Erdwärmepumpe: woraus die Kosten der Bohrung entstehen
Ein Gesamtpreis für Erdwärme trägt immer eine unausgesprochene Annahme über deinen Untergrund. Woraus die Rechnung wirklich entsteht — und an welcher Stelle ein Angebot dir verschweigt, dass es die entscheidende Größe noch nicht kennt.
Das Wichtigste zuerst
Eine Erdwärmeanlage hat zwei Preishälften, und nur eine davon steht vorher fest. Die Technik im Haus lässt sich beziffern, sobald die Leistungsgröße feststeht; die Erschließung der Wärmequelle nicht, solange die Zahl der Bohrmeter offen ist.
Diese Zahl folgt aus vier Größen: Heizlast, Betriebsstunden, Leistungszahl der Anlage und Entzugsleistung des Untergrunds. Die ersten drei stehen mit der Gebäudeplanung fest. Die vierte kommt nicht vom Gebäude, sondern aus dem Boden — und wer einen Gesamtpreis nennt, bevor sie bekannt ist, hat sie geschätzt.
Warum ein Gesamtpreis für Erdwärme nichts über dein Grundstück sagt
Erdwärme wird verkauft wie ein Gerät und gebaut wie ein Tiefbauvorhaben. Daraus entsteht das Missverständnis, das jede Preisfrage zu diesem Thema begleitet: Der Betrag, den du irgendwo liest, ist zum kleineren Teil eine Maschine und zum größeren Teil ein Eingriff in den Boden unter deinem Haus. Das Gerät kannst du im Katalog nachschlagen. Den Boden nicht.
Eine Sole-Wasser-Anlage besteht aus zwei Hälften, die kaum etwas miteinander zu tun haben. Die eine Hälfte steht im Keller oder im Hauswirtschaftsraum: Verdichter, Wärmeübertrager, Regelung, Speicher, die Anbindung an die Heizung und an das Warmwasser. Diese Hälfte ist ein Industrieprodukt. Sobald die Leistungsgröße feststeht, steht auch der Preisrahmen fest, und er unterscheidet sich zwischen zwei Häusern derselben Größe kaum.
Die andere Hälfte liegt im Erdreich, und sie ist ein Unikat. Sie besteht aus Bohrungen oder aus Rohrschleifen in einer Baugrube, aus Verfüllmaterial, aus Verteilern, Zuleitungen, aus dem Aufwand, mit einem Bohrgerät auf dein Grundstück zu kommen, und aus dem Wiederherstellen dessen, was dabei kaputtgeht. Für diese Hälfte gibt es keine Katalogseite. Es gibt sie deshalb nicht, weil zwei Grundstücke in derselben Straße unter der Grasnarbe verschieden aufgebaut sein können.
Genau deshalb ist ein Gesamtbetrag für „eine Erdwärmepumpe“ eine Auskunft mit einer eingebauten Unschärfe, die du an der Zahl nicht siehst. Er trägt eine Annahme über deinen Untergrund, die niemand ausgesprochen hat, und diese Annahme ist die teuerste Position der ganzen Rechnung.
Was sich dagegen sagen lässt — und was dieser Text tut —, ist: woraus die zweite Hälfte entsteht, in welcher Reihenfolge sie entsteht, welche Größe sie treibt, und an welcher Stelle ein Angebot dir verschweigt, dass es die Größe selbst noch nicht kennt.
Der Unterschied zwischen den beiden Blöcken ist keine Frage der Genauigkeit, sondern eine Frage der Reihenfolge. Der obere Block ist bezifferbar, weil seine Eingangsgröße am Gebäude ermittelt wird. Der untere Block ist es erst, wenn jemand im Boden nachgesehen hat.
Der Bohrmeter ist der Preis, die Zahl der Bohrmeter ist die Rechnung
Wer nach den Kosten einer Erdsonde fragt, bekommt fast immer einen Preis je Bohrmeter genannt. Das ist eine richtige Angabe und trotzdem die falsche Antwort, weil sie die kleinere der beiden Unbekannten beziffert. Der Meterpreis schwankt; die Zahl der Meter schwankt stärker. Und die Zahl der Meter ist es, mit der der Meterpreis multipliziert wird.
Wie viele Meter Sonde dein Haus braucht, ist keine Erfahrungssache und keine Frage der Wohnfläche. Es ist eine Rechnung mit vier Größen, und drei davon stehen fest, sobald die Gebäudeplanung steht.
Die erste Größe ist die Heizlast: die Leistung, die dein Gebäude an einem Auslegungstag braucht. Sie wird berechnet, nicht vom alten Kessel abgeschrieben, und ohne sie ist alles Weitere eine Kette von Vermutungen.
Die zweite Größe ist die Zeit, über die diese Leistung im Jahr abgerufen wird — die Betriebsstunden der Anlage, einschließlich der Stunden, die auf das Warmwasser entfallen. Aus Leistung und Zeit wird eine Arbeit, und diese Arbeit ist es, die dem Boden entzogen wird.
Die dritte Größe ist die Leistungszahl. Sie entscheidet darüber, welcher Anteil der Wärme aus dem Strom kommt und welcher aus dem Boden. Nur der zweite Anteil belastet die Sonde. Eine Anlage, die mit niedrigem Vorlauf arbeitet, holt mehr aus dem Boden und braucht deshalb — das ist die unangenehme Wendung — nicht weniger, sondern eher mehr Sondenlänge als eine schlechte Anlage gleicher Leistung.
