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Fördermittelberatung

KfW-Effizienzhaus

Die Zahl hinter dem Effizienzhaus misst dein Gebäude an einem gerechneten Vergleichshaus, nicht an einem festen Verbrauch. Was du davon zurückbekommst, hängt an der erreichten Stufe — und auf zwei der fünf geförderten Stufen bleibt vom Tilgungszuschuss nichts übrig.

Die Zahl einer Effizienzhaus-Stufe ist kein Kennwert des Hauses, sondern sein Verhältnis zu einem gedachten Vergleichsgebäude — und eine der geförderten Stufen liegt darüber.

Das Wichtigste zuerst

Eine Effizienzhaus-Stufe ist kein Kennwert deines Hauses, sondern sein Verhältnis zu einem gerechneten Vergleichsgebäude. Die Zahl im Namen sagt, wie viel Primärenergie dein Haus davon noch braucht: 40 % beim Effizienzhaus 40, 85 % beim Effizienzhaus 85.1 Erreicht wird eine Stufe nur mit dem ganzen Gebäude auf einmal, und der Weg dorthin ist ein Kredit mit einem Teilschuldenerlass, kein Zuschuss.

Der Teilschuldenerlass heißt Tilgungszuschuss, und er fällt nicht auf jeder Stufe an: Auf den Stufen Effizienzhaus 70 EE und Effizienzhaus 85 EE beträgt er 0 %.2 Dort bleibt die Zinsverbilligung aus Bundesmitteln der ganze Vorteil. Und wer diesen Weg geht, kann die Förderung einzelner Maßnahmen 3 Jahre lang nicht mehr in Anspruch nehmen.3

Was die Zahl hinter dem Effizienzhaus bedeutet

Die Anlage zur Förderrichtlinie beschreibt eine Stufe über zwei Größen. Die erste ist der Jahres-Primärenergiebedarf, die zweite der Transmissionswärmeverlust der Gebäudehülle — also die Wärme, die durch Wände, Fenster, Dach und Kellerdecke nach draußen geht. Gefordert werden beide als Prozentsatz eines Referenzgebäudes. Dieses Gebäude hat dieselbe Geometrie wie deins; seine Kennwerte stehen im Gesetz.1

Daraus folgt etwas, das an der Zahl nicht abzulesen ist: Zwei Häuser mit derselben Stufe können sehr unterschiedlich viel verbrauchen. Ein verwinkelter Bau mit viel Außenfläche hat ein anderes Referenzgebäude als ein kompakter Riegel, und beide messen sich an ihrem eigenen. Die Stufe sagt, wie weit du unter deinem Vergleich liegst, nicht wie viel Öl im Tank bleibt.

Je strenger die Stufe, desto weniger Primärenergie — aber auf 2 der 5 Stufen ist der Tilgungszuschuss null Prozent. Fünf Effizienzhaus-Stufen mit zulässigem Jahres-Primärenergiebedarf in Prozent des Referenzgebäudes und Tilgungszuschuss in Prozent: EH 40 EE 40 Prozent und 10 Prozent, EH 55 EE 55 Prozent und 5 Prozent, EH 70 EE 70 Prozent und 0 Prozent, EH 85 EE 85 Prozent und 0 Prozent, EH Denkmal EE 160 Prozent und 5 Prozent. Auf 2 der 5 Stufen beträgt der Tilgungszuschuss null. Zulässiger Primärenergiebedarf in Prozent des Referenzgebäudes (blass) Tilgungszuschuss in Prozent (kräftig) EH 40 EE 40 % 10 % Tilgungszuschuss EH 55 EE 55 % 5 % Tilgungszuschuss EH 70 EE 70 % 0 % Tilgungszuschuss EH 85 EE 85 % 0 % Tilgungszuschuss EH Denkmal EE 160 % 5 % Tilgungszuschuss Zwei Stufen tragen die volle Anforderung und keinen Zuschuss. Je strenger die Stufe, desto weniger Primärenergie — aber auf 2 der 5 Stufen ist der Tilgungszuschuss null Prozent. Fünf Effizienzhaus-Stufen mit zulässigem Jahres-Primärenergiebedarf in Prozent des Referenzgebäudes und Tilgungszuschuss in Prozent: EH 40 EE 40 Prozent und 10 Prozent, EH 55 EE 55 Prozent und 5 Prozent, EH 70 EE 70 Prozent und 0 Prozent, EH 85 EE 85 Prozent und 0 Prozent, EH Denkmal EE 160 Prozent und 5 Prozent. Auf 2 der 5 Stufen beträgt der Tilgungszuschuss null. Primärenergiebedarf (blass) Tilgungszuschuss (kräftig) EH 40 EE 40 % 10 % EH 55 EE 55 % 5 % EH 70 EE 70 % 0 % EH 85 EE 85 % 0 % EH Denkmal EE 160 % 5 %
Je strenger die Stufe, desto weniger Primärenergie darf das Haus brauchen — aber auf zwei der fünf Stufen ist der Tilgungszuschuss null.2

Der Transmissionswärmeverlust ist dabei die härtere der beiden Anforderungen, weil er sich nur baulich senken lässt. Beim Effizienzhaus 55 darf er 70 % des Referenzwertes betragen, beim Effizienzhaus 85 100 %.1 Eine neue Heizung verbessert ihn um nichts; sie wirkt allein auf die Primärenergie. Wer eine Stufe über die Anlagentechnik erreichen will, stößt deshalb an der Hülle an eine Grenze, die keine Wärmepumpe verschiebt.

