Zum Inhalt springen
zweiund50energieberatung
Wärmeverteilung und Lüftung

Wärmerückgewinnung

Wärmerückgewinnung holt Wärme aus der Luft zurück, die dein Haus ohnehin verlässt. Was ein Gerät dabei wirklich leistet, sagt der beworbene Prozentwert nicht — er sagt es erst zusammen mit dem Strom, den die Ventilatoren dafür ziehen.

Zwei Luftwege, die sich kreuzen: Die verbrauchte Luft verlässt das Haus warm und tritt kalt ins Freie, die Außenluft kommt kalt herein und erreicht die Räume warm. An der Kreuzung wechselt die Wärme die Seite, nicht die Luft. Auf beiden Wegen sitzt ein Ventilator — er ist der Strom, den die Kreuzung kostet.

Das Wichtigste zuerst

Eine Wärmerückgewinnung wird nicht über einen Prozentwert entschieden, sondern über ein Paar aus zwei Zahlen. Zurück kommt Wärme aus der Luft, die dein Haus ohnehin verlässt — hinein geht Strom für die Ventilatoren, die diese Luft bewegen. Erst beide Zahlen zusammen sagen, was ein Gerät leistet, und beide Regelwerke, die an so einer Anlage etwas verlangen, stellen sie deshalb auch nur zusammen.

Was zurückkommt — und was dafür hineingeht

Der Vorgang ist einfach und deshalb leicht zu übersehen: Zwei Luftströme laufen aneinander vorbei, ohne sich zu mischen. Die verbrauchte Luft verlässt die Wohnung warm und tritt kalt ins Freie. Die Außenluft kommt kalt herein und erreicht die Räume vorgewärmt. Getauscht wird die Wärme. Die Luft geht ihren Weg weiter.

Damit das läuft, muss jemand die Luft bewegen. Das tun zwei Ventilatoren, und sie brauchen Strom — dauerhaft, denn eine Lüftungsanlage läuft nicht in Stoßzeiten, sondern durch. Damit stehen sich zwei Größen gegenüber: die Wärme, die im Haus bleibt, und der Strom, der dafür fließt. Genau dieses Verhältnis nennt das Gesetz beim Namen. Es definiert die Leistungszahl einer solchen Anlage als das Verhältnis der über die Rückgewinnung genutzten Wärme zum Stromeinsatz für ihren Betrieb1 — und verlangt davon mindestens 10.

Aus dieser Definition folgt, warum eine einzelne Prozentzahl nichts entscheidet. Ein hoher Rückgewinnungsgrad lässt sich mit stärkeren Ventilatoren erkaufen: engere Kanäle, dichtere Wärmeübertragerpakete, mehr Widerstand, mehr Strom. Was das Gerät an Wärme zurückholt, gibt es dann als Strom wieder aus. Die Prozentzahl steigt dabei — der Nutzen nicht.

Dazu kommt eine Unterscheidung, die im Prospekt selten auftaucht. Die Förderrichtlinie prüft den Wärmebereitstellungsgrad2. Das ist ein anderer Begriff als der Temperaturänderungsgrad, mit dem im Markt oft geworben wird, und beide ergeben am selben Gerät nicht dieselbe Zahl. Wenn im Datenblatt nur eine Prozentangabe ohne Bezeichnung steht, ist die Frage nicht beantwortet, sondern übersprungen. Frag nach, welcher Grad gemeint ist, nach welchem Verfahren er ermittelt wurde und bei welchem Volumenstrom.

Der Volumenstrom gehört dazu, weil er die Prüfbedingung ist: Dieselbe Anlage liefert bei kleiner Luftmenge einen besseren Grad als bei großer. Zu einer Zahl ohne ihre Messbedingung gehört immer die Frage, bei welchem Betriebspunkt sie entstanden ist.

Der Prozentwert allein ist keine Aussage

Die Förderung macht aus dieser Physik eine Bedingung. In der Anlage „Technische Mindestanforderungen“ steht unter Nummer 2.1.12 keine einzelne Zahl, sondern eine Reihe von Paaren. Zu einem Wärmebereitstellungsgrad von 80 % gehört eine spezifische Ventilatorleistung von höchstens 0,45 W/(m³/h). Zu 75 % gehören höchstens 0,35 W/(m³/h).

Lies die zweite Zeile noch einmal. Der niedrigere Prozentwert steht neben der strengeren Stromgrenze. Wer nur die Grade vergleicht, hält die zweite Zeile für die mildere — sie ist die härtere. Ein Gerät kann den höheren Grad tragen und trotzdem durchfallen, wenn seine Ventilatoren mehr ziehen, als die Zeile erlaubt.