Die vierte Größe ist die spezifische Entzugsleistung1 des Untergrunds. Sie sagt, wie viel Wärme sich einem Meter Bohrloch dauerhaft entnehmen lässt, und sie hängt an Gestein, Wassergehalt und Grundwasserbewegung. Zwischen einem trockenen, lockeren Sediment und einem wassergesättigten Festgestein liegt in dieser Größe ein Vielfaches. Sie ist die einzige der vier, die dein Planer nicht am Haus ablesen kann.
Daraus folgt der Satz, der die ganze Kostenfrage trägt: Zwei bauartgleiche Häuser mit derselben Heizlast können Sondenfelder ganz verschiedener Länge brauchen, und der Unterschied entsteht nicht am Gerät, nicht am Handwerksbetrieb und nicht am Verhandlungsgeschick, sondern an dem, was unter dem Rasen liegt.
Warum die Länge nicht linear mit der Heizlast wächst
Die naheliegende Vorstellung ist ein Dreisatz: doppelte Heizlast, doppelte Sondenlänge. Für eine grobe Vorauswahl trägt das, für die Auslegung nicht. Der Grund ist, dass eine Sonde dem Gestein nicht nur Leistung entzieht, sondern über eine Heizperiode hinweg Arbeit — und das Gestein die entzogene Wärme nur langsam nachliefert.
Eine Sonde kühlt deshalb ihre Umgebung über den Winter ab und erholt sich im Sommer wieder. Ob sie sich vollständig erholt, hängt davon ab, wie weit die Abkühlung reicht und wie viel Wärme aus der Umgebung nachströmt. Eine zu kurze Sonde erholt sich Jahr für Jahr etwas weniger; die Soletemperatur sinkt langsam ab, die Leistungszahl mit ihr, und der Stromzähler zeigt das Ergebnis erst nach mehreren Heizperioden.
Deshalb wird ein Sondenfeld nicht auf den Auslegungstag gerechnet, sondern auf eine Betriebsdauer über Jahre. Genau das leistet die einschlägige Richtlinie: Sie stellt für kleine Anlagen ein vereinfachtes Verfahren bereit und verlangt oberhalb einer Größenschwelle eine Simulation des Sondenfeldes über die Nutzungsdauer.
Für die Kostenfrage heißt das: Die Sondenlänge ist keine Sicherheitsreserve, die man aus Sparsamkeit kürzen kann. Was gekürzt wird, zahlst du im Betrieb zurück, und zwar dauerhaft.
Was der Baugrund an der Rechnung ändert
Der Untergrund greift an mehreren Stellen zugleich in die Kosten ein, und die Stellen wirken nicht in dieselbe Richtung. Das macht die Sache unübersichtlicher, als sie klingt, und es ist der Grund, warum eine Aussage wie „harter Boden ist teurer“ zu kurz greift.
Erstens verändert der Untergrund die spezifische Entzugsleistung und damit die nötige Länge. Ein wassergesättigtes Festgestein mit Grundwasserbewegung liefert Wärme dauerhaft nach; ein trockener, poriger Boden tut das kaum. Für dieselbe Entzugsarbeit brauchst du im zweiten Fall spürbar mehr Meter.
Zweitens verändert er den Aufwand je Meter. Fels bohrt sich langsamer als Lockergestein, verlangt anderes Werkzeug und mehr Verschleiß. Wechselnde Schichten sind schlechter als gleichmäßig harte, weil das Bohrverfahren nicht durchgängig passt. Rollige, nachfallende Böden verlangen eine Verrohrung, die mitgeführt und wieder gezogen werden muss.
Und damit steht der unangenehme Fall im Raum: Der lockere Boden, der sich leicht bohren lässt, ist häufig derselbe, der wenig Wärme liefert. Der billige Meter und der ertragreiche Meter sind nicht dasselbe. Wer nur nach dem Meterpreis fragt, kann sich an der Stelle in die falsche Richtung sparen.
Drittens verändert der Untergrund die Wahrscheinlichkeit, dass etwas Unvorhergesehenes passiert. Hohlräume in verkarstetem Gestein, quellfähige Schichten, mehrere übereinanderliegende Grundwasserstockwerke, gespanntes Grundwasser — das sind keine exotischen Fälle, sondern regionale Normalzustände, und sie entscheiden darüber, ob eine Bohrung überhaupt zugelassen wird und mit welchem Aufwand sie abgedichtet werden muss.
Viertens entscheidet der Untergrund mit darüber, wie viele Bohrungen es werden. Sonden brauchen untereinander Abstand, sonst kühlen sie sich gegenseitig aus. Auf einem kleinen Grundstück begrenzt das die Zahl der möglichen Bohrpunkte und schiebt die nötige Länge in die Tiefe — was wiederum auf das Genehmigungsverfahren durchschlägt.
Woher jemand vorab etwas über deinen Untergrund weiß
Niemand muss blind anfangen. Die geologischen Dienste der Länder führen Bohrdatenbanken und Kartenwerke, und in vielen Ländern gibt es Standortabfragen, die für ein Flurstück die zu erwartende Schichtenfolge, die Lage der Grundwasserstockwerke und die Zulässigkeit der Erdwärmenutzung anzeigen.