Vor beiden Größen steht eine dritte Bedingung, und sie gilt für jede Stufe gleich: Erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme müssen mindestens 65 % des Energiebedarfs für Wärme und Kälte decken.1 Das ist der Grund, warum jede geförderte Stufe das Kürzel EE trägt — eine Effizienzhaus-Stufe ohne erneuerbare Wärmeversorgung gibt es in dieser Förderung nicht.

Warum die Stufenzahl allein noch keine Rechnung ist

Das Referenzgebäude wird nach dem Gesetz in Verbindung mit DIN V 18599 gerechnet, und zwar mit denselben Abmessungen, derselben Ausrichtung und derselben beheizten Fläche wie dein Gebäude. Verändert werden nur die Bauteilqualitäten und die Anlagentechnik: Sie werden auf die Werte gesetzt, die die Anlage zum Gesetz vorgibt.1

Deshalb ist die Stufenzahl eine relative Größe und keine absolute. Sie beantwortet die Frage „wie viel besser als der Maßstab“, nicht die Frage „wie viel Kilowattstunden“. Für die zweite Frage steht im selben Nachweis eine eigene Zahl — der Endenergiebedarf, den der Energieeffizienz-Experte nach Abschluss ebenfalls bestätigt.

Der Kreditweg und was er hergibt

Die Sanierung auf eine Effizienzhaus-Stufe läuft als Kredit mit einer Zinsverbilligung aus Bundesmitteln, nicht als Zuschuss. Der Förderanteil steckt damit an zwei Stellen: im Zinssatz und in einem Teil der Schuld, der am Ende erlassen wird.4

Förderfähig sind Ausgaben bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit, und finanziert werden davon bis zu 100 %.5 Bemessungsgrundlage ist die Anzahl der Wohneinheiten nach Sanierung — nicht die Zahl vor dem Umbau. Wer beheizte Nichtwohnfläche in Wohnraum umwidmet, rechnet mit der höheren Zahl.

Die Zinsverbilligung kann bis zu 4 Prozentpunkte unter den Refinanzierungskonditionen der Förderbank liegen; festgeschrieben wird der Satz für 10 Jahre.4 Läuft der Kredit länger, folgt danach ein Angebot ohne Verbilligung — die Förderung endet dort, der Kredit nicht.

An Laufzeiten stehen mehrere Varianten zur Wahl: bis zu 10 Jahre mit 1 bis 2 tilgungsfreien Jahren oder mit Tilgung in einer Summe am Ende, bis zu 20 Jahre mit 1 bis 3 tilgungsfreien Jahren, bis zu 30 Jahre mit 1 bis 5 tilgungsfreien Jahren.3 Die Mindestlaufzeit beträgt 4 Jahre. Abgerufen werden kann das Geld innerhalb von 12 Monate nach der Zusage; ohne gesonderten Antrag verlängert sich diese Frist um bis zu 24 Monate. Ab dem dreizehnten Monat kostet der nicht abgerufene Teil eine Bereitstellungsprovision von 0,15 % im Monat.3

Fossile Wärme trägt der Kredit nicht mit: Ausgaben für den Ein- und Umbau und die Optimierung von mit Gas oder Heizöl betriebenen Wärmeerzeugern sind nicht förderfähig.6 Das betrifft auch die Nebenarbeiten daran — Einbau, Anschluss, Abgasführung.

Der Tilgungszuschuss — und die zwei Stufen, auf denen er null ist

Der Tilgungszuschuss ist ein Teilschuldenerlass. Nach dem Nachweis der erreichten Stufe wird ein Prozentsatz des bewilligten Kreditbetrags auf die zuletzt fälligen Raten angerechnet; die Laufzeit verkürzt sich, die monatliche Rate bleibt.3 Der Tilgungszuschuss wird auf die zuletzt fälligen Raten angerechnet und verkürzt die Laufzeit. Eine Barauszahlung oder Überweisung ist nicht möglich.

Die Höhe hängt an der erreichten Stufe. Für das Effizienzhaus 40 EE sind es 10 %, für das Effizienzhaus 55 EE 5 %, für das Effizienzhaus Denkmal EE 5 %. Für die Stufen Effizienzhaus 70 EE und Effizienzhaus 85 EE führt die Richtlinie keinen Satz auf; dort beträgt der Tilgungszuschuss 0 % und damit 0 Euro.2 Auf diesen beiden Stufen bleibt die Zinsverbilligung aus Bundesmitteln der ganze Vorteil der Kreditförderung.

Das ist die Stelle, an der sich eine Sanierungsplanung entscheidet. Zwischen Effizienzhaus 70 und Effizienzhaus 55 liegt baulich meist eine Dämmstärke und eine bessere Verglasung — und förderseitig der Unterschied zwischen nichts und 5 % auf bis zu 150.000 Euro.2 Wer die Stufe 70 anpeilt, sollte das wissen: Die nächsthöhere ist strenger, und sie ist die erste mit einem Zuschuss.

Was der Satz in Euro bedeutet

Der Prozentsatz wird auf den bewilligten Kreditbetrag gerechnet, nicht auf die tatsächlichen Ausgaben. Bei einer Wohneinheit und ausgeschöpftem Höchstbetrag von 150.000 Euro trägt jeder Prozentpunkt also einen festen Betrag.2

Die höchste Summe, die auf einer einzigen Wohneinheit zusammenkommen kann, liegt bei 40 % und damit bei 60.000 Euro. Sie setzt die Stufe Effizienzhaus 40 EE voraus und dazu drei Aufschläge gleichzeitig — der nächste Abschnitt sagt, welche und woran sie hängen.