Fünf Zeilen mit je einem Paar: 80 Prozent gelten bei höchstens 0,45 W/(m³/h), 75 Prozent nur bei höchstens 0,35 W/(m³/h). Fünf Anforderungszeilen der Förderung an Lüftungsanlagen, Nummer 2.1.1, jede mit einem Paar aus Wärmebereitstellungsgrad und höchstzulässiger spezifischer Ventilatorleistung in W/(m³/h): Bedarfsgeregelte zentrale Abluftanlage, Feuchte-, Kohlendioxid- oder Mischgas­geführt — kein Wärmebereitstellungsgrad gefordert, höchstens 0,20 W/(m³/h). Anlage mit Wärmeübertrager, zentral, dezentral oder raumweise, Variante 1 — 80 %, höchstens 0,45 W/(m³/h). Anlage mit Wärmeübertrager, zentral, dezentral oder raumweise, Variante 2 — 75 %, höchstens 0,35 W/(m³/h). Kompaktgerät mit Luft-/Luft-Wärmeübertrager und Abluftwärmepumpe, ηs bei 35 °C — 75 %, höchstens 0,45 W/(m³/h), dazu 140 % jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz. Kompaktgerät ohne Wärmeübertrager, mit Abluftwärmepumpe, ηs bei 35 °C — kein Wärmebereitstellungsgrad gefordert, höchstens 0,35 W/(m³/h), dazu 140 % jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz. Dieselbe Bauart trägt zwei Paare: 80 Prozent bei höchstens 0,45 und 75 Prozent bei höchstens 0,35. Was die Förderung an einer Lüftungsanlage prüft — Nummer 2.1.1 Jede Zeile stellt beide Zahlen zugleich. Ein Strich heißt: diese Zeile fordert es nicht Wärme­bereit­stellungs­grad mindestens Ventilator­leistung höchstens, W/(m³/h) ηs bei 35 °C mindestens Bedarfsgeregelte zentrale Abluftanlage Feuchte-, Kohlendioxid- oder Mischgas­geführt 0,20 Anlage mit Wärmeübertrager, zentral, dezentral oder raumweise Variante 1 80 % 0,45 Anlage mit Wärmeübertrager, zentral, dezentral oder raumweise Variante 2 75 % 0,35 Kompaktgerät mit Luft-/Luft-Wärmeübertrager und Abluftwärmepumpe ηs bei 35 °C 75 % 0,45 140 % Kompaktgerät ohne Wärmeübertrager, mit Abluftwärmepumpe ηs bei 35 °C 0,35 140 % Die Zeile mit dem niedrigeren Prozentwert ist die strengere. 75 Prozent sind nur mit höchstens 0,35 W/(m³/h) erlaubt, 80 Prozent dagegen mit 0,45. Ein Gerät kann den höheren Grad tragen und trotzdem durchfallen, wenn die Ventilatoren mehr ziehen. Fünf Zeilen mit je einem Paar: 80 Prozent bei höchstens 0,45 W/(m³/h), 75 Prozent nur bei höchstens 0,35. Fünf Anforderungszeilen der Förderung an Lüftungsanlagen, Nummer 2.1.1, jede mit einem Paar aus Wärmebereitstellungsgrad und höchstzulässiger spezifischer Ventilatorleistung in W/(m³/h): Bedarfsgeregelte zentrale Abluftanlage, Feuchte-, Kohlendioxid- oder Mischgas­geführt — kein Wärmebereitstellungsgrad gefordert, höchstens 0,20 W/(m³/h). Anlage mit Wärmeübertrager, zentral, dezentral oder raumweise, Variante 1 — 80 %, höchstens 0,45 W/(m³/h). Anlage mit Wärmeübertrager, zentral, dezentral oder raumweise, Variante 2 — 75 %, höchstens 0,35 W/(m³/h). Kompaktgerät mit Luft-/Luft-Wärmeübertrager und Abluftwärmepumpe, ηs bei 35 °C — 75 %, höchstens 0,45 W/(m³/h), dazu 140 % jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz. Kompaktgerät ohne Wärmeübertrager, mit Abluftwärmepumpe, ηs bei 35 °C — kein Wärmebereitstellungsgrad gefordert, höchstens 0,35 W/(m³/h), dazu 140 % jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz. Dieselbe Bauart trägt zwei Paare: 80 Prozent bei höchstens 0,45 und 75 Prozent bei höchstens 0,35. Anforderung der Förderung, Nummer 2.1.1 Grad mindestens · Leistung höchstens W/(m³/h) Bedarfsgeregelte zentrale Abluftanlage,Feuchte-, Kohlendioxid- oderMischgas­geführt 0,20 Anlage mit Wärmeübertrager, zentral,dezentral oder raumweise, Variante 1 80 % 0,45 Anlage mit Wärmeübertrager, zentral,dezentral oder raumweise, Variante 2 75 % 0,35 Kompaktgerät mit Luft-/Luft-Wärmeübertragerund Abluftwärmepumpe, ηs bei 35 °C 75 % 0,45 140 % Kompaktgerät ohne Wärmeübertrager, mitAbluftwärmepumpe, ηs bei 35 °C 0,35 140 % Der niedrigere Prozentwert ist die strengereZeile: 75 Prozent nur bei 0,35, 80 Prozentbei 0,45.
Die Förderung nennt den Rückgewinnungsgrad nie allein: Zu 80 Prozent gehören höchstens 0,45 W/(m³/h) Ventilatorleistung, zu 75 Prozent höchstens 0,35 — der niedrigere Prozentwert ist die strengere Zeile.

Die Reihe kennt noch zwei weitere Fälle. Eine bedarfsgeregelte zentrale Abluftanlage, die nach Feuchte, Kohlendioxid oder Mischgas regelt, braucht überhaupt keinen Rückgewinnungsgrad — sie gewinnt keine Wärme zurück. Für sie gilt allein die Stromgrenze, und die ist mit höchstens 0,20 W/(m³/h) die schärfste der ganzen Tafel. Bei Kompaktgeräten mit Abluftwärmepumpe tritt eine dritte Zahl dazu: eine jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz von mindestens 140 % bei einer Vorlauftemperatur von 35 °C.