Das ist eine Vorabinformation und keine Zusage. Sie stützt sich auf Bohrungen in der Umgebung, und wie weit die entfernt liegen, steht meistens dabei. In gleichmäßig aufgebauten Gebieten ist die Auskunft belastbar; in tektonisch bewegten oder verkarsteten Gebieten kann sich das Bild über wenige hundert Meter ändern.
Für größere Anlagen gibt es das messende Gegenstück: einen Thermal-Response-Test an einer zuerst gebohrten Sonde, der die tatsächliche Wärmeleitfähigkeit des durchbohrten Gebirges am Ort ermittelt. Er kostet Geld und Zeit, und für ein einzelnes Wohnhaus wird er selten gemacht — der Vollständigkeit halber gehört er trotzdem in die Reihe, weil er die einzige Methode ist, die Unsicherheit wirklich zu beseitigen statt sie zu schätzen.
Sonde, Flächenkollektor, Ringgraben: drei Wege zur selben Wärmequelle
Die Wärme, die eine Sole-Wasser-Anlage nutzt, steckt in beiden Fällen im Erdreich. Wie du an sie herankommst, entscheidet über die Bauform, über den Flächenbedarf, über das Genehmigungsverfahren und über die Kostenstruktur — und zwar deutlicher als über die Effizienz.
Die Erdwärmesonde ist ein senkrechtes Bohrloch mit einem Rohrbündel darin, ringsum verfüllt. Sie braucht wenig Fläche, erreicht Schichten, die von der Jahreszeit kaum berührt werden, und liefert deshalb über den Winter eine gleichmäßige Quellentemperatur. Ihr Preis besteht fast vollständig aus Bohrarbeit, und diese Arbeit ist die Position, die am stärksten vom Untergrund abhängt.
Der Flächenkollektor liegt waagerecht in geringer Tiefe unter der Grasnarbe. Er verzichtet auf die Bohrung und damit auf die teuerste und die am schwersten kalkulierbare Position. Dafür braucht er ein Vielfaches der beheizten Fläche als unbebautes, unversiegeltes, nicht überbautes Grundstück — und diese Fläche ist danach in ihrer Nutzung eingeschränkt. Seine Quelle ist saisonal: Er lebt zum großen Teil von der Sonnen- und Regenwärme des vergangenen Sommers, seine Soletemperatur folgt dem Winter nach unten, und die Leistungszahl fällt gegen Ende der Heizperiode.
Der Ringgraben- oder Grabenkollektor steht zwischen beiden. Das Rohr wird nicht flächig ausgelegt, sondern in einem schmalen, tieferen Graben in mehreren Lagen geführt. Er braucht weniger Grundstücksfläche als der Flächenkollektor und keine Bohrfirma, dafür einen Bagger und eine Baustelle, die einen Garten für eine Weile unbenutzbar macht.
Die Kostenstruktur der drei ist verschieden, und deshalb ist der Vergleich mit einer einzigen Zahl irreführend. Bei der Sonde steckt der Aufwand in einer spezialisierten Leistung mit hohem Gerätepreis und schwer vorhersagbarem Verlauf. Bei den beiden Erdkollektoren steckt er in Erdbewegung, in Rohrlänge und in der Wiederherstellung des Geländes — Positionen, die sich vorab genauer beziffern lassen, dafür aber am Ende einen Garten gekostet haben.
Und ein Punkt, den die Bauform nicht ändert: Alle drei liefern dieselbe Art von Wärme an dieselbe Anlage. Was sie unterscheiden, ist die Gleichmäßigkeit der Quelle über das Jahr und der Weg, auf dem du dorthin kommst — nicht die Frage, ob Erdwärme grundsätzlich zu deinem Haus passt. Diese Frage entscheidet die Heizfläche im Haus, und sie ist vorher zu klären.
Warum der Brunnen ein anderer Fall ist und nicht der billigere
Neben den drei Erdlösungen steht die Grundwasseranlage mit einem Förder- und einem Schluckbrunnen. Sie wird gern als preiswerte Abkürzung ins Spiel gebracht, weil zwei flache Brunnen billiger sind als ein Sondenfeld. Für die Kostenfrage ist das eine andere Rechnung und nicht dieselbe mit kleineren Zahlen.
Erstens ist die Quelle hier nicht das Gestein, sondern das Wasser selbst — mit einer Temperatur, die noch gleichmäßiger ist als die des Erdreichs. Zweitens hängt alles an einer Eigenschaft, die keine Bauentscheidung ist: Es muss genug Wasser da sein, es muss die richtige Beschaffenheit haben, und es muss sich am Schluckbrunnen wieder versickern lassen.
Die zweite Bedingung ist die, an der Anlagen scheitern. Eisen- und Mangananteile im Wasser führen zu Ablagerungen im Wärmeübertrager und zu Verockerung im Schluckbrunnen. Beides ist am Anfang nicht sichtbar und wird über Jahre zu einem Wartungsposten, den keine Anschaffungsrechnung enthält. Deshalb steht am Anfang eine Wasseranalyse und ein Pumpversuch, und deren Ergebnis kann das Vorhaben beenden.
Wasserrechtlich ist der Brunnen der klarere Fall: Hier wird Grundwasser entnommen und wieder eingeleitet, also ohne Zweifel ein Gewässer benutzt. Eine Erlaubnis ist damit die Regel und nicht die Ausnahme.