Die drei Aufschläge und wo sie nicht gelten

Über dem Satz der Stufe liegen drei Aufschläge, und keiner davon ist frei wählbar. Jeder hängt an einer Eigenschaft des Gebäudes oder der Bauweise.2

Der erste ist die Nachhaltigkeits-Klasse. Sie bringt 5 Prozentpunkte und setzt voraus, dass für das Vorhaben ein Nachhaltigkeitszertifikat einer akkreditierten Stelle ausgestellt wird. Bei einer schrittweisen Sanierung wird der Satz nur für den Schritt erhöht, bei dem die Klasse zum ersten Mal erreicht wird.2

Der zweite gilt für ein Gebäude, das wegen des Zustands seiner Bauteile zu den energetisch schlechtesten des deutschen Bestandes gehört. Er bringt 10 Prozentpunkte — aber nur, wenn auf eine der Stufen 40, 55 oder 70 saniert wird.2

Der dritte belohnt die serielle Bauweise: vorgefertigte Fassaden- oder Dachelemente, die abseits der Baustelle entstehen und vor Ort nur noch montiert werden. Auf den Stufen 40 und 55 bringt er 15 Prozentpunkte, auf der Stufe 70 nur noch 5 Prozentpunkte.2

40 Prozentpunkte gibt es nur auf EH 40 EE und nur mit drei Bedingungen gleichzeitig. Je Effizienzhaus-Stufe der Grundsatz und die Aufschläge in Prozentpunkten: EH 40 EE 10 plus 5 plus 10 plus 15 gleich 40, EH 55 EE 5 plus 5 plus 10 plus 15 gleich 35, EH 70 EE 5 plus 10 plus 5 gleich 20, EH 85 EE 5 gleich 5, EH Denkmal EE 5 plus 5 gleich 10. Der höchste Wert von 40 Prozentpunkten ist nur auf der Stufe EH 40 EE erreichbar und verlangt alle drei Aufschläge zugleich. Tilgungszuschuss in Prozentpunkten: Grundsatz und die Aufschläge NH-Klasse · Worst Performing Building · serielle Sanierung EH 40 EE 40 Prozentpunkte EH 55 EE 35 Prozentpunkte EH 70 EE 20 Prozentpunkte EH 85 EE 5 Prozentpunkte EH Denkmal EE 10 Prozentpunkte Auf zwei Stufen sind die beiden großen Aufschläge gar nicht vorgesehen. 40 Prozentpunkte gibt es nur auf EH 40 EE und nur mit drei Bedingungen gleichzeitig. Je Effizienzhaus-Stufe der Grundsatz und die Aufschläge in Prozentpunkten: EH 40 EE 10 plus 5 plus 10 plus 15 gleich 40, EH 55 EE 5 plus 5 plus 10 plus 15 gleich 35, EH 70 EE 5 plus 10 plus 5 gleich 20, EH 85 EE 5 gleich 5, EH Denkmal EE 5 plus 5 gleich 10. Der höchste Wert von 40 Prozentpunkten ist nur auf der Stufe EH 40 EE erreichbar und verlangt alle drei Aufschläge zugleich. Grundsatz und Aufschläge in Prozentpunkten EH 40 EE 40 Prozentpunkte EH 55 EE 35 Prozentpunkte EH 70 EE 20 Prozentpunkte EH 85 EE 5 Prozentpunkte EH Denkmal EE 10 Prozentpunkte
Der höchste Tilgungszuschuss steht nur auf einer einzigen Stufe, und er verlangt drei Bedingungen gleichzeitig.2

Beim Effizienzhaus 85 und beim Effizienzhaus Denkmal sind die beiden großen Aufschläge gar nicht vorgesehen.2 Damit steht der Höchstwert von 40 % nur auf einer einzigen Stufe zur Verfügung, und er verlangt ein Zertifikat, einen besonders schlechten Ausgangszustand und eine vorgefertigte Bauweise in einem Vorhaben. Wer eine dieser drei Bedingungen nicht erfüllt, rechnet mit einem anderen Satz.

Einzelne Maßnahme oder das ganze Gebäude

Neben dem Effizienzhaus steht der zweite Förderweg: die einzelne Maßnahme, als Zuschuss beim Bundesamt beantragt. Beide zahlen aus derselben Bundesförderung, und trotzdem ist die Wahl zwischen ihnen keine Rechenaufgabe über Prozentsätze.

Eine Kombination beider Wege für dasselbe Vorhaben ist ausgeschlossen.7 Dazu kommt eine Wartezeit: Die Beantragung einer Förderung über die BEG EM ist frühestens 3 Jahre nach Abschluss eines über die BEG WG geförderten Vorhabens möglich. Das gilt auch umgekehrt.3 Damit bindet die erste Entscheidung die zweite für 3 Jahre.

Zwischen beiden Förderwegen liegen 3 Jahre — in beide Richtungen. Zwei Förderwege nebeneinander: die Sanierung auf eine Effizienzhaus-Stufe als Kredit bei der KfW und die einzelne Maßnahme als Zuschuss beim BAFA. Eine Kombination beider Wege für dasselbe Vorhaben ist ausgeschlossen. Zwischen dem Abschluss des einen und dem Antrag auf den anderen liegen 3 Jahre, und zwar in beide Richtungen. Über allem liegt eine Förderquote aus öffentlichen Mitteln von höchstens 60 Prozent. Effizienzhaus-Stufe Kredit mit Tilgungszuschuss bei der KfW einzelne Maßnahme Zuschuss beim BAFA 3 3 Jahre Wartezeit — in beide Richtungen Eine Kombination für dasselbe Vorhaben ist ausgeschlossen. Über beiden Wegen: höchstens 60 Prozent Förderquote aus öffentlichen Mitteln. Die Reihenfolge der Sanierungsschritte wird damit vor dem ersten Auftrag entschieden. Zwischen beiden Förderwegen liegen 3 Jahre — in beide Richtungen. Zwei Förderwege nebeneinander: die Sanierung auf eine Effizienzhaus-Stufe als Kredit bei der KfW und die einzelne Maßnahme als Zuschuss beim BAFA. Eine Kombination beider Wege für dasselbe Vorhaben ist ausgeschlossen. Zwischen dem Abschluss des einen und dem Antrag auf den anderen liegen 3 Jahre, und zwar in beide Richtungen. Über allem liegt eine Förderquote aus öffentlichen Mitteln von höchstens 60 Prozent. Effizienzhaus-Stufe Kredit bei der KfW 3 Jahre einzelne Maßnahme Zuschuss beim BAFA In beide Richtungen gesperrt. Kombination für dasselbe Vorhaben: ausgeschlossen. Höchstens 60 Prozent aus öffentlichen Mitteln.
Zwischen der Effizienzhaus-Förderung und der Förderung einzelner Maßnahmen liegen drei Jahre — in beide Richtungen.7