Was „je Kubikmeter und Stunde" bedeutet

Die Ventilatorleistung ist in der Tafel keine absolute Größe, sondern eine spezifische: Watt je Kubikmeter Luft, den die Anlage in einer Stunde bewegt. Das hat eine Folge, die bei der Auslegung zählt.

Bewegt eine Anlage die doppelte Luftmenge, darf sie auch die doppelte elektrische Leistung aufnehmen, ohne die Grenze zu reißen — die Bedingung wächst mit. Größer auslegen macht die Anforderung also nicht schwerer. Was sie schwer macht, ist Widerstand im Weg: enge Kanäle, viele Bögen, lange Trassen, zugesetzte Filter, unterdimensionierte Überströmöffnungen.

Deshalb ist die Stromgrenze in Wahrheit eine Anforderung an die Planung und nicht an das Gerät. Das Gerät bringt sie mit — halten muss sie die Anlage, wie sie in deinem Haus verlegt ist.

Die Richtlinie lässt daneben einen zusammenfassenden Weg zu: Sind Ventilatorleistung und Wärmebereitstellungsgrad einzeln nicht nachgewiesen, gelten die Anforderungen als gleichwertig erfüllt, wenn die Anlage den in der Ökodesign-Richtlinie festgelegten spezifischen Energieverbrauch unterschreitet2. Auch dieser Weg ersetzt nicht eine Zahl durch keine — er ersetzt zwei durch eine, die beide enthält.

Zwei Regelwerke stellen zwei verschiedene Paare

An dieselbe Anlage können zwei Regelwerke etwas stellen, und sie stellen nicht dasselbe. Die Förderung fragt nach Wärmebereitstellungsgrad und Stromgrenze. Das Gesetz fragt nach Rückgewinnungsgrad und Leistungszahl1 — es verlangt mindestens 73 % und eine Leistungszahl von mindestens 10.

Gesetz: 73 Prozent Rückgewinnungsgrad und Leistungszahl 10. Förderung: 80 Prozent bei 0,45 W/(m³/h) oder 75 Prozent bei 0,35. Zwei Regelwerke an derselben Lüftungsanlage. Das Gesetz (GModG § 43 Absatz 4) verlangt einen Rückgewinnungsgrad von mindestens 73 Prozent und eine Leistungszahl von mindestens 10; die Anlage muss die gesamte Gebäudefläche versorgen. Die Förderung (Nummer 2.1.1) verlangt einen Wärmebereitstellungsgrad von 80 Prozent bei höchstens 0,45 W/(m³/h) oder 75 Prozent bei höchstens 0,35 W/(m³/h). Der niedrigere Prozentwert steht im Gesetz, die Grenze für die Ventilatorleistung nur in der Förderung. Dieselbe Anlage, zwei Regelwerke — und zwei verschiedene Paare GModG § 43 Absatz 4 gilt beim Ersatz der Heizung Rückgewinnungsgrad 73 % mindestens Leistungszahl 10 mindestens Die Lüftungsanlage versorgt die gesamte Fläche desGebäudes. Förderung, Nummer 2.1.1 gilt beim Antrag auf Zuschuss Wärmebereitstellungsgrad 80 % bei höchstens 0,45 W/(m³/h) oder 75 % bei höchstens 0,35 W/(m³/h) Die Anlage muss einreguliert sein und denFeuchteschutz der ganzen Nutzungseinheit tragen. Der niedrigere Prozentwert steht im Gesetz — und trotzdem ist er nicht die mildere Anforderung. Er hängt an einer Leistungszahl, die die Förderung gar nicht stellt; die stellt dafür eine Grenze für den Ventilatorstrom. Gesetz: 73 Prozent und Leistungszahl 10. Förderung: 80 Prozent bei 0,45 oder 75 Prozent bei 0,35. Zwei Regelwerke an derselben Lüftungsanlage. Das Gesetz (GModG § 43 Absatz 4) verlangt einen Rückgewinnungsgrad von mindestens 73 Prozent und eine Leistungszahl von mindestens 10; die Anlage muss die gesamte Gebäudefläche versorgen. Die Förderung (Nummer 2.1.1) verlangt einen Wärmebereitstellungsgrad von 80 Prozent bei höchstens 0,45 W/(m³/h) oder 75 Prozent bei höchstens 0,35 W/(m³/h). Der niedrigere Prozentwert steht im Gesetz, die Grenze für die Ventilatorleistung nur in der Förderung. Dieselbe Anlage, zwei Regelwerke GModG § 43 Absatz 4 gilt beim Ersatz der Heizung Rückgewinnungsgrad 73 % mindestens Leistungszahl 10 mindestens Förderung, Nummer 2.1.1 gilt beim Antrag auf Zuschuss Wärmebereitstellungsgrad 80 % bei höchstens 0,45 W/(m³/h) oder 75 % bei höchstens 0,35 W/(m³/h) Der niedrigere Prozentwert ist der desGesetzes. Er hängt an einer Leistungszahlstatt an einer Stromgrenze.
Gesetz und Förderung verlangen von derselben Anlage zwei verschiedene Paare: das Gesetz 73 Prozent Rückgewinnungsgrad bei einer Leistungszahl von 10, die Förderung 80 Prozent bei höchstens 0,45 W/(m³/h).