Warum die Fläche beim Kollektor keine Verhandlungsmasse ist
Beim Flächenkollektor wird regelmäßig versucht, die Fläche zu drücken, weil das Grundstück nicht mehr hergibt. Das Ergebnis ist dasselbe wie bei der zu kurzen Sonde, nur schneller sichtbar: Der Boden über dem Rohr friert im Spätwinter durch, die Soletemperatur fällt, und die Anlage arbeitet in der kältesten Zeit mit der schlechtesten Leistungszahl.
Dazu kommt eine bauliche Folge, die oft übersehen wird. Über einem Kollektorfeld darf nicht dauerhaft versiegelt werden, weil die Fläche Regen und Sonne braucht, um sich im Sommer wieder aufzuladen. Ein Carport, eine Terrasse oder eine spätere Anbaufläche über dem Kollektor ist damit keine spätere Option mehr.
Wer heute nicht sicher sagen kann, wie der Garten in zehn Jahren aussieht, kauft mit dem Kollektor eine Festlegung mit, die im Angebot nicht als Position auftaucht.
Die Erlaubnis kommt vor dem Angebot
Erdwärme ist wasserrechtlich reguliert, und zwar unabhängig davon, ob du Grundwasser fördern willst oder nicht. Das ist der Teil der Kostenfrage, der am seltensten mitgedacht wird, weil er vor allem Zeit kostet und im ungünstigen Fall das ganze Vorhaben beendet, bevor eine Rechnung entsteht.
Der Grundtatbestand steht im Wasserhaushaltsgesetz: Arbeiten, die so tief in den Boden eindringen, dass sie sich unmittelbar oder mittelbar auf die Bewegung, die Höhe oder die Beschaffenheit des Grundwassers auswirken können, sind der zuständigen Behörde vor Beginn der Arbeiten anzuzeigen.2 Eine Sondenbohrung erfüllt diesen Tatbestand praktisch immer, und ein Kollektorfeld je nach Tiefe und Lage ebenfalls.
Kommt die Anlage dem Grundwasser näher oder werden Stoffe eingebracht, von denen nachteilige Veränderungen ausgehen können, verlangt dasselbe Gesetz eine wasserrechtliche Erlaubnis. Für die Benutzung eines Gewässers gilt der Grundsatz ohnehin: Sie bedarf der Erlaubnis oder der Bewilligung.3 Die Sole in der Sonde ist ein solcher Stoff, und das durchbohrte Grundwasserstockwerk ist der Grund, warum die Behörde überhaupt hinsieht.
Die Länder füllen diesen Rahmen unterschiedlich aus, und sie dürfen es: Das Gesetz lässt abweichende landesrechtliche Regelungen ausdrücklich zu. Was in dem einen Land ein angezeigtes Vorhaben nach einem Standardverfahren ist, ist im Nachbarland ein Erlaubnisverfahren mit Gutachten. Deshalb gibt es zur Frage „was kostet die Genehmigung“ keine bundesweite Antwort, und deshalb sind Angebote aus zwei Ländern nicht ohne Weiteres vergleichbar.
Es gibt außerdem Lagen, in denen die Antwort schlicht nein lautet. Wasserschutzgebiete und Heilquellenschutzgebiete sind der bekannteste Fall, gespannte oder mehrfach gestockte Grundwasserleiter der häufigere, verkarstete oder quellfähige Untergründe der unangenehmste. Diese Beschränkungen sind örtlich und stehen in Karten der Wasserbehörde und des geologischen Dienstes, nicht in einem Prospekt.
Neben dem Wasserrecht steht das Bergrecht. Bohrungen, die mehr als hundert Meter4 in den Boden eindringen, fallen unter das Bundesberggesetz und sind der Bergbehörde vor Beginn anzuzeigen. Für Erdwärmebohrungen bis zu einer bestimmten Tiefe sieht dasselbe Gesetz eine Frist vor, innerhalb derer die Behörde prüft, ob ein Betriebsplan nötig ist; äußert sie sich nicht, gilt er als nicht erforderlich. Die Vorschriften des Wasserrechts bleiben davon ausdrücklich unberührt — beide Verfahren laufen also nebeneinander.
Für deine Rechnung folgt daraus zweierlei. Erstens ist die hundert-Meter-Marke nicht nur eine technische, sondern eine verfahrensrechtliche Schwelle: Zwei kürzere Sonden statt einer tieferen können günstiger sein, obwohl die Gesamtlänge gleich bleibt, und sie können ungünstiger sein, wenn das Grundstück den Abstand nicht hergibt. Zweitens gehört die Frage, welches Verfahren an deinem Ort greift, an den Anfang der Planung und nicht in die Woche vor dem Bohrtermin.
Was ein Antrag üblicherweise verlangt
Die Unterlagen unterscheiden sich von Land zu Land, aber die Bestandteile ähneln sich. Verlangt wird in der Regel ein Lageplan mit den geplanten Bohrpunkten und ihren Abständen zu Grundstücksgrenzen, Gebäuden, Leitungen und vorhandenen Brunnen; eine Angabe zur geplanten Tiefe und zur Zahl der Sonden; die Beschreibung des Bohrverfahrens und des Verfüllmaterials; eine Angabe zur Wärmeträgerflüssigkeit; und die zu erwartende Schichtenfolge.
Dazu kommen Nachweise über den ausführenden Betrieb. In mehreren Ländern ist eine Zertifizierung des Bohrunternehmens Voraussetzung, und die zuständige Behörde kann Auflagen zur Ausführung machen, die Geld kosten — etwa eine bestimmte Abdichtung zwischen zwei Grundwasserstockwerken.