Praktisch heißt das: Wer im Frühjahr die Fenster als Einzelmaßnahme fördern lässt und im Herbst merkt, dass sich das ganze Haus auf eine Stufe bringen ließe, kann das nicht mehr im selben Zug tun. Die Reihenfolge der Schritte gehört deshalb vor den ersten Antrag, nicht zwischen den zweiten und den dritten.

Über beiden Wegen liegt außerdem dieselbe Grenze für die Kumulierung mit anderen öffentlichen Mitteln: höchstens 60 % der geförderten Investitionsausgaben.7 Was darüber hinausgeht, ist zurückzuerstatten. Auch die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen scheidet aus: Eine Kumulierung mit der steuerlichen Förderung nach § 35a und § 35c EStG ist ausgeschlossen.7 Welche Programme sich sonst noch ausschließen und welche nicht, steht im Register der Fördermittelseite.

Wann welcher Weg besser passt

Für die einzelne Maßnahme spricht, dass sie keine Stufe verlangt und dass der Zuschuss sofort kommt statt als Erlass am Ende eines Kredits. Ihre Höchstgrenzen liegen dafür je Maßnahmengruppe und je Kalenderjahr, nicht am Gebäude insgesamt — die Zahlen dazu stehen auf der Fördermittelseite.

Für das Effizienzhaus spricht, dass es die Ausgaben eines ganzen Vorhabens unter einen Deckel von 150.000 Euro je Wohneinheit stellt und dass der Kredit sie zu 100 % finanziert.5 Wer ohnehin fremdfinanziert, hat damit einen anderen Vergleich vor sich: Zuschuss gegen Zins und Erlass.

Was die Stufe technisch verlangt, jenseits der Dämmung

Die beiden Kennwerte sind nicht alles. Die Anlage zur Richtlinie stellt an die Anlagentechnik eines Effizienzhauses drei Anforderungen, die im Angebot eines Heizungsbauers selten stehen und beim Nachweis trotzdem geprüft werden.

Die erste ist die Niedertemperatur-Bereitschaft. Gebäude sind Niedertemperatur-ready (NT-ready), wenn sie eine Heizkreis-Vorlauftemperatur von 55 °C im Auslegungsfall und Betrieb nicht überschreiten.8 Das gilt im Auslegungsfall und im Betrieb, also bei der kältesten Auslegungstemperatur und nicht im Jahresmittel. Ausgenommen ist das Effizienzhaus Denkmal.9 Ob deine Heizflächen 55 °C tragen, entscheidet sich an ihrer Größe und an der Raumheizlast — die Auslegung der Heizkörper ist damit Teil des Effizienzhausnachweises und nicht eine Frage danach.

Die zweite ist der hydraulische Abgleich. Für ein Effizienzhaus mit wassergeführter Wärmeversorgungsanlage ist der hydraulische Abgleich nach Verfahren B zu führen und zu dokumentieren.9 Verfahren B ist das raumweise gerechnete; eine überschlägige Einstellung genügt dafür nicht. Was dahinter steckt, steht unter Wärmeverteilung und Lüftung.

Die dritte ist ein Lüftungskonzept. Für jedes Effizienzhaus ist ein Lüftungskonzept zu erstellen, in dem der erforderliche Außenluftvolumenstrom und die Lösung zu seiner Umsetzung stehen.1 Eine Lüftungsanlage schreibt das nicht vor, wohl aber die Auseinandersetzung damit: Nach der Sanierung ist das Haus dichter, und die Feuchte muss irgendwohin. Der Weg dorthin steht unter Lüftungskonzept.

Das Effizienzhaus Denkmal

Für Baudenkmale und für sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz gibt es eine eigene Stufe. Sie lässt einen Jahres-Primärenergiebedarf von 160 % des Referenzgebäudes zu — also mehr als der Vergleich selbst.1 Das ist kein Widerspruch, sondern der Punkt: Ein Gebäude, dessen Fassade nicht angetastet werden darf, wird nie unter hundert Prozent kommen, und ohne diese Stufe wäre es von der Förderung ausgeschlossen.

An den Transmissionswärmeverlust stellt die Anlage für diese Stufe keine Anforderung. Stattdessen gelten für die Bauteile, die im Zuge der Sanierung nachträglich gedämmt werden, die bauphysikalischen Mindestanforderungen an den Wärmeschutz — es geht dort um Feuchteschutz, nicht um eine Kennzahl.1 Auch die Niedertemperatur-Bereitschaft ist für das Denkmal ausgenommen.9

Der Tilgungszuschuss beträgt hier 5 %, die Nachhaltigkeits-Klasse legt 5 Prozentpunkte darauf.2 Die beiden anderen Aufschläge sind für diese Stufe nicht vorgesehen.