Auch hier führt der Prozentvergleich in die Irre. Der niedrigere Grad steht im Gesetz, und trotzdem ist die gesetzliche Bedingung nicht die mildere: Sie hängt an einer Leistungszahl, die die Förderung gar nicht stellt, und sie verlangt zusätzlich, dass die Anlage die gesamte Fläche des Gebäudes versorgt. Die Förderung dagegen begrenzt den Ventilatorstrom, was das Gesetz nicht tut.

Für die Praxis heißt das: Zwei Anforderungen werden getrennt geprüft und getrennt nachgewiesen. Ein Gerät, das die eine erfüllt, erfüllt die andere nicht automatisch. Wer beides braucht, sucht das Gerät gegen beide Paare und nicht gegen den höheren der vier Prozentwerte.

Der Weg, den das Gesetz über die Lüftung öffnet

Es gibt eine Lage, in der eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung mehr ist als eine Verbesserung: In ihr erfüllt sie eine gesetzliche Pflicht. Betroffen ist, wer nach dem 29. Juli 2026 eine Gas-, Heizöl- oder Flüssiggasheizung neu in ein bestehendes Gebäude einbaut. Für diese Anlage gilt ab dem 1. Januar 2029 eine Pflicht, einen wachsenden Anteil der Wärme aus erneuerbaren Quellen zu erzeugen1.

Diese Pflicht kann auch über eine raumlufttechnische Anlage mit Wärmerückgewinnung erfüllt werden. Sie ist dann erfüllt, wenn der Rückgewinnungsgrad mindestens 73 % erreicht, die Leistungszahl mindestens 10 beträgt und die Lüftungsanlage die gesamte Fläche des Gebäudes versorgt. Die letzte Bedingung trifft nicht die Bauart: Auch raumweise Geräte können sie halten, wenn wirklich jeder Raum versorgt wird. Eine Anlage, die nur das Bad und die Küche bedient, hält sie nicht.

Der Weg über die Lüftungsanlage trägt vom 1. Januar 2029 bis zum 31. Dezember 2034 — 73 Prozent Rückgewinnungsgrad, Leistungszahl 10. Ein Zeitstrahl von 2028 bis 2035. Betroffen ist eine Gas-, Heizöl- oder Flüssiggasheizung, die nach dem 29. Juli 2026 neu in ein bestehendes Gebäude eingebaut wird. Am 1. Januar 2029 beginnt für sie die Anteilspflicht und zugleich der Zeitraum, in dem eine raumlufttechnische Anlage mit Wärmerückgewinnung sie erfüllt: Wärmerückgewinnungsgrad mindestens 73 Prozent, Leistungszahl mindestens 10, und die Anlage versorgt die gesamte Fläche des Gebäudes. Am 31. Dezember 2034 endet dieser Zeitraum. Die Pflicht bleibt danach bestehen, dieser Weg zu ihrer Erfüllung nicht. Wann eine Lüftungsanlage die Anteilspflicht einer neuen Gas-, Heizöl- oder Flüssiggasheizung erfüllt Davor greift die Pflicht nicht, danach trägt dieser Weg sie nicht mehr 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 1. Januar 2029 31. Dezember 2034 73 % Rückgewinnungsgrad Leistungszahl 10, ganzes Gebäude Die Pflicht bleibt nach 31. Dezember 2034. Dieser Weg zu ihrer Erfüllung nicht. Wer die Anlage wegen der Rückgewinnung baut, ist davon nicht betroffen — sie steht dann für sich. Vom 1. Januar 2029 bis zum 31. Dezember 2034: 73 Prozent Rückgewinnungsgrad, Leistungszahl 10. Ein Zeitstrahl von 2028 bis 2035. Betroffen ist eine Gas-, Heizöl- oder Flüssiggasheizung, die nach dem 29. Juli 2026 neu in ein bestehendes Gebäude eingebaut wird. Am 1. Januar 2029 beginnt für sie die Anteilspflicht und zugleich der Zeitraum, in dem eine raumlufttechnische Anlage mit Wärmerückgewinnung sie erfüllt: Wärmerückgewinnungsgrad mindestens 73 Prozent, Leistungszahl mindestens 10, und die Anlage versorgt die gesamte Fläche des Gebäudes. Am 31. Dezember 2034 endet dieser Zeitraum. Die Pflicht bleibt danach bestehen, dieser Weg zu ihrer Erfüllung nicht. Anteilspflicht einer neuen Gasheizung — wann die Lüftungsanlage sie erfüllt 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 1. Januar 2029 31. Dezember 2034 73 % Grad Leistungszahl 10 Die Pflicht bleibt, dieser Weg nicht.
Der Weg über die Lüftungsanlage erfüllt die Anteilspflicht einer neuen Gas-, Heizöl- oder Flüssiggasheizung nur zwischen dem 1. Januar 2029 und dem 31. Dezember 2034 — davor greift sie nicht, danach trägt er nicht mehr.

Und er hat ein Ende. Das Gesetz stellt diesen Weg für den Zeitraum vom 1. Januar 2029 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2034 bereit. Danach bleibt die Pflicht, dieser Weg zu ihrer Erfüllung nicht. Wer eine Lüftungsanlage als Erfüllungsoption plant, plant deshalb gegen eine Uhr und braucht einen zweiten Plan für die Zeit danach. Wer sie wegen der Rückgewinnung und der Luftqualität baut, ist davon nicht betroffen — sie steht dann für sich.