Nach der Ausführung ist ein Schichtenverzeichnis abzugeben. Das ist keine Formalie: Aus diesen Verzeichnissen entstehen die Datenbanken, aus denen dein Nachbar in einigen Jahren seine Vorabinformation zieht.
Das Loch ist gebohrt, die Arbeit beginnt bei der Verfüllung
Ein fertiges Bohrloch mit einer Sonde darin ist noch keine Wärmequelle. Der Ringraum zwischen Sondenrohr und Bohrlochwand muss vollständig und lückenlos verfüllt werden, von unten nach oben, mit einem Material, das zwei gegenläufige Aufgaben zugleich erfüllt.
Die erste Aufgabe ist Wärmeleitung. Ein Luftspalt oder eine Fehlstelle im Ringraum wirkt wie eine Dämmschicht genau dort, wo Wärme übergehen soll. Die Sonde ist dann kürzer, als sie auf dem Papier ist, und niemand sieht es.
Die zweite Aufgabe ist Abdichtung. Eine Bohrung durchstößt Schichten, die vorher voneinander getrennt waren. Bleibt der Ringraum offen, verbindet er sie dauerhaft — Oberflächenwasser kann nach unten laufen, gespanntes Wasser nach oben steigen, und ein oberes, belastetes Stockwerk kann in ein unteres, genutztes entwässern. Das ist der Grund, warum die Wasserbehörde überhaupt beteiligt ist, und es ist der Schaden, der sich später nicht mehr reparieren lässt.
Diese Position ist im Angebot unsichtbar. Sie ist ein Material und eine Arbeitsstunde, sie taucht in keiner Vergleichstabelle auf, und sie ist gleichzeitig die Stelle, an der sich billiges von sauberem Arbeiten unterscheidet. Ob korrekt verfüllt wurde, ist am fertigen Vorgarten nicht zu erkennen — man erkennt es an der Dokumentation der eingebrachten Menge gegen das errechnete Ringraumvolumen.
Wer die Verfüllung im Leistungsverzeichnis benannt und dokumentiert bekommt, hat einen Prüfpunkt. Wer sie unter „Bohrung inklusive Nebenleistungen“ mitgekauft hat, hat keinen.
Warum das Bohrverfahren im Angebot stehen sollte
Es gibt nicht das eine Bohrverfahren, sondern mehrere, und welches eingesetzt wird, hängt am Untergrund. Das ist keine Fachsimpelei, sondern die Erklärung dafür, warum zwei Betriebe für dasselbe Loch verschieden kalkulieren: Sie rechnen nicht mit derselben Maschine.
In Lockergestein wird üblicherweise mit Spülung gebohrt und dabei eine Verrohrung mitgeführt, damit das Loch nicht nachfällt. Die Verrohrung ist Material, Zeit und ein eigener Arbeitsgang beim Ziehen — und sie ist die Position, die bei einer falschen Annahme über die Schichtenfolge nachträglich dazukommt.
In Festgestein arbeitet man mit Druckluft und einem Hammer unmittelbar über der Bohrkrone. Das ist schnell, solange das Gestein standfest ist. Trifft der Bohrer auf wasserführende Klüfte oder auf einen Wechsel zwischen hart und rollig, muss das Verfahren gewechselt werden, und dieser Wechsel ist der klassische Auslöser einer Nachforderung.
Für dich als Auftraggeber folgt daraus eine schlichte Prüffrage: Steht im Angebot, mit welchem Verfahren gerechnet wurde und auf welche Schichtenfolge sich das stützt? Wenn ja, kannst du die Annahme gegen die Standortauskunft halten. Wenn nein, kaufst du eine Kalkulation, deren Grundlage du nicht kennst — und der Betrieb kennt sie möglicherweise auch nicht besser.
Dasselbe gilt für die Anfahrt der Maschine. Bohrgeräte werden nach Größe und Reichweite gewählt; ein kleines Gerät für eine enge Zufahrt bohrt langsamer und braucht für dieselbe Tiefe mehr Tage. Wer im Angebot nur eine Pauschale für die Baustelleneinrichtung sieht, sieht diese Entscheidung nicht — sie ist aber schon getroffen worden, als jemand dein Grundstück angesehen hat. Und wenn niemand es angesehen hat, ist sie geraten.
Wer das Bohrrisiko trägt, steht im Vertrag oder nirgends
Bohren ist eine Arbeit mit einem Ergebnis, das sich vorher nicht vollständig kennen lässt. Diese Unsicherheit verschwindet nicht dadurch, dass jemand einen Festpreis darüber schreibt. Sie wird nur einer der beiden Seiten zugeteilt — und wem, das entscheidet der Vertrag, nicht die Physik.
Drei Fälle machen den Unterschied aus. Der erste ist der Mehrmeterfall: Es zeigt sich beim Bohren, dass der Untergrund weniger Wärme liefert als angenommen, und die Sonde muss länger werden. Der zweite ist der Mehraufwandfall: Die Meterzahl bleibt, aber der Meter ist teurer geworden, weil eine Verrohrung nötig wurde oder eine unerwartete Schicht das Verfahren geändert hat. Der dritte ist der schwerste: die verlorene Bohrung, bei der ein Loch aufgegeben und an anderer Stelle neu angesetzt werden muss.
