungstausch ändert sich am Warmwasser mehr als an der Heizung.

Förderung

Was hier gefördert wird.

Der Einbau eines effizienten Wärmeerzeugers ist eine eigene Maßnahme mit eigenen technischen Anforderungen — und mit einer Voraussetzung, die im Markt oft untergeht: Gefördert wird der Einbau eines Wärmeerzeugers nur, wenn er mit einer Optimierung des gesamten Heizungsverteilsystems verbunden wird, einschließlich der Durchführung des hydraulischen Abgleichs. Für Wärmepumpen kommt hinzu, dass sie so auszulegen sind, dass mindestens eine Jahresarbeitszahl von 3,0 erreicht wird, nachgewiesen nach VDI 4650 Blatt 1: 2019-03.

Keine Fördersätze auf dieser Seite, mit einer Ausnahme: der amtlichen Obergrenze. Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für Anlagen zur Wärmeerzeugung liegt bei 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro je zweiter bis sechster und 8.000 Euro ab der siebten — nachzulesen in Nummer 8.3.1 a der BEG EM vom 17. Juli 2026, in Kraft seit 21. Juli 2026, Geltungsdauer bis 31. Dezember 2030; Wortlaut geprüft am 01.08.2026. Sie gilt pro Gebäude insgesamt, unabhängig vom Zeitraum und von der Anzahl der Anträge. Das ist ein Deckel und keine Zusage über die Höhe einer Förderung in deinem Fall. Die Richtlinie wird regelmäßig überarbeitet und gilt jeweils nur in der zum Zeitpunkt der Antragstellung aktuellen Fassung. Was zum Zeitpunkt deines Antrags gilt, prüfen wir im Antrag. Was sich nicht ändert, ist die Reihenfolge: Antrag vor Auftrag.1

Fördermittelberatung

Hängt zusammen mit

Das hängt mit anderem am Haus zusammen.

Diese Bezüge sind das Verkaufsargument: Sie sind der Grund, warum die Reihenfolge über das Ergebnis entscheidet, und was ein einzelner Gewerkebetrieb nicht anbieten kann.

  • Dachdämmung

    Jede Maßnahme an der Hülle senkt die Heizlast und damit die Leistung, die das neue Gerät haben muss. Wer zuerst kauft und dann dämmt, bezahlt beides zu groß.

  • Fassadendämmung

    Die größte zusammenhängende Fläche der Hülle. Sie verschiebt die Heizlast am deutlichsten und damit auch die Vorlauftemperatur, die nachher überhaupt erreichbar ist.

  • Wärmeverteilung und Lüftung

    Die Vorlauftemperatur wird nicht am Gerät eingestellt, sondern an den Heizflächen und am hydraulischen Abgleich. Ohne diese Seite bleibt die Kennlinie hier nur Physik.

  • Photovoltaik

    Eigener Strom verändert die Betriebskosten einer Wärmepumpe. Deshalb gehören beide in eine Planung und nicht nacheinander zu zwei Anbietern.

Wer diese Seite verantwortet

Robert Lammert

Geschäftsführer und Energieberater, zweiund50

  • Eintrag in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes, dena
  • Wohngebäude: Energieberatung (EBW), Energieberatung DIN 18599, Effizienzhaus (BEG WG, mit Zusatzqualifikation Lebenszyklusanalyse), Einzelmaßnahmen (BEG EM)
  • Nichtwohngebäude: BEG NWG (mit Zusatzqualifikation Lebenszyklusanalyse), Einzelmaßnahmen (BEG EM)
  • Schornsteinfegermeister (Bachelor Professional)

Ich rechne, bevor ich empfehle. Welche Heizung zu deinem Haus passt, steht nach der Aufnahme fest und nicht nach einem Prospekt.

Zuletzt geprüft am 03. August 2026. Rechtsstand und Fördersätze ändern sich; jede Zahl auf dieser Seite trägt ihre Quelle und ihr Abrufdatum.

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