Welche Wege es sonst noch gibt und was beim Ersatz einer Heizung überhaupt zur Wahl steht, steht auf Wärmeerzeugung.

Zentral oder dezentral: zuerst eine bauliche Frage

Die Bauartfrage wird gern als Preisfrage geführt. Im Bestand ist sie zuerst eine bauliche: Eine zentrale Anlage braucht eine Trasse zu jedem versorgten Raum, und ob die unterzubringen ist, entscheidet vor jedem Preisvergleich. Gesucht wird also nicht das günstigste System, sondern der Weg, den die Luft nehmen kann.

Was diesen Weg im Bestand möglich oder unmöglich macht, ist meistens dasselbe:

  • Abgehängte Decken oder Vorwände, in denen Kanäle verschwinden können — sie kosten Raumhöhe oder Grundfläche.
  • Ein Installationsschacht, der über alle Geschosse durchgeht. Fehlt er, wird jede Etage zur eigenen Aufgabe.
  • Aufbauhöhe im Fußboden, wenn ohnehin ein neuer Estrich kommt. Das ist die Gelegenheit, in der eine zentrale Anlage im Altbau günstig wird.
  • Ein Aufstellort für das Gerät mit Kondensatablauf und mit kurzen Wegen nach draußen für Außen- und Fortluft.
  • Überströmöffnungen zwischen den Räumen. Ohne sie findet die geplante Luftführung nicht statt, sobald jemand eine Tür schließt.

Eine raumweise Lösung tauscht diese Aufgabe gegen eine andere: je Raum eine Kernbohrung durch die Außenwand statt einer Trasse durch das Haus. Das ist im bewohnten Gebäude der kleinere Eingriff, verlagert die Technik aber in den Wohnraum — Gerät, Filter und Geräusch sitzen dort, wo jemand sitzt. Der Wartungszugang wird dadurch nicht schwieriger, aber häufiger.

Die Förderung unterscheidet an dieser Stelle nicht. Dieselbe Zeile der Anforderungstafel gilt für zentrale, dezentrale und raumweise Anlagen mit Wärmeübertrager2 — geprüft wird die Leistung, nicht die Bauform. Die Entscheidung fällt also im Haus und nicht im Antrag.

Der häufigste Anlass für die ganze Frage ist ein anderes Gewerk: eine dichtere Hülle nach dem Fenstertausch oder nach einer Dachsanierung. Der Luftwechsel, der vorher durch Fugen von allein stattfand, fällt dann weg — er war nie geplant, aber er war da.

Was den Preis bestimmt

Der größte Posten einer Nachrüstung steckt nicht im Gerät. Er steckt in der Trasse und in dem, was ihr im Weg ist. Deshalb sagt eine Preisspanne für die Anlage so wenig: Zwei Häuser mit derselben Wohnfläche und derselben Anlage liegen weit auseinander, sobald eines einen durchgehenden Schacht hat und das andere nicht.

Was den Preis tatsächlich bewegt, in der Reihenfolge, in der es meistens zuschlägt:

  • Ob im bewohnten Zustand gebaut wird oder im leeren Haus. Das ist der größte einzelne Unterschied.
  • Die Zahl der Durchbrüche durch tragende Bauteile und die Frage, ob sie überhaupt zulässig sind.
  • Die Länge der Trasse und wie viele Bögen sie braucht — sie kostet zweimal, einmal in der Montage und einmal dauerhaft im Ventilatorstrom.
  • Schalldämpfer und Telefonieschalldämpfer, die aus der Raumaufteilung folgen und nicht aus dem Gerät.
  • Die Einregulierung mit Messprotokoll, die zur Leistung gehört und keine Zugabe ist.
  • Wiederherstellungsarbeiten: Decken, Putz, Anstrich. Sie stehen selten im Angebot des Lüftungsbauers.

Daraus folgt eine Reihenfolge, die ein vergleichbares Angebot überhaupt erst möglich macht: erst das Lüftungskonzept, daraus die Luftmengen, daraus die Bauart, daraus die Trasse — und erst daraus ein Preis. Ein Angebot, das ohne diese Reihenfolge entsteht, lässt sich mit keinem zweiten vergleichen, weil beide etwas anderes beschreiben.

Was an Zuschüssen möglich ist und mit welchen Höchstgrenzen, steht mit seinem Stand auf Fördermittelberatung.

Was die Förderung außer den Kennzahlen verlangt

Neben dem Zahlenpaar stehen zwei Bedingungen, die häufiger übersehen werden als jede Kennzahl — und an denen eine fertige Anlage tatsächlich hängen bleiben kann.

Die erste ist der Feuchteschutz. Eine geförderte Lüftungsanlage muss einreguliert sein und mindestens in der Lage sein, die in DIN 1946-6 genannte Lüftung zum Feuchteschutz für die gesamte Nutzungseinheit sicherzustellen2. Das ist eine Anforderung an den Umfang: nicht an einzelne Räume, sondern an die Einheit. Eine Anlage, die drei von sechs Räumen versorgt, erfüllt sie nicht, auch wenn ihr Datenblatt makellos ist.