Ein Angebot, das diese drei Fälle nicht anspricht, hat sie nicht abgeschafft. Es hat sie entweder eingepreist — dann zahlst du eine Rückstellung für ein Risiko, das sich womöglich nicht verwirklicht — oder es hat sie offengelassen, und dann kommt die Nachforderung, wenn das Bohrgerät schon steht und die Verhandlungsposition denkbar schlecht ist.
Deshalb ist die brauchbare Frage an einen Bohrbetrieb nicht „was kostet der Meter“, sondern: Auf welcher Annahme über den Untergrund beruht die angebotene Meterzahl, was passiert, wenn diese Annahme nicht zutrifft, und wer trägt dann welchen Teil. Ein Betrieb, der in der Gegend regelmäßig bohrt, kann diese Frage beantworten. Ein Preis, der die Frage nicht kennt, ist keine Auskunft, sondern eine Wette mit unbekannter Gegenseite.
Dasselbe gilt für den Anschluss der Positionen aneinander. Bohrung, Grabenarbeiten bis zum Haus, Wanddurchführung, Soleverteiler, Befüllen und Druckprobe, Anschluss an die Anlage und Inbetriebnahme sind Gewerke, die häufig von zwei oder drei Betrieben kommen. Jede Naht zwischen zwei Angeboten ist eine Stelle, an der eine Leistung in beiden Angeboten fehlen kann.
Die Baustelle, die niemand einpreist
Zwischen dem Bohrpunkt und der Anlage im Haus liegen Arbeiten, die in keiner Übersicht auftauchen und trotzdem bezahlt werden müssen. Sie sind der Grund, warum ein Angebot mit einer niedrigen Zahl am Ende teurer sein kann als eines mit einer höheren.
Ein Bohrgerät ist schwer und muss auf das Grundstück kommen. Reicht die Zufahrt nicht, wird ein kleineres Gerät nötig, das langsamer arbeitet, oder es müssen Zäune, Mauerteile oder Bepflanzung weichen. Die Bohrung erzeugt außerdem Bohrgut und Spülwasser, die gefasst, gelagert und entsorgt werden müssen — bei bestimmten Untergründen als belastetes Material.
Vom Bohrpunkt zum Haus läuft ein Graben mit den Soleleitungen, gedämmt und mit Gefälle, dazu eine Kernbohrung durch die Kelleraußenwand mit einer dichten und dauerhaften Durchführung. Im Haus kommen der Soleverteiler, die Befüllung, die Druck- und Dichtheitsprüfung und die Elektroarbeiten dazu — und bei letzteren nicht selten eine Anpassung des Zählerschranks, die mit der Wärmequelle gar nichts zu tun hat.
Zuletzt ist da die Wiederherstellung. Ein aufgegrabener Garten ist nach der Verfüllung kein Garten. Rasen, Pflasterflächen, Randsteine, Bepflanzung — das ist eine reale Position, sie steht selten im Angebot des Bohrbetriebs, und sie fällt unabhängig davon an, welche Bauform du gewählt hast.
Was die Erschließung im Betrieb zurückzahlt
Die Erschließung ist die Position, die Erdwärme gegenüber der Außenluft teurer macht. Was sie zurückgibt, ist keine Zahl auf einer Rechnung, sondern eine Eigenschaft der Quelle: ihre Gleichmäßigkeit.
Außenluft ist genau dann am kältesten, wenn du am meisten Wärme brauchst. Der Temperaturhub, den die Anlage überwinden muss, wächst also mit dem Bedarf, und die Leistungszahl fällt in denselben Stunden, in denen die meiste Arbeit anfällt. Das Erdreich in Sondentiefe kennt diesen Zusammenhang nicht: Seine Temperatur ändert sich über das Jahr kaum, und die Anlage arbeitet im Januar unter ähnlichen Bedingungen wie im Oktober.
Das schlägt an drei Stellen durch. Es hebt die Jahresarbeitszahl, weil die schlechten Stunden fehlen. Es verringert die Notwendigkeit, an sehr kalten Tagen einen elektrischen Heizstab zuzuschalten — und genau diese Stunden sind im Stromverbrauch die teuersten. Und es erspart die Abtauzyklen, die eine Luftanlage braucht, wenn ihr Verdampfer bei feuchter Kälte vereist.
Was daraus für dich folgt, ist eine Frage der Größenordnung deines Verbrauchs, nicht eine Frage des Prinzips. Ein Haus mit hohem Wärmebedarf und vielen Volllaststunden holt aus der gleichmäßigeren Quelle mehr zurück als ein Haus mit niedrigem Bedarf, in dem die Anlage ohnehin selten arbeitet. Die Erschließung ist ein fester Betrag, der Rückfluss ist ein jährlicher — und welches von beiden überwiegt, hängt an einer Verbrauchszahl, die dein Haus hat und der Nachbar nicht.
Die Anlage muss beides können. Eine gleichmäßige Quelle nützt wenig, wenn die Anlage im Haus mit hoher Vorlauftemperatur fahren muss, weil die Heizflächen zu klein sind. Der Vorteil des Erdreichs liegt in der unteren Hälfte des Temperaturhubs; die obere Hälfte entscheidet sich an den Heizkörpern und ist unabhängig davon, wie die Wärme in den Keller kommt.
Was nach der Inbetriebnahme wiederkehrt
Die Erschließung ist einmalig, der Betrieb ist es nicht. Neben dem Strom, der die größte laufende Position bleibt, gibt es bei einer Sole-Anlage ein paar wiederkehrende Punkte, die es bei einer Luftanlage so nicht gibt.