Zwei Formalien kommen dazu, und beide werden regelmäßig zu spät bemerkt. Für die Antragstellung ist eine zusätzliche Bestätigung für Baudenkmale beizubringen; handelt es sich um sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz, gehört eine Einstufung der Kommune dazu.3 Und begleiten darf das Vorhaben nur ein Energieeffizienz-Experte, der in der Expertenliste des Bundes für die Kategorie Denkmal geführt ist — das gilt auch dann, wenn ein Denkmal auf eine der übrigen Stufen saniert wird.10 Was daneben das Ordnungsrecht am einzelnen Bauteil zulässt, steht unter Fachwerk und Denkmal.

Wie der Antrag läuft und was ihn verdirbt

Der Antrag geht nicht direkt an die Förderbank, sondern über ein Finanzierungsinstitut deiner Wahl. Grundlage ist eine Bestätigung zum Antrag, die ein Energieeffizienz-Experte erstellt und die du unterschreibst; sie weist die voraussichtlichen förderfähigen Kosten und die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen aus.11

Der Antrag ist vor Vorhabenbeginn zu stellen. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss eines Vertrags, der der Ausführung zuzurechnen ist.12 Für den Zeitpunkt zählt der Eingang bei der Förderbank, nicht das Datum auf deiner Unterschrift. Warum der Satz „Antrag vor Auftrag“ trotzdem eine Verkürzung ist, steht auf der Fördermittelseite: Ein Vertrag unter aufschiebender oder auflösender Bedingung in Bezug auf die Förderzusage ist kein Vorhabenbeginn.12

Planungs- und Beratungsleistungen darfst du vorher beauftragen; sie führen für sich genommen nicht zu einem Vorhabenbeginn.12 Das ist die Voraussetzung dafür, dass die Bestätigung zum Antrag überhaupt entstehen kann — ohne sie gibt es keinen Antrag.

Für den Kreditweg gibt es außerdem einen zweiten Weg: Fand vor Abschluss des Ausführungsvertrags ein dokumentiertes Beratungsgespräch mit einem Finanzierungspartner oder einem Finanzvermittler statt, gilt erst der Beginn der Bauarbeiten vor Ort als Vorhabenbeginn. Dann ist die Antragstellung auch nach Vertragsschluss noch möglich.11 Das Gespräch ist zwingend vorher zu führen und auf dem dafür vorgesehenen Formular zu dokumentieren; ohne diesen Nachweis ist eine Förderung nicht mehr möglich.

Ein einmal zugesagter Kredit lässt sich zurückgeben. Für dasselbe Vorhaben kannst du dann frühestens 6 Monate nach Eingang der Verzichtserklärung neu beantragen.12 Ist das Vorhaben in wesentlichen Teilen verändert — etwa der Wechsel von Stufe 55 auf Stufe 40 —, gilt diese Sperrfrist nicht.3 Für den neuen Antrag gelten die dann aktuellen Förderbedingungen, und die können andere sein als heute.

Vom Bauende bis zur Gutschrift

Mit dem Einbau ist die Förderung nicht erledigt. Nach Abschluss prüft der Energieeffizienz-Experte, was gebaut wurde, bestätigt die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen und die eingesparte Primär- und Endenergie und erstellt die Bestätigung nach Durchführung samt Rechnungsaufstellung.10 Du unterschreibst sie, dein Finanzierungspartner reicht sie ein.

Für den Nachweis der Mittelverwendung hast du 54 Monate nach der Zusage.3 Das klingt großzügig und ist es auch — die eigentliche Frist ist eine andere.

Verrechnet wird zu drei Terminen: 2, 4, 5 Jahre nach der Zusage. Zeitachse ab dem Zusagedatum. Die Abruffrist beträgt 12 Monate und verlängert sich ohne Antrag um bis zu 24 Monate. Der Nachweis der Mittelverwendung ist innerhalb von 54 Monaten zu führen. Der Tilgungszuschuss wird 2, 4, 5 Jahre nach dem Monatsultimo des Zusagedatums verrechnet, wenn der Nachweis mindestens 4 Monate vorher bei der Förderbank liegt. Ab dem Zusagedatum, in Jahren 0 1 2 3 4 5 2 Jahre 1. Verrechnung 4 Jahre 2. Verrechnung 5 Jahre 3. Verrechnung Abruf: 12 Monate, ohne Antrag um 24 verlängert Nachweis: 54 Monate Der Nachweis muss 4 Monate vor einem Termin vorliegen, sonst rutscht er auf den nächsten. Verrechnet wird zu drei Terminen: 2, 4, 5 Jahre nach der Zusage. Zeitachse ab dem Zusagedatum. Die Abruffrist beträgt 12 Monate und verlängert sich ohne Antrag um bis zu 24 Monate. Der Nachweis der Mittelverwendung ist innerhalb von 54 Monaten zu führen. Der Tilgungszuschuss wird 2, 4, 5 Jahre nach dem Monatsultimo des Zusagedatums verrechnet, wenn der Nachweis mindestens 4 Monate vorher bei der Förderbank liegt. Ab dem Zusagedatum Abruffrist 12 Monate verlängert um 24 Monate Nachweis spätestens 54 Monate 1. Verrechnung 2 Jahre 2. Verrechnung 4 Jahre 3. Verrechnung 5 Jahre Nachweis liegt vor 4 Monate vorher
Der Tilgungszuschuss wird nicht ausgezahlt, sondern zu festen Terminen mit dem Kredit verrechnet.3

Verrechnet wird zu drei Zeitpunkten: 2 Jahre, 4 Jahre und 5 Jahre nach dem Monatsultimo des Zusagedatums. Und die Bestätigung muss mindestens 4 Monate vor einem dieser Termine vorliegen und anerkannt sein, sonst rutscht die Gutschrift auf den nächsten.3 Zwischen einem fertigen Bau und einem angerechneten Zuschuss können damit Jahre liegen.