Die zweite ist der Nachweis der Einregulierung. Über die Einstellung der Sollwerte ist ein messtechnischer Nachweis zu erbringen, das Einregulierungsprotokoll3 — nachzulesen unter Nummer 7.03 der technischen Fragen und Antworten. Damit gehört zur Einregulierung ein Ergebnis auf Papier. Sie ist keine Handbewegung am Ende der Montage. Ohne dieses Papier ist die Anlage nicht abgenommen, unabhängig davon, wie gut das Gerät ist.

Und es gibt eine dritte Stelle, an der die Lüftung in der Förderung auftaucht, ohne dass „Lüftung“ darüber steht: In der Nachweisliste zu jeder Maßnahme, die die Luftdichtheit des Gebäudes erhöht, steht das Lüftungskonzept2. Wer eine Dämmung oder einen Fenstertausch fördern lässt, ist damit an dieser Stelle schon bei der Lüftung — auch dann, wenn er gar keine Anlage plant. Die technischen Fragen und Antworten sagen unter Nummer 2.03 dasselbe noch einmal3.

Das Konzept endet dabei offen. Als Mindestanforderung ist anhand des Lüftungskonzepts festzustellen, ob lüftungstechnische Maßnahmen zur Sicherstellung des Feuchteschutzes notwendig sind3 — Gegenstand der Anforderung ist die Feststellung und nicht die Anlage. Aus „das Konzept ist verlangt“ wird im Verkaufsgespräch schnell „die Anlage ist verlangt“. Das ist zweierlei.

Wo es schiefgeht

Lüftungsanlagen fallen selten aus. Sie enttäuschen, und meistens an einer von fünf Stellen — keine davon ist ein Gerätefehler.

Die unterste Stufe muss ohne dich laufen. Die Norm kennt vier Lüftungsstufen, und die unterste ist der Feuchteschutz. Sie ist die einzige, die ständig und vollständig ohne Zutun des Bewohners sicherzustellen ist4. Eine Anlage, die zum Urlaubsbeginn ausgeschaltet wird, ist in genau den drei Wochen aus, in denen niemand ein Fenster öffnet. Was in dieser Zeit an Feuchte anfällt, ist wenig — und es hat vierzehn Tage Zeit.

Kondenswasser am Fenster trotz Anlage. Eine Lüftungsanlage senkt die Feuchte der Raumluft, sie erwärmt aber keine kalte Scheibe. Wo der Glasrand oder eine Wärmebrücke unter die Taupunkttemperatur fällt, schlägt sich Wasser nieder, obwohl die Anlage einwandfrei arbeitet. Das ist kein Lüftungsproblem, sondern ein Bauteilproblem — und es gehört zur Verglasung, nicht zur Lüftung.

Filter, die niemand sieht. Ein zugesetzter Filter erhöht den Widerstand. Die Regelung fährt den Ventilator hoch, um den Volumenstrom zu halten — und damit steigt genau die Größe, die in der Anforderung begrenzt ist. Das Gerät hält seinen Rückgewinnungsgrad und verliert trotzdem seinen Nutzen. Der Filterwechsel gehört deshalb zur Leistung und steht im Wartungsvertrag, nicht auf einer Merkliste im Hauswirtschaftsraum.

Türen ohne Überströmung. Die Luft geht dorthin, wo sie kann. Fehlt der Spalt oder das Überströmelement zwischen Zuluftraum und Ablufttür, findet die geplante Führung nicht statt, sobald die Tür zu ist — und zu ist sie nachts. Das ist die häufigste Ursache dafür, dass ein Schlafzimmer trotz Anlage stickig bleibt.

Die Luftdichtheitsmessung misst nicht die Anlage. Für die Messung wird die Lüftung abgestellt und ihre Durchlässe werden verschlossen. Das Ergebnis beschreibt die Hülle5 — es sagt nichts darüber, ob die Anlage richtig eingestellt ist. Beide Prüfungen gehören zu einer Sanierung, aber sie beantworten verschiedene Fragen, und ein gutes Messergebnis ist kein Ersatz für das Einregulierungsprotokoll.

Umgekehrt hängen beide enger zusammen, als es aussieht. Damit die Wärmerückgewinnung in der energetischen Berechnung überhaupt angerechnet werden darf, verlangt das Gesetz drei Dinge zugleich6: dass die Dichtheit des Gebäudes nachgewiesen ist, dass sich die Luftvolumenströme jeder Nutzeinheit vom Nutzer beeinflussen lassen und dass die aus der Abluft gewonnene Wärme vorrangig vor der Wärme aus dem Heizsystem genutzt wird. Fehlt eine davon, steht die Anlage zwar im Haus, aber nicht in der Rechnung — und der rechnerische Nutzen, mit dem sie verkauft wurde, ist weg.

Wann überhaupt ein Konzept fällig wird

Vor der Anlage steht immer das Lüftungskonzept. Es prüft, ob der nötige Luftwechsel nach der Sanierung noch ohne technische Hilfe zustande kommt — und erst sein Ergebnis sagt, ob eine Anlage gebraucht wird.

Ausgelöst wird es an Schwellen, die sich am Umfang der Maßnahme bemessen: im Neubau immer7; im Bestand, wenn mehr als ein Drittel der vorhandenen Fenster getauscht oder beim Einfamilienhaus mehr als ein Drittel der Dachfläche neu abgedichtet wird8. Die Norm selbst ist kostenpflichtig; öffentlich zugänglich sind die Schwellen über die Merkblätter der Fachverbände und der Verbraucherzentrale.