Der Solekreis ist ein geschlossener, mit Frostschutzmittel gefüllter Kreislauf. Er wird auf Druck und auf Frostsicherheit geprüft; ein schleichender Druckverlust ist der erste Hinweis auf eine Undichtigkeit im Erdreich, und je früher er auffällt, desto kleiner ist die Suche. Diese Prüfung gehört in die Wartung und ist der Grund, warum die Wartung einer Erdwärmeanlage etwas anderes prüft als die einer Luftanlage.
Dazu kommt die Zählertechnik. Ob du einen eigenen Zähler für die Anlage brauchst, hängt am gewählten Stromtarif und an der Ausführung deines Anschlusses; ob er gemietet oder gekauft wird, entscheidet dein Netzbetreiber und nicht der Heizungsbauer. Das ist eine kleine, aber jährlich wiederkehrende Position, und sie taucht im Angebot für die Anlage in der Regel nicht auf, weil sie gar nicht dorthin gehört.
Und es gibt eine Position, die keine Zahlung ist und trotzdem gerechnet werden muss: die Überwachung der Soletemperatur in den ersten Betriebsjahren. Sinkt sie von Jahr zu Jahr, war das Sondenfeld zu knapp bemessen. Wer diesen Verlauf aufzeichnet, kann früh gegensteuern — etwa über die Betriebsweise oder über eine Regeneration im Sommer. Wer ihn nicht aufzeichnet, merkt es an der Stromrechnung, und dann sind mehrere Heizperioden vergangen.
Woran du zwei Angebote endlich vergleichen kannst
Wenn du an dieser Stelle zwei Papiere nebeneinander liegen hast, entscheidet nicht die Endsumme, sondern ob beide dieselbe Leistung beschreiben. Die folgenden Punkte sind die, an denen sie sich in der Praxis unterscheiden.
- Welche Heizlast liegt zugrunde, und ist sie gerechnet oder geschätzt? Steht dort eine gerundete Zahl ohne Verfahren, beruht der Rest des Papiers auf einer Annahme.
- Welche Entzugsarbeit ergibt sich daraus, und mit welchen Betriebsstunden und welcher Leistungszahl wurde sie ermittelt? Warmwasser gehört ausgewiesen, weil es über das ganze Jahr läuft.
- Welche spezifische Entzugsleistung wurde für deinen Untergrund angesetzt, und woher stammt der Wert — aus einer Standortabfrage, aus einer Nachbarbohrung oder aus einer Tabelle?
- Wie viele Bohrungen, wie tief je Bohrung, welcher Abstand untereinander? Erst diese Angabe macht die Meterzahl prüfbar.
- Was passiert, wenn mehr Meter nötig werden als angesetzt — und was, wenn eine Bohrung aufgegeben werden muss?
- Ist die Ringraumverfüllung als eigene Leistung benannt, mit Material und Dokumentation der eingebrachten Menge?
- Wer erstellt die Unterlagen für die Wasserbehörde, wer trägt die Gebühren, und wer haftet, wenn Auflagen zusätzliche Arbeiten auslösen?
- Sind Grabenarbeiten, Wanddurchführung, Soleverteiler, Befüllung, Druckprüfung und Wiederherstellung des Geländes benannt — und wenn ja, in wessen Angebot?
- Welche Elektroarbeiten sind enthalten, und ist die Anpassung des Zählerschranks eine davon?
Ein Angebot, das diese Punkte beantwortet, ist selten das billigste und fast immer das einzige, das sich überhaupt gegen ein zweites halten lässt. Der Grund ist einfach: Jede dieser Fragen kann in einem Papier fehlen, und ihr Fehlen macht die Endsumme kleiner, ohne die Arbeit kleiner zu machen.
Was der Anschluss im Haus kostet — Pufferspeicher, Hydraulik, Elektrik —, entscheidet sich an der Anlage und nicht am Bohrloch; das steht im Beitrag Wärmepumpe anschließen.
Planung und Baubegleitung haben einen amtlichen Deckel
Es gibt eine Zahl in diesem Zusammenhang, die nicht geschätzt ist und die auch nicht von deinem Grundstück abhängt: die Obergrenze, bis zu der Fachplanung und Baubegleitung als förderfähige Ausgabe anerkannt werden. Sie steht in der Förderrichtlinie, sie ist eine Höchstgrenze und kein Preis, und sie sagt dir, in welchem Rahmen sich dieser Posten überhaupt bewegt.
Für ein Ein- oder Zweifamilienhaus liegt diese Grenze bei 5.000 Euro5. Bei Gebäuden mit drei oder mehr Wohneinheiten gilt sie je Wohneinheit mit 2.000 Euro, insgesamt gedeckelt auf 20.000 Euro.
Das ist eine Obergrenze für die anerkennungsfähigen Ausgaben, nicht eine Aussage darüber, was eine Planung kostet, und schon gar keine Zusage über eine Auszahlung. Für die Kostenfrage ist sie trotzdem nützlich: Sie ist die einzige Position rund um eine Erdwärmeanlage, für die eine amtliche Zahl existiert, und sie ordnet den Planungsanteil in ein Verhältnis zum Rest ein.