Rechnungen sind unbar zu begleichen, in deutscher Sprache auszustellen und müssen Name, Maßnahme, Arbeitsleistung, Zeitraum und Adresse des Objekts ausweisen.3 Die Unterlagen zum Nachweis sind 10 Jahre nach der Zusage aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen — auch dann, wenn der Kredit längst getilgt ist.

Dazu kommt eine Bindung, die mit dem Geld nichts zu tun hat: Das geförderte Gebäude ist mindestens 10 Jahre nach Fertigstellung zum Wohnen zu nutzen. Wird in dieser Zeit verkauft, sind die Erwerbenden auf die Förderung, die Nutzungspflicht und das Verschlechterungsverbot hinzuweisen.3

Fachplanung und Baubegleitung als eigener Topf

Die Leistungen des Energieeffizienz-Experten haben eine eigene Höchstgrenze, getrennt vom Bautopf — und den höchsten Fördersatz des ganzen Programms.

Für Ein- und Zweifamilienhäuser sind Ausgaben bis 10.000 Euro je Vorhaben förderfähig, für Mehrfamilienhäuser ab drei Wohneinheiten 4.000 Euro je Wohneinheit und höchstens 40.000 Euro je Vorhaben.5 Der Tilgungszuschuss darauf beträgt 50 %.13

Diese Grenze gilt je Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzhaus-Stufe erreicht wird. Fällt bei einer späteren Sanierung auf eine höhere Stufe erneut Planungsaufwand an, steht sie erneut zur Verfügung.5

Der Experte ist gesondert zu beauftragen und gesondert abzurechnen. Er darf weder in einem Beschäftigungs- oder Beteiligungsverhältnis zu den bauausführenden Betrieben stehen noch von ihnen beauftragt werden noch Leistungen an sie vermitteln.10 Ist er beim ausführenden Betrieb angestellt, entfällt der eigene Topf: Die Kosten müssen dann in den Bauausgaben stecken und werden mit dem Satz der Stufe gefördert statt mit 50 %.10 Was diese Begleitung im Einzelnen umfasst, steht unter Baubegleitung.

Mehrere Wohnungen, mehrere Eigentümer

Die Höchstgrenze hängt an der Zahl der Wohneinheiten nach der Sanierung.5 Als Wohneinheit zählt ein zusammenhängender Bereich mit eigenem abschließbarem Zugang, Küche oder Kochnische und Bad — ein abgetrenntes Zimmer genügt dafür nicht.8 Wer im Zuge der Sanierung aus einer großen Wohnung zwei macht, rechnet mit zwei.

Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft gibt es zwei Wege. Entweder stellt die Gemeinschaft über ihren Verwalter einen gemeinschaftlichen Antrag, oder jede Eigentümerin und jeder Eigentümer stellt einen eigenen; die förderfähigen Kosten werden dann nach den Beschlüssen der Gemeinschaft aufgeteilt.3 Betrifft die Maßnahme ausschließlich Sondereigentum, ist ein gesonderter Antrag zwingend.

Bei mehreren Investoren an einem Vorhaben ist die Aufteilung der Höchstbeträge für Fachplanung und Zertifizierung vor der Antragstellung zu klären.5 Wird das versäumt, ist der Topf aufgeteilt, bevor jemand nachgerechnet hat.

Auch der Kauf eines bereits sanierten Gebäudes kann gefördert sein. Der Ersterwerb ist innerhalb von zwölf Monaten nach der Bauabnahme möglich, der Antrag ist vor Abschluss des Kauf- oder Bauträgervertrags zu stellen, und die förderfähigen Sanierungskosten müssen im Vertrag oder in einer gesonderten Aufstellung ausgewiesen sein.3 Die Erwerbenden haften anschließend für die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen — deshalb gehört in den Vertrag eine Haftung der Verkaufenden für die vereinbarte Stufe.

Schrittweise auf eine Stufe — und was 2027 dazukommt

Ein Bestandsgebäude muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 5 Jahre alt sein, gerechnet ab Bauantrag oder Bauanzeige.8 Danach ist der Weg auf eine Stufe nicht auf einen Zug festgelegt.

Fallen nach dem Erreichen einer Effizienzhaus-Stufe erneut Ausgaben für die Sanierung auf eine höhere Stufe an, sind diese erneut bis zu denselben Höchstgrenzen förderfähig.5 Wer heute auf Stufe 70 saniert und in einigen Jahren auf Stufe 55 nachlegt, bekommt für den zweiten Schritt also wieder den vollen Deckel — und für ihn auch erstmals einen Tilgungszuschuss, weil die erste Stufe keinen trug. Was diese Reihenfolge baulich verlangt, ist die Frage, die ein individueller Sanierungsfahrplan beantwortet.

Eine Bedingung kommt zum ersten Quartal 2027 hinzu, und sie betrifft die Gerätewahl. Die Richtlinie sagt: Ab Quartal 1 2027: Soweit im Rahmen der energetischen Sanierung eine neue Wärmepumpe installiert wird, sind die Ausgaben hierfür nur förderfähig, wenn die Wärmepumpe ihren Ursprung in der Union hat.6 Was dafür im Einzelnen nachzuweisen ist, legt der Text an dieser Stelle nicht fest. Für ein Vorhaben, das über den Jahreswechsel läuft, heißt das: Der Zeitpunkt der Antragstellung und die Auswahl des Geräts gehören zusammen betrachtet, nicht nacheinander.