Wer das Konzept erstellen darf, was darin geprüft wird und wie die vier Lüftungsstufen zusammenhängen, steht ausführlich auf Wärmeverteilung und Lüftung. Hier geht es um die Entscheidung danach: welches Gerät, gegen welches Zahlenpaar.

Fragen, die uns dazu gestellt werden

Reicht der Rückgewinnungsgrad aus dem Prospekt, um Geräte zu vergleichen?

Nein. Er sagt für sich genommen nichts darüber, was die Rückgewinnung kostet. Zu jedem Grad gehört die elektrische Leistung, die die Ventilatoren dafür aufnehmen, und die Förderung prüft beides zusammen: 80 % gelten nur bei höchstens 0,45 W/(m³/h), 75 % nur bei höchstens 0,35 W/(m³/h). Frag zusätzlich, welcher Grad gemeint ist und bei welchem Volumenstrom er gemessen wurde.

Ist eine Lüftungsanlage nach einer Sanierung Pflicht?

Vorgeschrieben ist nicht die Anlage, sondern dass der Feuchteschutz sichergestellt bleibt. Das Lüftungskonzept ist die Prüfung, ob das ohne technische Hilfe noch gelingt. Die Förderung verlangt bei Wohngebäuden ausdrücklich nur die Feststellung, ob lüftungstechnische Maßnahmen dafür notwendig sind3. Kommt sie zu dem Ergebnis, dass die vorhandene Lüftung trägt, ist die Sache erledigt.

Was kostet eine Lüftungsanlage im Altbau?

Das entscheidet nicht das Gerät, sondern der Weg der Luft. Ob eine Trasse zu jedem Raum unterzubringen ist, ob im bewohnten Zustand gebaut wird und wie viele Durchbrüche nötig sind, bewegt den Preis stärker als jede Geräteentscheidung. Deshalb steht am Anfang das Konzept und nicht ein Angebot — ohne die Trassenfrage beschreiben zwei Angebote zwei verschiedene Bauvorhaben.

Zentral oder dezentral — was ist besser?

Im Bestand ist das keine Geschmacksfrage. Eine zentrale Anlage braucht Platz für Kanäle und am besten einen durchgehenden Schacht; ist beides nicht da, wird sie teuer oder unmöglich. Raumweise Geräte brauchen dafür je Raum eine Kernbohrung und setzen die Technik in den Wohnraum. Die Förderung unterscheidet nicht nach Bauart2 — sie prüft in beiden Fällen dasselbe Zahlenpaar.

Kann eine Lüftungsanlage die Anforderungen an eine neue Heizung erfüllen?

In einem befristeten Fall ja. Wer nach dem 29. Juli 2026 eine Gas-, Heizöl- oder Flüssiggasheizung einbaut, kann die Anteilspflicht im Zeitraum vom 1. Januar 2029 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2034 über eine raumlufttechnische Anlage mit Wärmerückgewinnung erfüllen — bei mindestens 73 % Rückgewinnungsgrad, einer Leistungszahl von mindestens 10 und Versorgung der gesamten Gebäudefläche1. Nach diesem Zeitraum trägt der Weg nicht mehr.

Warum habe ich trotz Lüftungsanlage Kondenswasser am Fenster?

Weil die Anlage die Luft trockener macht, aber die Scheibe nicht wärmer. Fällt die Oberfläche am Glasrand oder an einer Wärmebrücke unter den Taupunkt, schlägt sich Wasser nieder, auch wenn die Raumluftfeuchte niedrig ist. Der Befund zeigt dann auf das Bauteil, häufig auf den Randverbund alter Isolierverglasung.

Muss die Anlage im Urlaub weiterlaufen?

Ja, mindestens in der untersten Stufe. Die Lüftung zum Feuchteschutz ist die einzige Stufe, die ständig und vollständig ohne Zutun des Bewohners sicherzustellen ist4. Genau die Zeit, in der niemand zu Hause ist, ist die Zeit, in der niemand ein Fenster öffnet — und Feuchte fällt trotzdem an, aus dem Estrich, dem Putz und dem Erdreich unter dem Haus.

Wird die Lüftungsanlage beim Blower-Door-Test abgeklebt?

Für die Messung wird sie abgestellt und ihre Öffnungen werden verschlossen — sonst misst man die Anlage und nicht die Hülle. Das Ergebnis ist deshalb eine Aussage über die Luftdichtheit des Gebäudes5 und keine über die Anlage. Ob sie richtig eingestellt ist, sagt allein das Einregulierungsprotokoll.

Was ist eine Abluftwärmepumpe und wann passt sie?

Ein Kompaktgerät, das die Wärme der Abluft nicht nur an die Zuluft zurückgibt, sondern mit einer Wärmepumpe auf ein nutzbares Temperaturniveau hebt. Die Förderung führt sie als eigene Zeile mit einer dritten Anforderung: einer jahreszeitbedingten Raumheizungs-Energieeffizienz von mindestens 140 % bei 35 °C2. Die Wärmemenge, die in der Abluft steckt, ist begrenzt — sie folgt aus dem Luftwechsel, den das Konzept vorgibt, und nicht aus der Größe des Geräts.