Sachlich gehört die Planung bei Erdwärme weiter nach vorn als bei jeder anderen Wärmequelle. Bei einer Luftanlage kann eine mäßige Auslegung im Betrieb nachjustiert werden. Eine zu kurze Sonde kann das nicht: Sie liegt im Boden, sie ist verfüllt, und die zweite Bohrung kostet noch einmal die volle Anfahrt.
Was die Anlage selbst an Förderung trägt, hängt an anderen Größen als der Bohrung und steht deshalb nicht hier, sondern auf der Heizungsförderung.
Was diese Ordnung nicht beantwortet
Alles bisher Gesagte ordnet die Rechnung — es füllt sie nicht aus. Drei Dinge bleiben offen, und sie bleiben es aus Gründen, die sich nicht wegschreiben lassen.
Das Erste ist dein Untergrund. Eine Standortabfrage grenzt ihn ein, eine Nachbarbohrung stützt die Eingrenzung, und beides ersetzt keine Bohrung auf deinem Flurstück. Zwischen der besten Vorabinformation und dem gebohrten Ergebnis bleibt eine Spanne, und sie trifft die größte Position.
Das Zweite ist das Verfahren an deinem Ort. Ob es bei einer Anzeige bleibt oder eine Erlaubnis mit Auflagen wird, entscheidet die Behörde deines Kreises nach dem Recht deines Landes — und in ungünstiger Lage lautet die Antwort, dass eine Sonde dort nicht in Frage kommt. Diese Auskunft ist umsonst zu haben und gehört an den Anfang.
Das Dritte ist dein Haus. Die Rechenkette beginnt bei der Heizlast, und die Heizlast beginnt bei der Hülle und den Heizflächen, die schon da sind. Wer die Dämmung des Daches noch vor sich hat, rechnet die Sonde auf einen Zustand, den es in zwei Jahren nicht mehr gibt — und bohrt entweder zu viel oder zu wenig. Auch das ist keine Preisfrage, sondern eine Reihenfolgefrage: In welcher Ordnung du die Maßnahmen legst, steht in der Übersicht zur Wärmepumpe, und die Rechnung dafür macht die Energieberatung.
Weiter im Thema.
Fragen, die neben dieser liegen — aus demselben Bereich und aus dem, was daran grenzt.
- Gas-Hybrid oder Wärmepumpe allein: was wirklich trennt
Nicht die Effizienz trennt die beiden Wege, sondern zwei Bedingungen an zwei verschiedenen Größen — und die eine misst deine Wärmepumpe am Kessel, nicht am Haus.
Wer diese Seite verantwortet
Robert Lammert
Geschäftsführer und Energieberater, zweiund50
- Eintrag in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes, dena
- Wohngebäude: Energieberatung (EBW), Energieberatung DIN 18599, Effizienzhaus (BEG WG, mit Zusatzqualifikation Lebenszyklusanalyse), Einzelmaßnahmen (BEG EM)
- Nichtwohngebäude: BEG NWG (mit Zusatzqualifikation Lebenszyklusanalyse), Einzelmaßnahmen (BEG EM)
- Schornsteinfegermeister (Bachelor Professional)
Bei einer Erdwärmeanlage entsteht der größte Teil des Preises im Boden — und die Zahl der Bohrmeter folgt aus der Heizlast, nicht aus der Wohnfläche.
Zuletzt geprüft am 15. August 2026. Rechtsstand und Fördersätze ändern sich; jede Zahl auf dieser Seite trägt ihre Quelle und ihr Abrufdatum.
Quellen
- VDI 4640 Blatt 2, Thermische Nutzung des Untergrunds — Erdgekoppelte Wärmepumpenanlagen; Auslegung erdgekoppelter Wärmequellenanlagen. Zuletzt veröffentlicht 2019 als Weißdruck; eine Überarbeitung läuft (Stand der Herausgeberseite am 15.08.2026)Abgerufen 15.08.2026
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG) § 49 Absatz 1 Satz 1, Erdaufschlüsse — Arbeiten, die so tief in den Boden eindringen, dass sie sich unmittelbar oder mittelbar auf die Bewegung, die Höhe oder die Beschaffenheit des Grundwassers auswirken können, sind der zuständigen Behörde einen Monat vor Beginn der Arbeiten anzuzeigen; Gesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 22. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 224)Abgerufen 15.08.2026
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG) § 8 Absatz 1, Erlaubnis und Bewilligung — die Benutzung eines Gewässers bedarf der Erlaubnis oder der Bewilligung; Gesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 22. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 224)Abgerufen 15.08.2026
- Bundesberggesetz (BBergG) § 127, Bohrungen — Absatz 1: Anzeigepflicht für Bohrungen, die mehr als hundert Meter in den Boden eindringen sollen, Beginn und Einstellung mindestens zwei Wochen vorher; Absatz 2: bei Bohrungen bis vierhundert Meter zur Nutzung von Erdwärme prüft die Behörde binnen vier Wochen, und äußert sie sich nicht, gilt eine Betriebsplanpflicht als nicht erforderlich; Absatz 3: das Wasserhaushaltsgesetz und die Landeswassergesetze bleiben unberührt; Gesetz vom 13. August 1980 (BGBl. I S. 1310), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 29. März 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 84)Abgerufen 15.08.2026
- Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 17. Juli 2026Nummer 8.3.1, Höchstgrenzen der förderfähigen Ausgaben; in Kraft seit 21. Juli 2026, Geltungsdauer bis 31. Dezember 2030; Wortlaut geprüft am 01.08.2026Abgerufen 01.08.2026