Welcher Wärmeerzeuger überhaupt zu deinem Gebäude passt, entscheidet sich davor — an der Heizlast und an der Vorlauftemperatur, die deine Flächen tragen. Das steht unter Wärmeerzeugung.

Was bedeutet die Zahl beim Effizienzhaus 55?

Sie ist der zulässige Jahres-Primärenergiebedarf in Prozent eines Referenzgebäudes, das dieselbe Geometrie hat wie dein Haus: 55 %.1 Dazu kommt eine zweite Anforderung an die Gebäudehülle — der Transmissionswärmeverlust darf 70 % des Referenzwertes betragen.

Wie hoch ist der Tilgungszuschuss beim Effizienzhaus 70?

Er beträgt 0 %.2 Die Richtlinie führt für die Stufen Effizienzhaus 70 EE und Effizienzhaus 85 EE keinen Satz auf. Auf diesen beiden Stufen bleibt die Zinsverbilligung aus Bundesmitteln der ganze Vorteil der Kreditförderung.

Wie viel Kredit gibt es je Wohnung?

Förderfähig sind Ausgaben bis 150.000 Euro je Wohneinheit; finanziert werden davon bis zu 100 %.5 Maßgeblich ist die Anzahl der Wohneinheiten nach Sanierung.

Kann ich Effizienzhaus-Förderung und Einzelmaßnahmen kombinieren?

Nein. Eine Kombination für dasselbe Vorhaben ist ausgeschlossen.7 Die Beantragung einer Förderung über die BEG EM ist frühestens 3 Jahre nach Abschluss eines über die BEG WG geförderten Vorhabens möglich. Das gilt auch umgekehrt.3

Was ist der Unterschied zwischen EE-Klasse und NH-Klasse?

Die EE-Klasse ist keine Zusatzoption, sondern Voraussetzung jeder geförderten Stufe: Erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme müssen mindestens 65 % des Energiebedarfs für Wärme und Kälte decken.1 Die NH-Klasse setzt ein Nachhaltigkeitszertifikat voraus und erhöht den Satz um 5 Prozentpunkte.2

Muss meine Heizung 55 Grad Vorlauf schaffen?

Gebäude sind Niedertemperatur-ready (NT-ready), wenn sie eine Heizkreis-Vorlauftemperatur von 55 °C im Auslegungsfall und Betrieb nicht überschreiten.8 Gemeint ist der Auslegungsfall, nicht das Jahresmittel. Ausgenommen ist das Effizienzhaus Denkmal.9

Wann kommt der Tilgungszuschuss auf dem Konto an?

Gar nicht. Der Tilgungszuschuss wird auf die zuletzt fälligen Raten angerechnet und verkürzt die Laufzeit. Eine Barauszahlung oder Überweisung ist nicht möglich.3 Verrechnet wird zu drei Terminen: 2 Jahre, 4 Jahre und 5 Jahre nach dem Monatsultimo des Zusagedatums, und die Bestätigung muss 4 Monate vorher anerkannt sein.

Gilt das Effizienzhaus Denkmal nur für eingetragene Denkmale?

Nein. Es gilt für Baudenkmale und für sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz. Für die zweite Gruppe gehört eine Einstufung der Kommune zum Antrag.3 Begleiten darf das Vorhaben nur ein Energieeffizienz-Experte der Kategorie Denkmal.10

Darf ich mit dem Bau anfangen, bevor die Zusage da ist?

Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn eingehen; als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss eines Ausführungsvertrags.12 Ein Vertrag unter aufschiebender oder auflösender Bedingung in Bezug auf die Förderzusage ist kein Vorhabenbeginn. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vorher erbracht werden.

Was passiert, wenn ich die zugesagte Stufe am Ende nicht erreiche?

Der Tilgungszuschuss wird nur mit Nachweis der zugesagten Stufe gewährt.3 Wer eine niedrigere erreicht, hat den Kredit, aber nicht den Zuschuss, mit dem er gerechnet hat — deshalb wird die Stufe vor dem Antrag gerechnet und nicht nach dem Rohbau. Beim Ersterwerb gehört aus demselben Grund eine Haftung der Verkaufenden für die vereinbarte Stufe in den Vertrag.

Was kostet die Fachplanung, und wie viel davon wird gefördert?

Förderfähig sind bis 10.000 Euro je Vorhaben beim Ein- und Zweifamilienhaus und 4.000 Euro je Wohneinheit ab drei Wohneinheiten, höchstens 40.000 Euro je Vorhaben.5 Der Tilgungszuschuss darauf beträgt 50 %.13

Hängt zusammen mit

Das hängt mit anderem am Haus zusammen.

  • Fassadendämmung

    Welche Stufe ein Gebäude erreichen kann, entscheidet sich zuerst an der Hülle — der Transmissionswärmeverlust lässt sich nur baulich senken.

  • Wärmeverteilung und Lüftung

    Die Niedertemperatur-Bereitschaft von 55 Grad im Auslegungsfall ist eine Bedingung der Stufe und eine Frage an die Heizflächen.

Weiter im Thema

Wo du weiterliest.

Übersicht Fördermittelberatung Dort steht, wonach du entscheidest — und was die Reihenfolge mit dem Rest des Hauses macht.

Andere Wege zum selben Ziel. Was für dein Haus in Frage kommt, hängt am Bestand — nicht daran, was sich allgemein am besten liest.

  • Heizungsförderung

    Wie das Geld für einen Wärmeerzeuger beantragt wird: welche Boni an einer Heizung überhaupt anfallen, wann sie verfallen und was sich zum ersten Quartal 2027 ändert.

  • Länderförderung

    Alle sechzehn Länder als Register: Programm, Bewilligungsstelle, Bagatellgrenze und Kumulierung mit den Bundesmitteln — mit Fundstelle, Prüfdatum und sichtbaren Lücken.