Förderung

Was hier gefördert wird.

Ob diese Maßnahme gefördert wird, hängt am Bauteil, am erreichten Wert und am Zeitpunkt des Antrags. Was davon auf dein Haus zutrifft, prüfen wir vor der Beauftragung.

Keine Fördersätze und keine Beträge auf dieser Seite. Förderkulissen ändern sich, und eine veraltete Zahl ist schlechter als keine. Was sich nicht ändert, ist die Reihenfolge: Antrag vor Auftrag. Wer zuerst beauftragt und dann beantragt, verliert den Zuschuss.

Fördermittelberatung

Hängt zusammen mit

Das hängt mit anderem am Haus zusammen.

  • Fenstersanierung

    Der häufigste Auslöser: Nach dem Fenstertausch ist die Hülle dichter, und der Luftwechsel, der vorher von allein stattfand, fällt weg.

  • Dachdämmung

    Ein neu abgedichtetes Dach löst dieselbe Frage aus wie neue Fenster — und ab einem Drittel der Fläche auch das Konzept.

  • Wärmeerzeugung

    Ob die Lüftungsanlage eine Pflicht der neuen Heizung mit erfüllt, entscheidet sich dort, wo über den Wärmeerzeuger entschieden wird.

Weiter im Thema

Wo du weiterliest.

Übersicht Wärmeverteilung und Lüftung Dort steht, wonach du entscheidest — und was die Reihenfolge mit dem Rest des Hauses macht.

Andere Wege zum selben Ziel. Was für dein Haus in Frage kommt, hängt am Bestand — nicht daran, was sich allgemein am besten liest.

  • Lüftungskonzept

    Der Nachweis nach DIN 1946-6 Schritt für Schritt — und die vier Lüftungsstufen mit dem, was sie für ein bewohntes Haus bedeuten.

  • Fußbodenheizung

    Was die Fläche im Bestand möglich macht — Aufbauhöhe, Decke, Bodenbelag — und was sie trägt: die Heizlast des einzelnen Raums.

  • Heizkörper

    Welcher Heizkörper bei niedriger Vorlauftemperatur trägt — und warum ein Konvektor sich dabei schlechter verhält als der alte Radiator.

Wer diese Seite verantwortet

Robert Lammert

Geschäftsführer und Energieberater, zweiund50

  • Eintrag in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes, dena
  • Wohngebäude: Energieberatung (EBW), Energieberatung DIN 18599, Effizienzhaus (BEG WG, mit Zusatzqualifikation Lebenszyklusanalyse), Einzelmaßnahmen (BEG EM)
  • Nichtwohngebäude: BEG NWG (mit Zusatzqualifikation Lebenszyklusanalyse), Einzelmaßnahmen (BEG EM)
  • Schornsteinfegermeister (Bachelor Professional)

Eine Lüftungsanlage wird aus dem Lüftungskonzept abgeleitet, nicht aus einem Datenblatt.

Zuletzt geprüft am 13. August 2026. Rechtsstand und Fördersätze ändern sich; jede Zahl auf dieser Seite trägt ihre Quelle und ihr Abrufdatum.

Was ist bei deinem Haus möglich?

Ein kurzer Blick auf Baujahr, Fläche und Heizung, dann weißt du, woran du bist.

Gebäude einschätzen lassen
Porträtfoto von Robert Lammert Anrufen Nummer Gebäude einschätzen lassen

Anfrage

Schreib uns

Vier kurze Schritte. Die meisten Fragen sind zum Anklicken — schreiben musst du nur, wenn du magst.

Deine Anfrage ist angekommen.
Wir melden uns. Wenn es eilt, ist der Anruf schneller.

Das hat nicht geklappt.
Deine Anfrage ist nicht angekommen. Bitte versuch es noch einmal — oder ruf an, das ist in diesem Fall der sichere Weg.

Worum es geht

Zwei Klicks — danach wissen wir, wer sich bei dir melden sollte.

Unsicher? Dann nimm den letzten Punkt — das Einordnen ist unsere Arbeit.

Das Gebäude

Grobe Klasse genügt; vor 1979 ist die Schwelle, die zählt.

Nur, wenn das Gebäude schon feststeht.

Stand und Zeitpunkt

Der Zeitpunkt zählt: Bei vielen Förderungen muss die Beratung vor der Beauftragung stehen.

Was bringt dich gerade dazu zu fragen — ein Defekt, eine Rechnung, ein Kaufvorhaben? Freiwillig, aber es hilft mehr als jede andere Angabe.

Wie wir dich erreichen

Für die Rückfrage — das erste Gespräch geht am Telefon schneller als über Mail.

Wir verarbeiten deine Angaben ausschließlich, um deine Anfrage zu beantworten. Sie werden nicht für Werbung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben, die nicht an der Beantwortung beteiligt sind. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO — vorvertragliche Maßnahmen auf deine Anfrage hin. Zielt die Anfrage erkennbar nicht auf einen Vertrag, ist es Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, das berechtigte Interesse an der Beantwortung.

Bitte schick über dieses Formular keine Unterlagen und keine Gesundheits- oder Finanzdaten — dafür ist die E-Mail der richtige Weg. Eine Anfrage ist außerdem noch kein Auftrag: Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir uns über Leistung und Preis geeinigt haben.