  • Landesförderung NRW

    Die Landesebene ausgeschrieben: was progres.nrw an einem Wohngebäude zahlt, was Nummer 4.4 ausnimmt und wie der Landesantrag neben den Bundesantrag passt.

Wer diese Seite verantwortet

Robert Lammert

Geschäftsführer und Energieberater, zweiund50

  • Eintrag in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes, dena
  • Wohngebäude: Energieberatung (EBW), Energieberatung DIN 18599, Effizienzhaus (BEG WG, mit Zusatzqualifikation Lebenszyklusanalyse), Einzelmaßnahmen (BEG EM)
  • Nichtwohngebäude: BEG NWG (mit Zusatzqualifikation Lebenszyklusanalyse), Einzelmaßnahmen (BEG EM)
  • Schornsteinfegermeister (Bachelor Professional)

Eine Effizienzhaus-Stufe ist ein Verhältnis, kein Zustand — und zwei der geförderten Stufen zahlen nichts zurück.

Zuletzt geprüft am 14. August 2026. Rechtsstand und Fördersätze ändern sich; jede Zahl auf dieser Seite trägt ihre Quelle und ihr Abrufdatum.

Quellen

  1. Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) vom 17. Juli 2026Nummer Anlage TMA 1, Anforderungen an ein Effizienzhaus; veröffentlicht am 21. Juli 2026, in Kraft seit 21. Juli 2026, Geltungsdauer bis 31. Dezember 2030; Wortlaut geprüft am 14.08.2026Abgerufen 14.08.2026
  2. Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) vom 17. Juli 2026Nummer 8.4.1, Fördersätze für Sanierung und Ersterwerb nach Sanierung; veröffentlicht am 21. Juli 2026, in Kraft seit 21. Juli 2026, Geltungsdauer bis 31. Dezember 2030; Wortlaut geprüft am 14.08.2026Abgerufen 14.08.2026
  3. Merkblatt „BEG Wohngebäude Kredit Effizienzhaus“, Kredit Nr. 261, KfWgültig ab 21.07.2026, Stand 07/2026, Bestellnummer 600 000 4854Abgerufen 14.08.2026
  4. Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) vom 17. Juli 2026Nummer 8.6.2, Zinssatz und die Verbilligung aus Bundesmitteln; veröffentlicht am 21. Juli 2026, in Kraft seit 21. Juli 2026, Geltungsdauer bis 31. Dezember 2030; Wortlaut geprüft am 14.08.2026Abgerufen 14.08.2026
  5. Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) vom 17. Juli 2026Nummer 8.3, Höchstgrenze förderfähiger Ausgaben; veröffentlicht am 21. Juli 2026, in Kraft seit 21. Juli 2026, Geltungsdauer bis 31. Dezember 2030; Wortlaut geprüft am 14.08.2026Abgerufen 14.08.2026
  6. Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) vom 17. Juli 2026Nummer 8.2, förderfähige Ausgaben; veröffentlicht am 21. Juli 2026, in Kraft seit 21. Juli 2026, Geltungsdauer bis 31. Dezember 2030; Wortlaut geprüft am 14.08.2026Abgerufen 14.08.2026
  7. Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) vom 17. Juli 2026Nummer 8.7, Kumulierungsverbot und Kombination mit anderen Förderprogrammen; veröffentlicht am 21. Juli 2026, in Kraft seit 21. Juli 2026, Geltungsdauer bis 31. Dezember 2030; Wortlaut geprüft am 14.08.2026Abgerufen 14.08.2026
  8. Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) vom 17. Juli 2026Nummer 3, Begriffsbestimmungen — Effizienzhaus, NT-ready, WPB, Serielle Sanierung; veröffentlicht am 21. Juli 2026, in Kraft seit 21. Juli 2026, Geltungsdauer bis 31. Dezember 2030; Wortlaut geprüft am 14.08.2026Abgerufen 14.08.2026
  9. Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) vom 17. Juli 2026Nummer Anlage TMA 2, Anforderungen an die Anlagentechnik eines Effizienzhauses; veröffentlicht am 21. Juli 2026, in Kraft seit 21. Juli 2026, Geltungsdauer bis 31. Dezember 2030; Wortlaut geprüft am 14.08.2026Abgerufen 14.08.2026
  10. Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) vom 17. Juli 2026Nummer 9.3, Einbindung eines Energieeffizienz-Experten; veröffentlicht am 21. Juli 2026, in Kraft seit 21. Juli 2026, Geltungsdauer bis 31. Dezember 2030; Wortlaut geprüft am 14.08.2026Abgerufen 14.08.2026
  11. Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) vom 17. Juli 2026Nummer 9.2.2, Kreditförderung und das dokumentierte Beratungsgespräch; veröffentlicht am 21. Juli 2026, in Kraft seit 21. Juli 2026, Geltungsdauer bis 31. Dezember 2030; Wortlaut geprüft am 14.08.2026Abgerufen 14.08.2026
  12. Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) vom 17. Juli 2026Nummer 9.2, Antragstellung und Vorhabenbeginn; veröffentlicht am 21. Juli 2026, in Kraft seit 21. Juli 2026, Geltungsdauer bis 31. Dezember 2030; Wortlaut geprüft am 14.08.2026Abgerufen 14.08.2026
  13. Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) vom 17. Juli 2026Nummer 8.4.3, Fördersatz für Fachplanung und Baubegleitung; veröffentlicht am 21. Juli 2026, in Kraft seit 21. Juli 2026, Geltungsdauer bis 31. Dezember 2030; Wortlaut geprüft am 14.08.2026Abgerufen 14.08.2026

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